Tagesordnung - 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 28.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokolle der 13. und 14. Sitzung      
Ö 2  
Sozialräumlicher Einsatz von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik  
Enthält Anlagen
0598/XVIII  
Ö 3  
Unterstützung der Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten  
Enthält Anlagen
0606/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat sich beim Senat für eine öffentliche Kampagne zur Einführung des kommunalen Wahlrechts eingesetzt. Hierbei hat es darauf hingewiesen, dass politische Partizipation die Identifikation mit der Stadt, in der man lebt, verstärkt und deshalb auch diejenigen, die sich nicht einbürgern lassen können oder wollen, zumindest in sie direkt betreffenden kommunalen Angelegenheiten mitbestimmen können sollten. Bislang ist es nur EU-Bürgern möglich, an Kommunalwahlen teilzunehmen, dem hohen Anteil der Berlinerinnen und Berliner ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Landes hingegen bleibt dies verwehrt.

 

Frau Senatorin Dr. Knake-Werner ist auf die Initiative des Bezirksamtes wie folgt eingegangen.

 

„Vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie mich darum bitten, die Beschlussvorlage der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung, die das Ziel einer öffentlichen Kampagne zur Einführung des kommunalen Wahlrechts hat, in mein politisches Handlungsspektrum einzubeziehen. Ich darf Ihnen dazu mitteilen, dass die Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten von nicht EU-Bürgern ein zentrales Anliegen der Integrationspolitik des Berliner Senats darstellt.

 

Der Senat hat in dem vom ihm am 03.07.2007 beschlossenen Integrationskonzept für Berlin im Leitprojekt 6 C deutlich gemacht, dass Integration auch durch Partizipation geschaffen wird, wozu der Zugang zu politischen Entscheidungen im kommunalen Bereich gehört. Das Land Berlin hatte daher zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz im September 2007 eine Initiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für nicht EU-Bürgerinnen und –Bürger gestartet. Gemeinsam hatten die Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundesrat eingebracht, der durch die Änderung des Grundgesetzes ein kommunales Wahlrecht für den o. g. Personenkreis vorsah (BR-Drs. 623/07). Die beratenden Ausschüsse des Bundesrates hatten jedoch dem Plenum im Oktober 2007 empfohlen, diesen Gesetzesantrag nicht in den Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs. 623/1/07). Aufgrund der bekannten politischen Mehrheiten wäre eine erneute Bundesratsinitiative zum jetzigen Zeitpunkt wenig erfolgversprechend.“

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

   
    20.02.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.13 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, die Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben, bei den zuständigen Stellen zu unterstützen

Das Bezirksamt wird gebeten, die Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben, bei den zuständigen Stellen zu unterstützen.

 

Hier, wo ich lebe, will ich wählen!

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Senat für eine öffentliche Kampagne zur notwendigen Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen, wie sie im Berliner Integrationskonzept, begleitend zur Bundesratsinitiative für 2007, vorgesehen war.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.

   
    10.03.2008 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - vertagt
    Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.

 

   
    28.04.2008 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - vertagt
    Frau Schumacher führt aus, dass die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten ein wichtiger Bestandteil der Integration ist

Frau Schumacher führt aus, dass die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten ein wichtiger Bestandteil der Integration ist. Migranten stellen einen großen Teil der Neuköllner Bevölkerung. Frau Schumann sieht Demokratiehemmnisse in der Tatsache, dass dieser Bevölkerungsteil nicht wahlberechtigt ist. Durch die Zustimmung zu dem Antrag soll die Kampagne „Hier, wo ich lebe, will ich wählen“ verschiedener Wohlfahrtsverbände und Großstädte unterstützt werden. Weiterhin soll eine  Kampagne des Berliner Senats herbeigeführt werden, mit der diese Thematik in das öffentliche Bewusstsein gerückt wird. Ziel ist es, den in Neukölln lebenden Migranten ein positives Signal zu senden und ihnen Hoffnung auf den Erhalt des kommunalen Wahlrechts zu machen. 

 

            Herr Albrecht führt aus, dass die SPD bereits seit längerem die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger unterstützt. Menschen, die sich dauerhaft in Berlin aufhalten, sollten durch Wahlrecht mitbestimmen dürfen.  Einen ersten Vorstoß in dieser Richtung gab es bereits vor ungefähr zehn Jahren, allerdings scheiterte dieser an den Bestimmungen des Grundgesetzes. Die Hürden für die Einführung dieses Wahlrechts sind hoch und können nur durch eine Änderung des Grundgesetzes überwunden werden. Die Neuköllner BVV ist kein Gesetzgeber und damit können diese Hürden hier nicht genommen werden. Herr Albrecht sieht auch Klärungsbedarf, welcher Aufenthaltsstatus für den Erhalt des Wahlrechts vorhanden sein soll. 

 

            Herr Liecke sieht die rechtliche Anbringung dieser Thematik im Verfassungsrecht. Die Fraktion der CDU möchte zunächst die Klärung der rechtlichen Fragen, etwa zum notwendigen Aufenthaltsstatus für den Erhalt des Wahlrechts, abwarten. Er erachtet es nicht für sinnvoll, den Menschen Hoffnung auf kommunales Wahlrecht durch den Beschluss des Antrags zu machen, bevor in den juristischen Fragen keine Klärung herbeigeführt ist.

