Tagesordnung - 21. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
Gremium: Wirtschaftsausschuss
Datum: Di, 03.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürogemeinschaft und Partnernetzwerk Büro 2.0 - Besprechungsraum des Fernheizwerkes Neukölln -
Ort: Weigandufer 49, 12059 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Gespräch mit den Geschäftsführern der Unternehmen und den Freiberuflern des Expertennetzwerkes von IT-Spezialisten 2.0      
Ö 2  
Protokolle der 19. und 20. Sitzung      
Ö 3  
Konzept für den Schillerkiez  
Enthält Anlagen
0756/XVIII  
Ö 4  
Einsatz von "Parkkrallen"  
Enthält Anlagen
0766/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Land Berlin die rechtlichen Grundlagen für einen Einsatz der sogenannten „Parkkralle" geschaffen werden, um dadurch ein effizientes Instrument zur Ahndung von Verkehrsverstößen zu erhalten.

 

   
    09.07.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.6 - überwiesen
    Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Land Berlin die rechtlichen Grundlagen für einen Einsatz der sogenannten „Parkkralle" geschaffen werden, um dadurch ein effizientes Instrument zur Ahndung von Verkehrsverstößen

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Land Berlin die rechtlichen Grundlagen für einen Einsatz der sogenanntenParkkralle" geschaffen werden, um dadurch ein effizientes Instrument zur Ahndung von Verkehrsverstößen zu erhalten.

 

Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    02.09.2008 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 5 - vertagt
    Die kurze Aussprache ergibt, dass durch den Einsatz einer Parkkralle Personal- und Sachkosten entstehen, die durch die Einnahme einer etwaigen Gebühr nicht ausgeglichen werden können

Die kurze Aussprache ergibt, dass durch den Einsatz einer Parkkralle Personal- und Sachkosten entstehen, die durch die Einnahme einer etwaigen Gebühr nicht ausgeglichen werden können. Das bei einem Parkverstoß zu erhebende Verwarnungsgeld beträgt maximal 35 Euro. Bei einer gegenwärtigen konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs muß eine Umsetzung erfolgen, nicht aber eine Blockade und somit ein noch längeres Verweilen des geparkten Fahrzeuges.

Der Antrag 0766/XVIII wird zurückgestellt.

 

   
    02.12.2008 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 4 - vertagt
    Die Beratung des Antrages wird auf die Sitzung am 3

Die Beratung des Antrages wird auf die Sitzung am 3. Februar 2009   z u r ü c k g e s t e l l t.

   
    03.02.2009 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
    Herr Voigt erläutert, dass die Grünen mit dem Antrag die Intention verbinden, dass analog zu Bundesländern wie NRW oder Thüringen auch im Land Berlin die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Parkkrallen geschaffen werden

Herr Voigt erläutert, dass die Grünen mit dem Antrag die Intention verbinden, dass analog zu Bundesländern wie NRW oder Thüringen auch im Land Berlin die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Parkkrallen geschaffen werden.

 

Herr Buschkowksky gibt zu Bedenken, dass Parkkrallen durchaus ein geeignetes Mittel zum Vorgehen gegen säumige Steuerschuldner, hingegen für den ruhenden Verkehr insofern der falsche Ansatz sind, als bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs eine schnelle Umsetzung des Fahrzeuges erforderlich ist. Parkkralen würden eine Gefährdungssituation nur verlängern.

 

            Der Antrag wird 1 Ja-Stimme und 14 Nein-Stimmen   a b g e l e h n t.

 

   
    25.02.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Land Berlin die rechtlichen Grundlagen für einen Einsatz der sogenannten „Parkkralle" geschaffen werden, um dadurch ein effizientes Instrument zur Ahndung von Verkehrsverstößen zu erhalten.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, FDP, GRAUEN, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der Grünen zugestimmt.

Ö 5  
Tourismuswirtschaft stärken und vernetzen  
Enthält Anlagen
0894/XVIII  
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Nächste Sitzung: 3. März 2009      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen