Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Di, 11.03.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokoll der 14. Sitzung      
Ö 2  
Sachstand: Seniorenservice      
Ö 3  
Bericht: Fallmanagement Eingliederungshilfe      
Ö 4  
Sprechzeiten für "in Maßnahme befindliche" Erwerbslose  
Enthält Anlagen
0196/XVIII  
Ö 5  
Generationsübergreifendes Wohnen
Enthält Anlagen
0302/XVIII  
Ö 6  
Befreiung von Rundfunkgebühren  
Enthält Anlagen
0560/XVIII  
    VORLAGE
    Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. April 2008 ist das Bezirksamt ersucht worden, bei den zuständigen Stellen dafür einzutreten, dass auch Menschen mit geringem Einkommen, die keine öffentlichen Leistungen beziehen, von der Rundfunkgebühr befreit werden.

 

Anmerkungen zur aktuellen Rechtslage:

 

Seit Inkrafttreten des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) zum 1. April 2005 liegt die Zuständigkeit für das Rundfunkgebührenbefreiungsverfahren bei den Landesrundfunkanstalten. Diese wiederum haben die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beauftragt, das Gebührenbefreiungsverfahren in deren Namen und Auftrag zentral beginnend mit dem 01. April 2005 durchzuführen. Ab diesem Zeitpunkt sieht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auf Grund geringen Einkommens mehr vor. Die Befreiungstatbestände knüpfen nunmehr an bestehende soziale Leistungen bzw. Behinderungen an, deren Vorliegen der/die Antragsteller/in durch entsprechenden Leistungsbescheid im Original bzw. beglaubigter Kopie nachzuweisen hat.

 

Die Senatskanzlei hat inzwischen zu Ihrem Beschluss wie folgt Stellung genommen: Die neuen Regelungen von § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvetrag haben die Befreiungsverordnungen der Länder ersetzt. Sinn und Zweck war bzw. ist die Vereinheitlichung des Befreiungsrechts einschließlich einer Vereinfachung des Verfahrens. Laut Senatskanzlei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Rundfunkgebührenrecht nach dem Entfall von Einkommensgrenzen oberhalb des Sozialhilfesatzes nicht „sozialer“ gestaltet ist als das Sozialrecht. Dieses ist gerecht, da die Gebührenausfälle durch Befreiungen von den verbleibenden Gebührenzahlern mitgetragen werden müssen. Die Höhe der Rundfunkgebühr, auf die die Rundfunkanstalten einen verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch haben, ergibt sich wiederum aus ihrem von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgestellten Bedarf.

 

Die Senatskanzlei führt weiter aus, dass auf Grund der internen Finanzverteilung der ARD sich allerdings eine unterschiedliche Betroffenheit durch die Gebührenbefreiung und Forderungsausfälle ergibt. Bezogen auf statistische Zahlen aus 2007 hat der RBB innerhalb der ARD die höchste Befreiungsquote und (nach Radio Bremen) die zweithöchste Quote an Forderungsausfällen. Der RBB hat somit Einnahmeausfälle durch überdurchschnittliche Befreiungsraten, die bei der ARD- internen Gebührenverteilung nicht berücksichtigt werden. Für die kommende Gebührenperiode (2009 bis 2012) wird ein Ausfall in Höhe von 54 Mio. € prognostiziert, was ein erstzunehmendes Problem darstellt und aktuell bis zur Diskussion um die Einstellung von Sendungen und Programmen des RBB führt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es laut Senatskanzlei nicht angezeigt, dass Berlin Forderungen nach zusätzlichen Befreiungen stellt, da dieses zwangsläufig zu höheren Gebührenausfällen führt und somit die schlechte Finanzsituation des RBB nur verschärfen würde.

 

Die Senatskanzlei sieht demnach zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit aus den oben genannten Gründen, den Beschluss der BVV Neukölln von Berlin zu verfolgen und umzusetzen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

   
    23.01.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.2 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, bei den zuständigen Stellen dafür einzutreten, dass auch Menschen mit geringem Einkommen, die keine öffentlichen Leistungen beziehen, von der Rundfunkgebühr befreit werden

Das Bezirksamt wird gebeten, bei den zuständigen Stellen dafür einzutreten, dass auch Menschen mit geringem Einkommen, die keine öffentlichen Leistungen beziehen, von der Rundfunkgebühr befreit werden.

 

Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    11.03.2008 - Sozialausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Schoenthal erläutert den Antrag der SPD-Fraktion

Frau Schoenthal erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Im Wissen, dass weder der Bezirk noch das Land die Möglichkeit haben, das Rundfunkgebührengesetz ändern zu lassen, bittet die Ausschussvorsitzende Herrn Büge trotzdem auf diese Weise, einen Brief zu verfassen, der dem Senat von Berlin das Petitum des Antrages und damit der Neuköllner BVV darstellen soll.

Für den Antrag votierten 9 Ausschussmitglieder und 5 dagegen. Der Antrag ist damit angenommen.

 

   
    23.04.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei den zuständigen Stellen dafür einzutreten, dass auch Menschen mit geringem Einkommen, die keine öffentlichen Leistungen beziehen, von der Rundfunkgebühr befreit werden.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, Grünen, Grauen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der CDU und FDP zugestimmt.

   
    23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 7  
Bericht der Trägervertretung      
Ö 8  
Bericht des Beirates      
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung: 08.04.2008      
               
 
 

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