Tagesordnung - 44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung   

 
 
Bezeichnung: 44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Haushaltsjahr 2021      
Ö 3  
Wirtschaft, Verwaltung, Gleichstellung und Haushalt in der Corona-Krise – Aktuelles aus dem Rathaus      
Ö 4  
Durchführung einer Veranstaltung zur Zukunft des Philip-Morris-Geländes  
Enthält Anlagen
1419/XX  
Ö 5  
Ausbildungskapazitäten im Bezirk ausweiten  
Enthält Anlagen
1961/XX  
Ö 6  
Arbeit der Neuköllner Gleichstellungsbeauftragten absichern  
Enthält Anlagen
1928/XX  
Ö 7  
Fassadenreinigung für Kinderprojekt Reuterplatz durchführen  
Enthält Anlagen
1694/XX  
Ö 8  
Brunnen auf dem Reuterplatz instandsetzen  
Enthält Anlagen
1925/XX  
Ö 9  
Dauerhafte Schaffung von Videokonferenzräumen  
Enthält Anlagen
1930/XX  
Ö 10  
Gute Arbeit in Neukölln  
Enthält Anlagen
1962/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Umsetzung der Richtlinie des Berliner Senats für "Gute Arbeit" unter Einbindung des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) in Neukölln zu evaluieren. Die Evaluierung soll den "Index Gute Arbeit des DGB" berücksichtigen.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Leitlinien für „Gute Arbeit in Neukölln“ zu erarbeiten.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der BVV vom 27. Januar 2021 wurde des Bezirksamt gebeten, die Umsetzung der Richtlinie des Berliner Senats für „Gute Arbeit“ unter Berücksichtigung des „Index Gute Arbeit des DGB“ zu evaluieren.

 

Das Thema „Gute Arbeit“ gewinnt immer mehr an Bedeutung. Gerade in einer Zeit, in der die Belastungen für die Arbeitnehmer*innen sowohl physisch als auch psychisch immer größer werden, sind Thematiken wie Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf, Gesundheitsmanagement oder auch Personalentwicklungsmöglichkeiten von besonderer Wichtigkeit. Die Bedeutung der Thematik ist auch in der Verwaltung schon angekommen. Das Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg hat sogar eine Beauftragte dafür eingesetzt. Auch im BA Neukölln hat das Thema bereits Einzug gehalten und wird auch künftig weiter an Bedeutung gewinnen.

 

Aufgrund des Beschlusses der BVV sollte „Gute Arbeit“ jedoch nicht nur auf Ebene des Bezirksamtes betrachtet werden, sondern noch weitreichender. Es sollte evaluiert werden, inwieweit das Thema „Gute Arbeit“ schon in den im Bezirk ansässigen Unternehmen angekommen ist und ggf. umgesetzt wird. Um repräsentative Ergebnisse liefern zur können, müssten über 1.000 Neuköllner Unternehmen jeglicher Größe befragt werden.

 

Da es sich bei dieser Evaluierung um eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit handelt, die wesentliche Kenntnisse der Stochastik und der quantitativen Forschungsmethoden zwingend voraussetzt, kann das BBWA den Beschluss der BVV selbstständig nicht umsetzen. Hinzu kommt, dass die wissenschaftliche Grundlage, auf die sich der BVV-Beschluss bezieht - nämlich der DGB „Gute Arbeit Index“ unserer Kenntnis nach nicht öffentlich zugänglich ist. Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist die Kenntnis der verwendeten Indexe aber zwingend notwendig. Um den Beschluss umzusetzen muss daher zunächst ein neues Studiendesign erarbeitet werden. Orientiert am DGB Index müssten eigenständig Bewertungskriterien erarbeitet werden.

 

Um diesem wichtigen Auftrag der BVV dennoch gerecht zu werden, wurden andere Möglichkeiten erwogen. Aufgrund des hohen wissenschaftlichen Anspruchs wurde der Kontakt zur Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin als Ausbildungsstätte der Berliner Verwaltung gesucht. An der HWR, zum Teil auch in Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft, werden die folgenden Studiengänge mit Bezug zur Öffentlichen Verwaltung angeboten: Öffentliche Verwaltung (B.A.), Public und Non-Profit Management (B.A.) sowie Non-Profit- Management und Public Governance (M.A.).

 

Eine Anfrage wurde an Frau Prof. Dr. Hohn (HWR, Professur für Öffentliches Management mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre), sowie an Herrn Prof. Dr. Brüggemeier (HTW, Public Management/ NonProfit-Management und Public Governance, Arbeitsschwerpunkt: Performance Management sowie Innovation und Change Management im öffentlichen Sektor) weitergeleitet, mit der Bitte das unter den Studierenden zu streuen. Das Thema bietet sich nämlich in seinem Umfang und auch in dem thematischen Schwerpunkt ausgezeichnet für eine wissenschaftliche Projekt- oder Abschlussarbeit an.

 

Da die Studierenden grundsätzlich frei in der Wahl ihrer Projekt- und Abschlussarbeitsthemen sind, kann das Thema „Gute Arbeit in Neukölln“ keinem Studierenden zur Bearbeitung „vorgeschrieben“ werden. Dennoch haben beide Professoren zugesagt, dass sie das Thema unter den Studierenden teilen werden. Auch die Kontaktdaten der Geschäftsstelle des BBWA wurden übermittelt, damit eine Kontaktaufnahme durch eine*n Studierende*n und weitere Unterstützung bei der evtl. Umsetzung des Projekts jederzeit möglich ist.

