Auszug - Kein Beitritt mehr zu anderen Anträgen
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach § 20 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird ein neuer Absatz eingefügt:
"Zu einer Drucksache ist der Beitritt anderer Fraktionen bzw. Verordneter nicht möglich."
In § 20 Abs. 8 wird der folgende Einschub gestrichen:
„auch ohne die Zustimmung von Beigetretenen“
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der CDU, der SPD, der Grünen und der Die Linke gegen die Stimmen der AfD über die Konsensliste beschlossen. |
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