Tagesordnung - 20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung
Gremium: Ausschuss für Ordnung
Datum: Mi, 24.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 19. Sitzung      
Ö 3  
SOKO Müll am Sasarsteig einsetzen  
Enthält Anlagen
1175/XXI  
Ö 4  
Maßnahmen gegen illegale Werbung von Autohändlern an parkenden Autos im öffentlichen Raum  
Enthält Anlagen
1184/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie gegen die zunehmende und meist unerwünschte Werbung mittels an parkenden Autos befestigten Visitenkarten von Autohändlern vorgegangen werden kann.

 

Begründung: Die zunehmende „wilde Werbung“ von Autohändlern mittels Visitenkarten ist bei vielen Haltern unerwünscht. Hinzu kommt, dass die an der Windschutzscheibe steckenden Karten am Wegesrand weggeworfen werden, was zur Umweltverschmutzung beiträgt. Darüber hinaus ist die Verteilung von diesen werbenden Visitenkarten an Autos meist illegale Reklame. Sie muss vorab bei der zuständigen Straßenbaubehörde bzw. Ordnungsamt angemeldet werden, da es sich dabei um eine Sondernutzung der öffentlichen Straßen handelt. Die Genehmigung dafür ist kostenpflichtig, die entweder aus Unwissenheit oder bewusstem Unterlassen nicht eingeholt wird. Die Halter können gegen die werbenden Autohändler rechtlich nicht vorgehen, da die Werbung mit diesen Visitenkarten keine Besitzstörung darstellt. Lediglich ein Schaden am Fahrzeug durch die Verteilung würde eine Strafanzeige nach sich ziehen können.

Das Oberlandesgericht sseldorf hat in einem beispielhaften Verfahren im Jahr 2010 (Az. IV-4RBs-25/10) dazu geurteilt: Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, müsse mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. Das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen diene nur dem gewerblichen Zweck. Hinzu kommt, dass der ADAC zu diesem Thema in einer Umfrage festgestellt hat, dass bei jenen Autohändlern, die mit solchen Visitenkarten-Aktionen werben, höchste Vorsicht geboten sei. Knapp 75 Prozent der Befragten seien sehr unzufrieden mit den Kaufangeboten gewesen und hätten die Händler als unseriös eingestuft.

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geht in Berlin mit gutem Beispiel voran und will diese unerwünschten und illegalen Werbemaßnahmen unterbinden. Seit 2022 verhängt das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 3000 Euro. Im Jahr 2023 gab es 49 Bußgeldverfahren. Der Bezirk Mitte zieht nach und an diesen beiden Beispielen sollte sich das Bezirksamt Neukölln orientieren. Es geht um Verbraucherschutz im Sinne eines Schutzes der Autohalter vor unerwünschter Werbung sowie unseriösen Angeboten, die Bewahrung der Umwelt vor zusätzlicher Vermüllung durch die Visitenkarten und der Durchsetzung der geltenden Vorschriften für Reklame im öffentlichen Raum.

   
    21.02.2024 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.12 - überwiesen
   

Der Antrag wird über die Konsensliste in den Ausschuss für Ordnung überwiesen.

   
    24.04.2024 - Ausschuss für Ordnung
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   

Von der AfD ist kein Vertreter anwesend, so dass auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden sofort über den Antrag abgestimmt werden kann.

 

Der Antrag wird einstimmig von CDU, SPD und Grünen abgelehnt. Die AfD und die Linken waren im Ausschuss heute nicht vertreten.

Ö 5  
Grünschutz auf der Sonnenallee  
Enthält Anlagen
1273/XXI  
Ö 6  
Bürgeranliegen      
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Nächste Sitzung am Dienstag, den 18.Juni 2024      
               
 
 

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