Tagesordnung - 26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Anlagen:
Anlage 1 TOP4

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Bürger:innenanliegen      
Ö 3  
Verkehrskonzept Schillerkiez (aktueller Sachstand)      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Umgestaltung des Karl-Marx-Platzes      
Ö 5  
Ehrendes Gedenken an Jutta Limbach  
Enthält Anlagen
1004/XXI  
Ö 6  
Antrag auf Aufhebung der Halteverbotsbereiche in Alt-Rudow an Sonntagen  
Enthält Anlagen
1006/XXI  
Ö 7  
Radverkehr auf der Oderbrücke sicherer gestalten  
Enthält Anlagen
1097/XXI  
Ö 8  
Hinweisschilder für das Stadtteilzentrum Buckow  
Enthält Anlagen
1042/XXI  
    VORLAGE
   

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Gebiet um das Stadtteilzentrum Buckow herum an stark frequentierten Punkten durch aussagekräftige Werbetafeln auf das Stadtteilzentrum der Diakonie in der Christoph-Ruden-Straße 9 in 12349 Berlin aufmerksam gemacht wird und hierfür geeignete Stellen zu finden und deren Genehmigung unbürokratisch zu erteilen.

   
    15.11.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird über die Konsensliste in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau überwiesen.

   
    19.12.2023 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 4 - vertagt
   

Herr Augustin erhält das Wort und begründet den Antrag. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr Voskamp erläutert, dass die Beschilderung von Zielen nur dann möglich ist, wenn diese eine erhebliche Verkehrsbedeutung haben, z.B. Ortsteile, Flughäfen, Bahnhöfe. Der wegweisenden Beschilderung auf Straßen sind daher sehr enge Grenzen gesetzt. Die Beschilderung erfolgt zur Vermeidung von Fehl- und Suchfahrten, weniger aus der städtebaulichen Funktion heraus. Hinweistafeln auf private Einrichtungen allein zu Werbezwecken sind unzulässig. Dazu gibt es auch bereits Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.

 

Es folgen Redebeiträge von Frau Manteuffel, Herrn Preuß und Herrn Scharmberg, der eine Vertagung anregt. Frau Manteuffel greift die Anregung auf und bittet um Vertagung. Der Ausschuss äußert keine Einwände.

 

Der Antrag wird vertagt.

   
    13.03.2024 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 8 - im Ausschuss zurückgezogen
   

Der Antrag wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.

Ö 9  
Protokollabstimmung der 24. und 25. Sitzung      
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Nächste Sitzung am 10. April 2024      
               
 
 

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