Drucksache - 1807/XX  

 
 
Betreff: Alternativen für Laubbläser
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDGrünflächen
Verfasser:Piehl, StephanScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Grünflächenausschuss Ausschussberatung
20.08.2020 
13. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
11.11.2020 
Fortsetzung der 51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.11.2020 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
02.12.2020 
Fortsetzung der 52. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Grün
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Grünflächen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzten, daß die von der BSR und dem Grünflächenamt eingesetzten mit Benzinmotor betriebenen Laubbläser aus dem Verkehr gezogen werden.

 

Begründung: Berlin hat den sogenannten „Klimanotstand“ erklärt. Demzufolge sollte das Bezirksamt und die Stadtreinigung mit gutem Beispiel vorangehen und die motorbetriebenen Laubbläser aus dem Verkehr ziehen. Die in der 37. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz vom 18.02.2016 durch Frau Weilgoß mitgeteilten Aussagen „die BSR benötige ohne Laubbläser die doppelte Belegschaft“, und „die Laubbläser sind auf dem Straßenland nicht mehr wegzudenken“ sollten bei einer Entscheidung aufgrund der vermeintlich tragischen „Klimanotlage“ in Berlin keine Berücksichtigung finden.

 
 

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