Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des
Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür
einsetzen, dass im Land Berlin die rechtlichen Grundlagen für einen Einsatz der
sogenannten „Parkkralle" geschaffen werden, um dadurch ein
effizientes Instrument zur Ahndung von Verkehrsverstößen zu erhalten.
09.07.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.6 - überwiesen
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Land Berlin die rechtlichen Grundlagen für einen Einsatz der sogenannten „Parkkralle" geschaffen werden, um dadurch ein effizientes Instrument zur Ahndung von Verkehrsverstößen
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Land Berlin die rechtlichen Grundlagen für einen Einsatz der sogenannten „Parkkralle" geschaffen werden, um dadurch ein effizientes Instrument zurAhndung von Verkehrsverstößen zu erhalten.
Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt.
02.09.2008 - Wirtschaftsausschuss
Ö 5 - vertagt
Die kurze Aussprache ergibt, dass durch den Einsatz einer Parkkralle
Personal- und Sachkosten entstehen, die durch die Einnahme einer etwaigen
Gebühr nicht ausgeglichen werden können
Die kurze Aussprache ergibt, dass durch den Einsatz
einer Parkkralle Personal- und Sachkosten entstehen, die durch die Einnahme
einer etwaigen Gebühr nicht ausgeglichen werden können. Das bei einem
Parkverstoß zu erhebende Verwarnungsgeld beträgt maximal 35 Euro. Bei einer
gegenwärtigen konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs muß eine Umsetzung
erfolgen, nicht aber eine Blockade und somit ein noch längeres Verweilen des
geparkten Fahrzeuges.
Der Antrag 0766/XVIII wird zurückgestellt.
02.12.2008 - Wirtschaftsausschuss
Ö 4 - vertagt
Die Beratung des Antrages wird auf die Sitzung am 3
Die Beratung des
Antrages wird auf die Sitzung am 3. Februar 2009z u r ü c k g e s t e l l t.
03.02.2009 - Wirtschaftsausschuss
Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
Herr Voigt erläutert, dass die Grünen mit dem Antrag die Intention
verbinden, dass analog zu Bundesländern wie NRW oder Thüringen auch im Land
Berlin die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Parkkrallen
geschaffen werden
Herr Voigt erläutert, dass
die Grünen mit dem Antrag die Intention verbinden, dass analog zu Bundesländern
wie NRW oder Thüringen auch im Land Berlin die rechtlichen Rahmenbedingungen
für den Einsatz von Parkkrallen geschaffen werden.
Herr Buschkowksky gibt zu
Bedenken, dass Parkkrallen durchaus ein geeignetes Mittel zum Vorgehen gegen säumige
Steuerschuldner, hingegen für den ruhenden Verkehr insofern der falsche Ansatz
sind, als bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs eine schnelle Umsetzung des
Fahrzeuges erforderlich ist. Parkkralen würden eine Gefährdungssituation nur
verlängern.
Der Antrag wird 1 Ja-Stimme und 14 Nein-Stimmena b g e l e h n t.
25.02.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender
Fassung:
Das Bezirksamt möge sich bei den
zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Land Berlin die rechtlichen
Grundlagen für einen Einsatz der sogenannten „Parkkralle" geschaffen
werden, um dadurch ein effizientes Instrument zur Ahndung von Verkehrsverstößen
zu erhalten.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD,
CDU, FDP, GRAUEN, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei
Gegenstimmen der Grünen zugestimmt.