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Auszug - Umstruktuierung gem. § 172 BauGB
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Die Große
Anfrage wird vom Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Herrn Federlein,
beantwortet. Es wird
folgender Beschluss gefasst: 1.
Welche Beispiele sind
dem Bezirksamt bekannt, in denen bundesdeutsche Kommunen erfolgreich Satzungen
gem. § 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB erlassen haben? 2.
Welchen wirtschaftlichen
und finanziellen Risiken setzt sich der Bezirk durch eine Satzung gem.
§ 172 Abs. 1 Nr. 3 BauGB aus? 3.
Welche baulichen
Maßnahmen an Gebäudeensemblen sind notwendig, um den Tatbestand der
Umstrukturierung gem. § 172 BauGB überhaupt zu erfüllen? 4.
Welche einzelnen
Sanierungsmaßnahmen könnten Investoren nach Ansicht des Bezirksamtes aufgrund
der heutigen Ortsüblichkeit noch versagt werden? 5.
Welche Möglichkeiten
eröffnet Investoren eine Umstrukturierungsatzung gem. § 172 BauGB in Bezug
auf eine wirtschaftliche Bestandsanierung? 6.
Welche weiteren
Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für eine Verbesserung der Wohnqualität der
Bürger ohne Investoren? |
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