Trotz der erneuten Abwesenheit von Herrn Leppek bittet Frau Fuhrmann um Diskussion des Antrags. Für Frau Fuhrmann stellt sich die Frage, ob man das, was auf den Verbotsschildern steht, auch durchsetzen will oder nicht. Auch ist fraglich, inwieweit sich die Nutzer an die Verbote halten, zumal die Schilder zum Teil durch Vandalismus auch gar nicht mehr lesbar sind. Inwieweit akzeptiert die Verwaltung inzwischen die Nichteinhaltung der Verbotsschilder?
Herr Hikel betont, dass die Verbotsschilder durchaus ihre Berechtigung haben und bestehen bleiben sollten. Es trifft leider zu, dass das Betretungsverbot für das Rasenparterre im Gartendenkmal Körnerpark von vielen Parkbesuchern nicht ernst genommen wird. Hinzu kommt, dass die Bevölkerungsverdichtung im Norden des Bezirks zugenommen hat und die Menschen die Grünflächen anders und mehr nutzen. Weder das Ordnungsamt noch das SGA haben (nicht erst seit Corona-Zeiten) ausreichende personelle Kapazitäten, um flächendeckend Kontrollen durchzuführen und die Verbote durchzusetzen.
Ihm ist bewusst, dass dies – insbesondere auch für die Verwaltung – ein unbefriedigender Zustand ist. Nichtsdestotrotz hätte die Aufhebung des Verbotes zur Folge, dass keinerlei Rücksichtnahme mehr erfolgen würde und weder Polizei noch Ordnungsamt eine Handhabe hätten, um z.B. Auswüchse in der Nutzung wie Fußballspielen zu unterbinden. Mit einer Entfernung der Verbotsschilder würde die Verwaltung Türen und Tore der strukturellen Fehlnutzung des Parks öffnen.
Dass die Rasenfläche dennoch in einem relativ guten Zustand ist, liegt an der intensiven Pflege durch die Kolleginnen und Kollegen des Grünflächenamtes. Der Körnerpark erfährt die höchste Kategorie der Grünpflege und die Schäden an der Rasenfläche werden immer wieder durch permanente gärtnerische Pflegemaßnahmen beseitigt.
Frau Lanske erklärt, dass die CDU-Fraktion den Ausführungen von Herrn Hikel folgt und dem Antrag nicht zustimmen wird. Herr Dr. Hoffmann teilt mit, dass die Fraktion der Grünen ebenfalls gegen den Antrag stimmen wird.
Der BVV wird einstimmig die Ablehnung des Antrags empfohlen.