Tagesordnung - 10. außerordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 10. außerordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Datum: Mi, 15.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: außerordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilung      
Ö 2  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 3  
Umstruktuierung gem. § 172 BauGB  
Enthält Anlagen
V-1214  
    VORLAGE
    1

1.      Welche Beispiele sind dem Bezirksamt bekannt, in denen bundesdeutsche Kommunen erfolgreich Satzungen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB erlassen haben?

 

2.      Welchen wirtschaftlichen und finanziellen Risiken setzt sich der Bezirk durch eine Satzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB aus?

 

3.      Welche baulichen Maßnahmen an Gebäudeensemblen sind notwendig, um den Tatbestand der Umstrukturierung gem. § 172 BauGB überhaupt zu erfüllen?

 

4.      Welche einzelnen Sanierungsmaßnahmen könnten Investoren nach Ansicht des Bezirksamtes aufgrund der heutigen Ortsüblichkeit noch versagt werden?

 

5.      Welche Möglichkeiten eröffnet Investoren eine Umstrukturierungsatzung gem. § 172 BauGB in Bezug auf eine wirtschaftliche Bestandsanierung?

 

6.      Welche weiteren Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für eine Verbesserung der Wohnqualität der Bürger ohne Investoren?

 

   
    15.02.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
    Ö 3 - beantwortet
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.      Welche Beispiele sind dem Bezirksamt bekannt, in denen bundesdeutsche Kommunen erfolgreich Satzungen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB erlassen haben?

 

2.      Welchen wirtschaftlichen und finanziellen Risiken setzt sich der Bezirk durch eine Satzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB aus?

 

3.      Welche baulichen Maßnahmen an Gebäudeensemblen sind notwendig, um den Tatbestand der Umstrukturierung gem. § 172 BauGB überhaupt zu erfüllen?

 

4.      Welche einzelnen Sanierungsmaßnahmen könnten Investoren nach Ansicht des Bezirksamtes aufgrund der heutigen Ortsüblichkeit noch versagt werden?

 

5.      Welche Möglichkeiten eröffnet Investoren eine Umstrukturierungsatzung gem. § 172 BauGB in Bezug auf eine wirtschaftliche Bestandsanierung?

 

6.      Welche weiteren Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für eine Verbesserung der Wohnqualität der Bürger ohne Investoren?

 

 

Ö 4  
Erlass einer Umstrukturierungssatzung für das Quartier der "Grünen Stadt" und Einleitung eines Sozialplanverfahrens  
Enthält Anlagen
V-1209  
Ö 5  
Erlass einer Milieuschutzsatzung
Enthält Anlagen
V-1180  
               
 
 

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