 

            Herr Wittke problematisiert die Unterscheidung, ob passives oder auch aktives Wahlrecht verliehen werden soll. Das Wahlrecht kann von jedermann, der die Voraussetzungen erfüllt, durch das Instrument der Staatsbürgerschaft erlangt werden.  Er hat große Bedenken gegen diesen Antrag, dem er nicht zustimmen kann.

 

            Herr Rühlmann führt aus, dass es in seiner Partei keine Mehrheit für diesen Antrag gibt. Seiner Meinung nach sollten grundsätzliche Regelungen zum Einwanderungsland Deutschland herbeigeführt werden.

             

            Herr Mengelkoch steht der Thematik sehr ambivalent gegenüber. Einerseits besteht die Gefahr, dass Gruppierungen mit rechtsorientierter islamischer Gesinnung besonders unter jugendlichen bildungsfernen Migranten großen Zuspruch finden, andererseits ist es erstrebenswert, beispielsweise alleinerziehende arabische Mütter in die kommunale politische Willensbildung mit einzubeziehen. Herr Mengelkoch berichtet, dass der Neuköllner Migrationsbeirat in seiner Sitzung am 8. September über diese Thematik beraten wird.

 

Herr Posselt spricht sich dagegen aus, das eventuelle Wahlverhalten einzelner als Argumentation heranzuziehen. Er hält eine rechtliche Prüfung ebenfalls für notwendig, sieht aber durch die Zustimmung zu dem Antrag ein positives Signal für die Mitbestimmung der migrantischen Mitbürger.

 

Frau Schumacher führt aus, dass mindestens sieben EU-Staaten bereits kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer eingeführt haben. Sie sieht keine Gefahr durch eventuelle Wahltendenzen zu extremistischen Parteien. Diese Exotenparteien haben stets wenig Stimmen erhalten. Sie gibt zu bedenken, dass der Antrag nicht die rechtlichen Details zur Einführung des Wahlrechts zu klären vermag, vielmehr soll damit eine Willenserklärung an die Migrantinnen und Migranten in Neukölln abgegeben werden. Es handelt sich um die Unterstützung einer bereits laufenden Kampagne, nicht um die Vorlage eines Gesetzestextes. Sie spricht sich dafür aus, den Antrag bis zur Sitzung des Migrationsbeirates am 8. September zurückzustellen, um das Votum dieses Gremiums in die Beratungen einzbeziehen zu können.

 

Der Antrag wird zur Sitzung am 8. September zurückgestellt. Es wird geprüft, ob dieser Tagesordnungspunkt in gemeinsamer Sitzung mit dem Migrationsbeirat beraten werden kann.

 

   
    20.10.2008 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss hat seine Entscheidung über den Antrag bis zum Vorliegen des entsprechenden Votums des Migrationsbeirates zurückgestellt

Der Ausschuss hat seine Entscheidung über den Antrag bis zum Vorliegen des entsprechenden Votums des Migrationsbeirates zurückgestellt. Dieser ist in seiner Sitzung am 08.09.2008 mit 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen übereingekommen, der BVV zu empfehlen, die bereits laufende Kampagne zur Unterstützung der Bundesratsinitiative für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige zu unterstützen.

 

Die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken sprechen sich für ein kommunales Wahlrecht für seit vielen Jahren hier lebende Migrantinnen und Migranten aus. Dies würde nicht nur zur Integration und zur Stärkung der lokalen Demokratie beitragen, sondern gleichzeitig die Ungleichbehandlung von EU- und anderen Ausländern beheben.

 

Die Fraktion der FDP hält die Begründung des Antrages für nicht schlüssig und befürchtet zudem eine ungewollte Veränderung der politischen Landschaft. Der Antrag wird daher abgelehnt.

 

Die Fraktion der CDU spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus. Vor Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten sollte zunächst die Prüfung der Grundgesetzänderung abgewartet werden. Unabhängig davon wird darauf verwiesen, dass hier lange lebende Ausländer die Möglichkeit der Einbürgerung und damit dann auch das aktive und passive Wahlrecht haben.

 

Die Fraktion der Grauen stimmt der Intention des Antrages zu, hält ihn aber letztendlich für verfrüht. Die von den Grünen angesprochene Beteiligung an lokalen Entscheidungsprozessen würde nach Ansicht der Grauen aufgrund der massiven Sprachprobleme und der Unkenntnis über lokale Zusammenhänge nicht funktionieren. In Bezug auf die Türken als größte Ausländergruppe pflichten die Grauen der FDP bei, dass Deutsche in der Türkei auch kein Wahlrecht haben.

 

Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen   z u g e s t i m m t .

 

   
    03.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben, bei den zuständigen Stellen zu unterstützen.

 

Hier, wo ich lebe, will ich wählen!

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Senat für eine öffentliche Kampagne zur notwendigen Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen, wie sie im Berliner Integrationskonzept, begleitend zur Bundesratsinitiative für 2007, vorgesehen war.

 

Es erfolgen Redebeiträge von Herrn BV Sturm, Herrn BV Koglin und Herrn BV Sturm.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, Grünen und LINKEN bei Gegenstimmen der CDU und FDP und bei Enthaltung der GRAUEN zugestimmt.

   
    25.03.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4  
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