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Drucksache - V-1209
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache
Nr.: V-1209 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Erlass
einer Umstrukturierungssatzung für das Quartier der „Grünen Stadt“
und Einleitung
eines Sozialplanverfahrens Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 10.
außerordentlichen Sitzung am 15.02.2006 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. V-1209 1. Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gebiet der
„Grünen Stadt“ (Greifswalder Straße, John-Schehr-Straße,
Kniprodestraße und Anton-Saefkow-Straße) eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172
Absatz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen. 2. Gemäß § 172 Absatz 5 BauGB wird das Bezirksamt
ersucht, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen Gebietssozialplan nach § 180
BauGB zu erstellen oder erstellen zu lassen. Dabei sollen die Vergabe und die
Steuerung des Prozesses zur Erstellung des Gebietssozialplans durch den Bezirk
im Einvernehmen mit der BVV vorgenommen werden. Im Gebietssozialplan sollen
folgende Inhalte berücksichtigt werden: 3. Zur Sicherung einer optimalen Beratung der Mieter
wird das Bezirksamt ersucht, im Einvernehmen mit der BVV, die Mieterberatung
mit der Durchführung des Gebietssozialplanes zu beauftragen. In der
Durchführung ist auf eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, besonders
auf den Verbleib der bisherigen Mieter im Quartier unter deren geringstmöglicher
Belastung sowie auf die Einhaltung der in Punkt 2 genannten Punkte
hinzuarbeiten. Die entstehenden Kosten sind von der GSW zu übernehmen. 4. Durch die Mieterberatung soll eine
Mustermodernisierungsvereinbarung im Einvernehmen mit Bezirksamt, BVV und GSW
erstellt werden. Für Mieter, bei welchen die von der GSW geplanten Maßnahmen
aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer persönlichen Lebensumstände zu
einer begründeten Härte führen, ist eine besonders abgestimmte
Modernisierungsvereinbarung vorzulegen. Auf deren Grundlage sollen
wohnungsbezogen (ggf. auch individualisierte) Modernisierungsvereinbarungen
zwischen den jeweiligen Mietern und der GSW abgeschlossen werden. Die
Mieterberatung begleitet diesen Prozess und führt die dazu erforderlichen
Beratungsgespräche eigenverantwortlich durch. 5. Das Bezirksamt wird ersucht, innerhalb des
Genehmigungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die umfangreichen Baumaßnahmen
sozialverträglich erfolgen. 6. Mit Aufstellungsbeschluss über die Rechtsverordnung
ist der GSW die Genehmigungspflicht sämtlicher Baumaßnahmen gemäß § 172 Absatz
1 Nr. 1 BauGB mitzuteilen. Es sollte eine vorläufige Untersagung gemäß
§ 15 Absatz 1 Nr. 2 BauGB ausgesprochen werden. Die Entscheidung
über Zulässigkeit von Bauvorhaben ist gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 1 BauGB
für bis zu zwölf Monate auszusetzen. 7. Die Bewohner des unter Punkt 1 benannten Quartiers
sind durch das Bezirksamt in geeigneter Form auf die veränderte Rechtssituation
und die beabsichtigte Vorgehensweise hinzuweisen. 8. Die bereits angebauten Balkone sind baupolizeilich zu
überprüfen. – wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu 1. Am 1. Dezember 2007 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin Nr. 31, Seite 587 und 588 der Erlass einer
Umstrukturierungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) für die "Grüne Stadt" verkündet. Die Verordnung ist am 2.
Dezember 2007 in Kraft getreten. Zu 2. Am
14. Dezember 2007 wurde ein dreiseitiger Vertrag zwischen dem Eigentümer der
Blöcke I und IV, der Mieterberatung Prenzlauer Berg und dem Bezirksamt,
Abteilung Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung über
Aufstellung und Umsetzung der Sozialpläne und zur Erstattung der Kosten
abgeschlossen. Zu 3. Siehe zu 2. Zu 4. Siehe zu 2. Zu 5. Siehe zu 1. Zu 6. Der Aufstellungsbeschluss
wurde im Amtsblatt von Berlin am 17.03.2006 veröffentlicht. Am 08.09.2006 wurde
zwischen Bezirk und GSW eine Vereinbarung über die sozialverträgliche
Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen. Zu 7. Mit Schreiben vom 12.09.2006
wurden die Bewohner über die unter Punkt 6 genannte Vereinbarung und die damit
verbundene Rechtslage durch das Bezirksamt informiert. Zu 8. Die bereits angebauten
Balkone wurden bauordnungsrechtlich auf Übereinstimmung mit der
bestandkräftigen Baugenehmigung überprüft. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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