Auszug - Kinder in Bedarfsgemeinschaften
Frau Karaaslan begründet den Antrag. In der daraus entstehenden Debatte werden die Fragen der Umsetzung des
erweiterten Personalbedarfs und die Zuständigkeit der Jobcenters diskutiert.
Fraglich ist, inwiefern das Prinzip von fordern und fördern zulasten der Kinder
geht, denn Kürzungen bei Sozialleistungen der Eltern verringern das gesamte
Familieneinkommen. Hierfür müsste das Jugendamt geeignete Jugendhilfemaßnahmen anbieten
können. Vermieden werden muss das Aufkommen einer Versorgungsmentalität. Die
Auswahl der Jugendhilfemaßnahmen darf nicht aus finanziellen Zuschüssen des
Jugendamtes bestehen, sondern sollte als Kita-Besuch oder – wenn
erforderlich – als sozialpädagogische Familienhilfe angeboten werden. Herr Rühlmann betont die Notwendigkeit von mehr Kooperation zwischen
Jugendamt und Jobcenter. Er ist bereit, für eine bessere Zusammenarbeit Mittel
zur Verfügung zu stellen. Herr Schreiner erinnert in diesem Zusammenhang an die auch vom
Jobcenter unterzeichnetet Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz in
Neukölln. Frau Finger bittet um Abstimmung des Antrages. Der Antrag wird mit 9
Zustimmungen, keiner Ablehnung und 3 Enthaltungen angenommen. |
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