Die Ausschussvorsitzende bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes zur Drs. 1046/XXI „Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen!“ Herrn BzStR Rehfeldt um Stellungnahme.
BzStR Rehfeldt fragt, ob der Ursprungsinitiator Herr Stemmermann vorher noch eine Antragsbegründung abgeben möchte. Darauf wurde als Antragsbegründung genannt, dass die Große Anfrage in der letzten BVV nicht beantwortet wurde.
BzStR Rehfeldt teilt die Intention des Antrags und schildert den zeitlichen Verlauf des Gebäudes in der Haarlemer Straße. Es handelt sich ausschließlich um den älteren Gebäudeteil, der bereits 2017 mit einem Aufnahme- und Belegungsstopp versehen wurde. Damals hatte das LAGESO zugesagt die baulichen und hygienischen Mängel zu beseitigen und das Gebäude zu sanieren. In Folge des Rückgangs der Zahl der Geflüchteten Menschen hat das Land Berlin das Gebäude dann doch nicht saniert.
Nach der aktuellen neuen Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten wurde das Gebäude neu belegt. Das Gesundheitsamt hat festgestellt, dass die Mängel nicht behoben wurden und sogar schlimmer geworden sind. Erneut wurde ein Belegungsstopp ausgesprochen und der Auszug chronisch kranker Menschen veranlasst.
Dennoch erfolgt danach weitere Zuweisung durch das LAF. Nach diversem fachlichen E-Mail-Verkehr hat BzStR Rehfeldt mit Staatssekretär Bozkurt telefoniert. Dieser hat die ganz besondere Notsituation dargelegt, die darin besteht, dass die Menschen entweder dort untergebracht werden oder aufgrund des berlinweit bestehenden Mangels an Unterkünften in die Obdachlosigkeit gehen. Die Landesebene hat vor diesem Hintergrund die Verantwortung die Unterbringung in den Unterkünften übernommen. Das Belegungsverbot von Seiten des Gesundheitsamtes besteht insofern formal weiterhin.
BzStR Rehfeldt kann diese Entscheidung vor der Alternative Obdachlosigkeit im Winter nachvollziehen und hat mit Blick auf die Unterbringungslage Zweifel an tragbaren Alternativen. Das Problem ist, dass Berlin infolge des Flüchtlingszustroms offenkundig überfordert ist und nicht nur in der sozialen Infrastruktur (Kitas, Schulen, gesundheitliche und psychosoziale Versorgung) sondern auch bei der Unterbringung nicht die erforderlichen Mindestanforderungen an die Versorgung der Menschen sicherstellen kann.
BzStR Rehfeldt hat am 17.10.2023 ein Schreiben mit der Bitte an Staatssekretär Bozkurt geschickt „bis zum 31.12.2023 darzulegen, wie eine den hygienischen Anforderungen entsprechende Nutzung oder die dann verbindliche Nichtnutzung der betroffenen Gebäude bis spätestens 31. März 2024 sichergestellt werden kann“.
Eine Rückmeldung ist fristgerecht noch nicht erfolgt.
Herr Hecht fragt, ob dem Gesundheitsstadtrat neue Erkenntnisse durch Bewohnerinnen bzw. Bewohner zugetragen wurden.
BzStR Rehfeldt verneint dies. Ihm sind keine Meldungen aus dem Haus bekannt. Weder vom Träger, noch von den Sozialarbeitenden oder Bewohnenden.
Herr Ewert führt aus, dass mit dem Antrag derzeit nicht geholfen ist und schlägt die Vertagung auf die nächste Sitzung vor, um auf die Antwort aus der Senatsverwaltung zu warten.
Herr Szczepanski möchte gerne wissen, wer der Träger ist.
(Anmerkung im Nachgang zur Sitzung seitens der Verwaltung: Der Träger ist: LfG-B (Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin)).
Herr Pohl möchte wissen, ob das Bezirksamt für die Überwachung zuständig ist.
BzStR Rehfeldt bestätigt dies. Das Bezirksamt Neukölln ist zuständig und das Gesundheitsamt kommt dieser Pflicht auch nach. Es kommt zu keiner Änderung der Rechtslage nur weil das LAF die Anweisungen ignoriert. BzStR Rehfeldt betont gleichzeitig erneut, dass er die Entscheidung des LAF, die Belegung dennoch vorzunehmen im Ergebnis einer Güterabwägung nachvollziehen kann.
Herr Pohl möchte 1. weiterhin wissen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner im Altbau untergebracht sind und 2. welche Möglichkeiten anderer Unterbringungen / Hotel bestehen und 3. warum Beschlagnahme keine Alternative ist.
BzStR Rehfeldt beantwortet wie folgt:
zu 1.: 196 Menschen (Stand 12.12.23 vom LAF)
zu 2.: hier ist die Expertise der Landesebene gefragt, die den Überblick über Kapazitäten erfasst, Modulare Unterkünfte prüft und Zelte in Tegel plant. Eine eigene Übersicht über die landesweiten Kapazitäten und Potentiale liegt dem Bezirksamt nicht vor. BzStR Rehfeldt geht grundsätzlich davon aus, dass alle infrage kommenden Alternativen auch geprüft wurden und dass die Entscheidung über die Unterbringung in der Haarlemer Straße nicht leichtfertig getroffen wurde.
Zu 3.: Das auf Veranlassung von BzStR Rehfeldt beim Rechtsamt in Auftrag gegebene Gutachten, das eine Beschlagnahmung privaten Eigentums zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen in der praktischen Umsetzung ausschließt, wurde bereits im Ausschuss vorgestellt und erörtert. Die rechtlich vertretbare Alternative wären Turnhallen. Die könnten schnell zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch politisch nicht gewollt.
Herr Frankl fragt nach der rechtlichen Grundlage, warum Kindern die Turnhallen genommen werden können statt Hotelzimmer zu beschlagnahmen.
BzStR Rehfeldt führt aus, dass im Gutachten ausführlich geschildert ist, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fehlt. Versuche in Berlin, Mitte und Hamburg sind bereits gescheitert. Beschlagnahme ist zusätzlich nur im Notfall zum Beispiel bei Wohnraumbedarf für Familien und dann zeitlich sehr begrenzt denkbar.
Herr Szczepanski regt an, Hotels anzumieten statt zu beschlagnahmen.
BzStR Rehfeldt erläutert, dass dies bereits geschieht, wo es möglich ist.
Herr Ewert bitte erneut um Vertagung des TOPs.
Die Ausschussvorsitzende vertagt nach Zustimmung der Ausschussmitglieder (ohne Gegenstimmen) den Antrag zur Drs. 1046/XXI „Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen!“ und schließt den TOP.