Es wird
folgender Beschluss gefasst:
1.
Welche Beispiele sind
dem Bezirksamt bekannt, in denen bundesdeutsche Kommunen erfolgreich Satzungen
gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB erlassen haben?
2.
Welchen wirtschaftlichen
und finanziellen Risiken setzt sich der Bezirk durch eine Satzung gem.
§ 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB aus?
3.
Welche baulichen
Maßnahmen an Gebäudeensemblen sind notwendig, um den Tatbestand der
Umstrukturierung gem. § 172 BauGB überhaupt zu erfüllen?
4.
Welche einzelnen
Sanierungsmaßnahmen könnten Investoren nach Ansicht des Bezirksamtes aufgrund
der heutigen Ortsüblichkeit noch versagt werden?
5.
Welche Möglichkeiten
eröffnet Investoren eine Umstrukturierungsatzung gem. § 172 BauGB in Bezug
auf eine wirtschaftliche Bestandsanierung?
6.
Welche weiteren
Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für eine Verbesserung der Wohnqualität der
Bürger ohne Investoren?