Auszug - Unterstützung der Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 28.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0606/XVIII Unterstützung der Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
Verfasser:Wagner, HeinzBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Frau Schumacher führt aus, dass die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten ein wichtiger Bestandteil der Integration ist

Frau Schumacher führt aus, dass die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten ein wichtiger Bestandteil der Integration ist. Migranten stellen einen großen Teil der Neuköllner Bevölkerung. Frau Schumann sieht Demokratiehemmnisse in der Tatsache, dass dieser Bevölkerungsteil nicht wahlberechtigt ist. Durch die Zustimmung zu dem Antrag soll die Kampagne „Hier, wo ich lebe, will ich wählen“ verschiedener Wohlfahrtsverbände und Großstädte unterstützt werden. Weiterhin soll eine  Kampagne des Berliner Senats herbeigeführt werden, mit der diese Thematik in das öffentliche Bewusstsein gerückt wird. Ziel ist es, den in Neukölln lebenden Migranten ein positives Signal zu senden und ihnen Hoffnung auf den Erhalt des kommunalen Wahlrechts zu machen. 

 

            Herr Albrecht führt aus, dass die SPD bereits seit längerem die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger unterstützt. Menschen, die sich dauerhaft in Berlin aufhalten, sollten durch Wahlrecht mitbestimmen dürfen.  Einen ersten Vorstoß in dieser Richtung gab es bereits vor ungefähr zehn Jahren, allerdings scheiterte dieser an den Bestimmungen des Grundgesetzes. Die Hürden für die Einführung dieses Wahlrechts sind hoch und können nur durch eine Änderung des Grundgesetzes überwunden werden. Die Neuköllner BVV ist kein Gesetzgeber und damit können diese Hürden hier nicht genommen werden. Herr Albrecht sieht auch Klärungsbedarf, welcher Aufenthaltsstatus für den Erhalt des Wahlrechts vorhanden sein soll. 

 

            Herr Liecke sieht die rechtliche Anbringung dieser Thematik im Verfassungsrecht. Die Fraktion der CDU möchte zunächst die Klärung der rechtlichen Fragen, etwa zum notwendigen Aufenthaltsstatus für den Erhalt des Wahlrechts, abwarten. Er erachtet es nicht für sinnvoll, den Menschen Hoffnung auf kommunales Wahlrecht durch den Beschluss des Antrags zu machen, bevor in den juristischen Fragen keine Klärung herbeigeführt ist.

 

            Herr Wittke problematisiert die Unterscheidung, ob passives oder auch aktives Wahlrecht verliehen werden soll. Das Wahlrecht kann von jedermann, der die Voraussetzungen erfüllt, durch das Instrument der Staatsbürgerschaft erlangt werden.  Er hat große Bedenken gegen diesen Antrag, dem er nicht zustimmen kann.

 

            Herr Rühlmann führt aus, dass es in seiner Partei keine Mehrheit für diesen Antrag gibt. Seiner Meinung nach sollten grundsätzliche Regelungen zum Einwanderungsland Deutschland herbeigeführt werden.

             

            Herr Mengelkoch steht der Thematik sehr ambivalent gegenüber. Einerseits besteht die Gefahr, dass Gruppierungen mit rechtsorientierter islamischer Gesinnung besonders unter jugendlichen bildungsfernen Migranten großen Zuspruch finden, andererseits ist es erstrebenswert, beispielsweise alleinerziehende arabische Mütter in die kommunale politische Willensbildung mit einzubeziehen. Herr Mengelkoch berichtet, dass der Neuköllner Migrationsbeirat in seiner Sitzung am 8. September über diese Thematik beraten wird.

 

Herr Posselt spricht sich dagegen aus, das eventuelle Wahlverhalten einzelner als Argumentation heranzuziehen. Er hält eine rechtliche Prüfung ebenfalls für notwendig, sieht aber durch die Zustimmung zu dem Antrag ein positives Signal für die Mitbestimmung der migrantischen Mitbürger.

 

Frau Schumacher führt aus, dass mindestens sieben EU-Staaten bereits kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer eingeführt haben. Sie sieht keine Gefahr durch eventuelle Wahltendenzen zu extremistischen Parteien. Diese Exotenparteien haben stets wenig Stimmen erhalten. Sie gibt zu bedenken, dass der Antrag nicht die rechtlichen Details zur Einführung des Wahlrechts zu klären vermag, vielmehr soll damit eine Willenserklärung an die Migrantinnen und Migranten in Neukölln abgegeben werden. Es handelt sich um die Unterstützung einer bereits laufenden Kampagne, nicht um die Vorlage eines Gesetzestextes. Sie spricht sich dafür aus, den Antrag bis zur Sitzung des Migrationsbeirates am 8. September zurückzustellen, um das Votum dieses Gremiums in die Beratungen einzbeziehen zu können.

 

Der Antrag wird zur Sitzung am 8. September zurückgestellt. Es wird geprüft, ob dieser Tagesordnungspunkt in gemeinsamer Sitzung mit dem Migrationsbeirat beraten werden kann.

 


 
 

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