Auszug - Inklusion auf Spielplätzen!  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Grünflächenausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1811/XX Inklusion auf Spielplätzen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDGrünflächen
Verfasser:Piehl, StephanScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Herr Piehl begründet den Antrag der AfD. Es handelt sich bei diesen Geräten um Spielgeräte für gehbehinderte Kinder. Der Rollstuhl kann eingehangen werden und selbst bewerkstelligt werden. Herr Piehl regt an, diese Art von Geräten im Buschkrugpark installieren.

 

Herr Hikel erwähnt, dass bereits seit über 20 Jahren im Neuköllner Grünflächenamt das Kriterium gilt, dass die Eingänge zu Spielplätzen barrierefrei zugänglich sein müssen. Schaukeln für Rollstuhlfahrer benötigen darüber hinaus eine besondere Fallschutzfläche, die einerseits das Befahren mit dem Rollstuhl ermöglicht und andererseits auch Fallschutzeigenschaften hat. Herr Kanert teilt mit, dass es sicher möglich wäre, auf einem öffentlichen Spielplatz solche Arten von Geräten installieren zu lassen –trotz des hohen Aufwandes -, aber aufgrund der mechanischen Sicherungen und der notwendigen Auffahrrampe auf die Schaukel ist eine fachkundige Betreuung erforderlich, weil es hier z.B. Gefahrenstellen durch Karabiner oder die bewegliche Auffahrrampe gibt. Dies ist auf einem öffentlichen Spielplatz nicht gegeben und deshalb gibt es nach bisherigen Kenntnisstand laut Herrn Kanert, derartige Schaukeln auch nur auf Spielplätzen, die auf dem Gelände einer Einrichtung stehen, wo dies organisiert werden kann.

 

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme der AfD und mit Nein-Stimmen aller anderen Ausschussmitglieder abgelehnt.


 
 

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