Drucksache - 0395/XVIII  

 
 
Betreff: Netzwerk Kinderschutz mit Leben ausfüllen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/BüDGes
Verfasser:Mahlo, Klaus-PeterLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2007 
10. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.12.2007 
15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat im Sinne des Beschlusses der BVV auf den Senat eingewirkt, die Bezirke personell in die Lage zu versetzen, das Netzwerk Kinderschutz mit Leben zu erfüllen. Es wurden zwei Kinderschutzkoordinationsstellen zur Verfügung gestellt. Dies war und ist keineswegs ausreichend, um den Personalbedarf für die notwendigen Vernetzungsaufgaben und die durch das Netzwerk zusätzlich erkannten Fälle auszugleichen. Auch die bisherigen Einstellungskorridore ermöglichten es leider nicht, die Möglichkeiten eines Netzwerkes Kinderschutz, über die gesetzlich normierten Aufgaben hinaus, voll zu entfalten.

 

Mit Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes (Kinderschutzgesetz), das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, hat der Senat der Abteilung Bürgerdienste und Gesundheit sowie der Abteilung Jugend jeweils eine zusätzliche Stelle für diesen Zweck zugemessen. Darüber hinaus wird der Abteilung Bürgerdienste und Gesundheit gewährt, 2010 vier externe Stellenbesetzungen vorzunehmen. Diese Stellenbesetzungen werden voraussichtlich im Bereich des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes vorgenommen, um den Kinderschutz zu verstärken.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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