Drucksache - 0395/XVIII
Das Bezirksamt hat im Sinne des Beschlusses der BVV auf den
Senat eingewirkt, die Bezirke personell in die Lage zu versetzen, das Netzwerk
Kinderschutz mit Leben zu erfüllen. Es wurden zwei
Kinderschutzkoordinationsstellen zur Verfügung gestellt. Dies war und ist
keineswegs ausreichend, um den Personalbedarf für die notwendigen
Vernetzungsaufgaben und die durch das Netzwerk zusätzlich erkannten Fälle
auszugleichen. Auch die bisherigen Einstellungskorridore ermöglichten es leider
nicht, die Möglichkeiten eines Netzwerkes Kinderschutz, über die gesetzlich
normierten Aufgaben hinaus, voll zu entfalten. Mit Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz und Wohl des
Kindes (Kinderschutzgesetz), das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, hat
der Senat der Abteilung Bürgerdienste und Gesundheit sowie der Abteilung Jugend
jeweils eine zusätzliche Stelle für diesen Zweck zugemessen. Darüber hinaus
wird der Abteilung Bürgerdienste und Gesundheit gewährt, 2010 vier externe
Stellenbesetzungen vorzunehmen. Diese Stellenbesetzungen werden voraussichtlich
im Bereich des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes vorgenommen, um den
Kinderschutz zu verstärken. Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an. |
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