Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 02.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Fernheizwerk Neukölln
Ort: Weigandufer 49, 12059 Berlin
 
Beschluss


·           Die Ludwig-Stocker Hofpfisterei GmbH ist ein traditionsreiches, erstmals 1331 erwähntes Unternehmen mit Hauptsitz in München, das 900 Mitarbeiter in 140 Filialen beschäftigt. Am 20.11.2008 hat es eine Produktionslinie in der Bergiusstraße am ehemaligen Emzett-Standort errichtet. Wichtigstes Erzeugnis sind die 2-Kilo-Laibe Öko-Brot aus Natursauerteig. Von dem Neuköllner Standort aus werden die beiden neuen Filialen in Berlin am Hackeschen Markt und in der Wilmersdorfer Straße beliefert. Mit dem Unternehmen erweitert sich das Neuköllner Bio-Cluster um einen weiteren Akteur. Die bekanntesten Bio-Unternehmen in Neukölln sind Terra Naturkost, Märkisches Landbrot, Tillmann-Bäckerei, Bäckerei Beumer und Lutum und die Bäckerei Mehlwurm.

 

·           Die Arbeitsgruppe des Bezirksamtes zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen hat im November im Rahmen von 5 Einsätzen 245 Personen, 44 Gaststätten, 18 Verkaufstellen für alkoholische Getränke sowie 28 weitere Orte wie Parks und Grünanlagen kontrolliert. Insgesamt wurden 4 Ordnungswidrigkeiten gegen Gastwirte wegen angetroffener rauchender Jugendlicher gefertigt, und bei einem Jugendlichen wurde 1 Flasche Brandwein sichergestellt. Dass so gut wie kaum Eingriffsgrundlagen zu verzeichnen waren, zeigt, dass die traditionellen Örtlichkeiten in Bezug auf den Alkoholmissbrauch Jugendlicher nicht die Problemzonen sind. Hinzu kommt, dass die Jugendlichen die Rechtslage sehr gut kennen, und immer nur die jeweils für ihr Alter zulässigen alkoholischen Getränke mit sich führen. Im Rahmen einer vom Ordnungsamt und LKA durchgeführten Kontrollaktion haben sich die Sisha-Kneipen insofern als problematisch dargestellt, als dort viele Jugendliche rauchend angetroffen wurden. Bei solchen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz werden empfindliche Bußgeldgelder in einer Höhe bis zu 5.000 € erhoben.

 

Meldungen der Polizei über Aufgriffe von alkoholisierten Jugendlichen geht im Übrigen mittlerweile eine Beauftragte des Bezirksamtes auf Honorarbasis nach. Die Sozialpädagogin nimmt Kontakt zu den Eltern auf und beurteilt, ob es sich bei dem Alkoholkonsum um einen Ausrutscher oder ein tiefer gehendes Problem handelt. Hiermit soll sowohl den Eltern als auch den Jugendlichen vermittelt werden, dass das Bezirksamt diese Aufgriffe durchaus registriert und ernst nimmt. Mit der Arbeitsgruppe und dieser Beauftragten ist das Bezirksamt nach Kenntnis von Herrn Buschkowsky in Bezug auf den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen am besten unter den Berliner Bezirken aufgestellt.

 

Wie bereits berichtet, hat sich die Arbeitsgruppe aus freiwilligen Mitarbeitern des Bezirksamtes rekrutiert, die im Durchschnitt einmal im Quartal eingesetzt werden und für den Dienst zu ungünstigen Zeiten einen Freizeitausgleich mit einem Faktor von 1:1,5 erhalten. Da es von diesen Mitarbeitern nicht als unbillige Härte angesehen wird, sich einmal im Quartal der Problematik des überhand nehmenden Alkoholkonsums von Jugendlichen anzunehmen, haben sie keinerlei Verständnis für die verweigerte Zustimmung des Personalrats zu diesen Einsätzen.

 

 


 
 

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