Tagesordnung - 15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 06.12.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokoll der 13. Sitzung      
Ö 2  
Kiez AG      
Ö 3  
Vorstellung der Spracherkennungssoftware      
Ö 4  
Termin- und Themenplanung für das Jahr 2008      
Ö 5  
Lerntagebücher sichern!  
Enthält Anlagen
0336/XVIII  
Ö 6  
Netzwerk Kinderschutz mit Leben ausfüllen  
Enthält Anlagen
0395/XVIII  
Ö 7  
Kinder in Bedarfsgemeinschaften  
Enthält Anlagen
0452/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.01.2008 hat die Abteilung Jugend den Geschäftsführer des Jobcenters Neukölln am 18.03.2008 angeschrieben. In diesem Zusammenhang führte er mit Schreiben vom 18.04.2008 folgendes aus:

 

Bei allem Verständnis für die Sorge des Jugendhilfeausschusses um das Kindeswohl, das eventuell bei Leistungskürzungen von Familienangehörigen tangiert werden kann, hegt der Geschäftsführer zunächst datenschutzrechtliche Bedenken, prophylaktisch alle Bedarfsgemeinschaften zu melden, die von einer Sanktionierung oder Leistungseinstellung betroffen sind. Hier sind seines Erachtens noch tiefer gehende Prüfungen erforderlich.

 

Laut einer aktuellen Analyse der in 2008 verhängten Sanktionen leben in mindestens 30 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Kinder. Werden die bisher verhängten Leistungseinschränkungen hochgerechnet, würden ca. 4.000 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern im Jahr direkt oder indirekt von Leistungseinschränkungen betroffen sein. Berücksichtigt sind auch die Familien, in denen minderjährige Jugendliche oder volljährige Geschwisterkinder unter 25 Jahren, die als Teil der Bedarfsgemeinschaft leben, sanktioniert werden. Der Beschluss beabsichtigt, die Gefahr einer Mangelversorgung von Kindern aus materieller Not zu lindern. Bei einer Größenordnung von 4.000 Bedarfsgemeinschaften fragt sich der Geschäftsführer, ob der sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes diese Aufgabe mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu realisieren vermag.

 

Darüber hinaus sieht er diesen Auftrag nicht als Aufgabe des sozialpädagogischen Dienstes definiert. Es stellen sich ihm die Fragen, ob alle Familien aufgesucht werden, um eine Mangelversorgung festzustellen, ob und mit welchen Mitteln eine festgestellt Mangelversorgung gemindert werden soll und ob der Familie zusätzliche finanzielle Hilfen oder Sachleistungen in Aussicht gestellt werden.

 

Seitens des Jobcenters verweist der Geschäftsführer darauf, dass eine fallweise Zusammenarbeit mit den dort zur Verfügung stehenden Personalressourcen in der genannten Größenordnung nicht realisiert werden kann. Der aus der innerorganisatorischen Abwicklung resultierende Mehraufwand wäre nur zu rechtfertigen, wenn die rechtlichen Fragen geklärt sind und tatsächlich Informationen in dieser Größenordnung von den Mitarbeitern des Jugendamtes sinnvoll verarbeitet werden können.

 

Im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz versichert er, dass die Mitarbeiter selbstverständlich weiterhin in jedem Einzelfall wie bisher mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen werden, sofern Verdachtsmomente für Verletzungen des Kinderschutzes vorliegen, unabhängig von einer Kürzung der Geldleistung.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

   
    31.10.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.15 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten sicherzustellen, dass in den Fällen, wo durch das Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten mit im Haushalt lebenden Kindern Leistungskürzungen oder die Einstellung von Leistungen vorgenommen werden, eine zeitnahe Information

Das Bezirksamt wird gebeten sicherzustellen, dass in den Fällen, wo durch das Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten mit im Haushalt lebenden Kindern Leistungskürzungen oder die Einstellung von Leistungen vorgenommen werden, eine zeitnahe Information und ggf. eine Abstimmung mit dem sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes erfolgt.

 

Damit soll die Gefahr einer Mangelversorgung der Kinder aus materieller Not heraus gemindert werden. Über die fallweise Zusammenarbeit hinaus soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen den maßgeblichen Stellen erarbeitet werden.

 

Der Überweisung des Antrages in den Jugendhilfeausschuss (federführend) und in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    13.11.2007 - Sozialausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Dr

Frau Dr. Stelz stellt den Antrag ihrer Fraktion im Sozialausschuss vor.

Nach einer Diskussion votierte der Sozialausschuss mit 2 Gegenstimmen sowie 6 Enthaltungen für die Antragsannahme. Die Annahme bzw. die Ablehnung des Antrages wird anschließend im Jugendhilfeausschuss endgültig entschieden.

 

   
    06.12.2007 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Karaaslan begründet den Antrag

Frau Karaaslan begründet den Antrag.

 

In der daraus entstehenden Debatte werden die Fragen der Umsetzung des erweiterten Personalbedarfs und die Zuständigkeit der Jobcenters diskutiert. Fraglich ist, inwiefern das Prinzip von fordern und fördern zulasten der Kinder geht, denn Kürzungen bei Sozialleistungen der Eltern verringern das gesamte Familieneinkommen.

Hierfür müsste das Jugendamt geeignete Jugendhilfemaßnahmen anbieten können.

 

Vermieden werden muss das Aufkommen einer Versorgungsmentalität. Die Auswahl der Jugendhilfemaßnahmen darf nicht aus finanziellen Zuschüssen des Jugendamtes bestehen, sondern sollte als Kita-Besuch oder – wenn erforderlich – als sozialpädagogische Familienhilfe angeboten werden.

 

Herr Rühlmann betont die Notwendigkeit von mehr Kooperation zwischen Jugendamt und Jobcenter. Er ist bereit, für eine bessere Zusammenarbeit Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Schreiner erinnert in diesem Zusammenhang an die auch vom Jobcenter unterzeichnetet Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz in Neukölln.

 

Frau Finger bittet um Abstimmung des Antrages. Der Antrag wird mit 9 Zustimmungen, keiner Ablehnung und 3 Enthaltungen angenommen.

 

   
    23.01.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sicherzustellen, dass in den Fällen, wo durch das Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten mit im Haushalt lebenden Kindern Leistungskürzungen oder die Einstellung von Leistungen vorgenommen werden, eine zeitnahe Information und ggf. eine Abstimmung mit dem sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes erfolgt.

 

Damit soll die Gefahr einer Mangelversorgung der Kinder aus materieller Not heraus gemindert werden. Über die fallweise Zusammenarbeit hinaus soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen den maßgeblichen Stellen erarbeitet werden.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, Grauen, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der FDP zugestimmt.

   
    15.10.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Mitteilungen      
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Nächste Sitzung: 17.01.2008      
               
 
 

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