 

Sollte sich von Seiten der HWR Evaluierungsmöglichkeiten im Rahmen von Studienarbeiten ergeben, wird das Bezirksamt zu gegebener Zeit über die weiteren Fortschritte berichten.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 26.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.4 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    09.11.2020 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 10 - vertagt
   

Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag.

 

Herr Hikel führt dazu aus.

 

Der Grundsatz „Gute Arbeit“ ist ein Bestandteil der Richtlinien der Regierungspolitik für die Jahre 2016-2021. Dabei geht es u.a. um gute, nicht gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen, Wertschätzung für die geleistete Arbeit inkl. einer angemessenen Entlohnung, die für den laufenden Lebensunterhalt ausreichend ist, aber auch für das Leben im Ruhestand.

 

Der öffentliche Dienst soll hier eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Land Berlin wurde dazu u.a. der Landesmindestlohn von 12,50 Euro/Stunde geschaffen, wenn es um den Mindestlohn bei öffentlicher Auftragsvergabe geht. Bei Arbeitsverhältnissen der öffentlichen Hand soll grundsätzlich auf sachgrundlose Befristungen verzichtet werden. Prekäre Arbeit soll damit zurückgedrängt werden.

 

Die Integration langzeitarbeitsloser Menschen gehört ebenso dazu. In Zusammenarbeit mit den Jobcentern und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird hier das Projekt SGE (Solidarisches Grundeinkommen) vom Bezirk unterstützt. Dazu sind bzw. werden fast 20 Langzeitarbeitslose als Schulhausmeisterassistenten für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt. Rund die Hälfte davon hat bereits begonnen zu arbeiten.

 

Der Antrag aus der SPD-Fraktion ist mit der Bitte verbunden, Leitlinien für „Gute Arbeit in Neukölln“ zu erarbeiten. Dass was Verwaltung bereits tut, macht Leitlinien oder ein Konzept für „Gute Arbeit“ überflüssig. Es sind am Ende auch weniger Leitlinien gefragt, als praktisches Handeln, die Verwaltung arbeitsfähig zu erhalten. Der Fachkräftemangel ist unübersehbar und wird sich in den nächsten Jahren verstärken, wenn man allein nur an die Baby-Boomer-Generation denkt, die in ca. fünf Jahren mit ihren Verrentungen beginnen wird.

 

Es wird bereits viel getan:

-          Der Bezirk bildet über die Maßen aus, wie bereits zu TOP 7 ausgeführt. Von rd. 2000 Beschäftigten sind rd. 120 Nachwuchskräfte.

-          Stellen werden bei bekanntem Freiwerden noch in der aktiven Zeit der Dienstkraft ausgeschrieben um einen Wissenstransfer zu ermöglichen, ansonsten sofort mit Bekanntwerden einer Veränderung.

-          Die Bezahlung erfolgt stets aufgrund rechtssicherer Eingruppierungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).

-          Der Landesmindestlohn von 12,50 Euro wird aufgrund der Tariferhöhungen und der Hauptstadtzulage selbst bei der niedrigsten Entgeltgruppe 1 nicht mehr unterschritten.

-          Das Bezirksamt hat gegenüber dem Regierenden Bürgermeister schriftlich erklärt, grundsätzlich auf die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen zu verzichten.

-          Durch Ausnutzung der vorhandenen Möglichkeiten der Prämiengewährung an leistungsstarke Dienstkräfte (jährlich bis zu 10% der Dienstkräfte) wird das Bezirksamt auch dem wertschätzenden Gedanken gerecht.

-          Das Ganze wird künftig noch mit speziellen Personalmarketingmaßnahmen unter der Überschrift „Typisch Neukölln“ unterstützt (Anlage). Dazu gehören kurze Video-Clips, Plakatierungen und Edgar Cards sowie die Nutzung verschiedener Social-Media-Kanäle, wie Instagram, Linkedin oder Xing.

 

Die Fraktion der SPD gibt zu bedenken, dass ihr Antrag nicht so fokussiert auf die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung gemeint war. Um dies genauer zu formulieren bittet sie um Vertagung.

 

Der Antrag wird vertagt.

   
    12.01.2021 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 11 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die antragstellende Fraktion bringt eine geänderte Fassung in die Sitzung ein:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, die Umsetzung der Richtlinie des Berliner Senats für "Gute Arbeit" unter Einbindung des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) in Neukölln zu evaluieren. Die Evaluierung soll den "Index Gute Arbeit des DGB" berücksichtigen.“

 

Herr Hikel teilt mit, dass die Senatsrichtlinien in der Verwaltung umgesetzt werden. Er hält es aber für möglich, den politischen Auftrag umzusetzen, auch auf andere Arbeitsverhältnisse einen Blick zu werfen.

 

Mit Ja-Stimme der Fraktionen der SPD, CDU (2 Stimmen), Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD wird der BVV die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

   
    20.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.25 - vertagt
   

vertagt

   
    27.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.76 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Umsetzung der Richtlinie des Berliner Senats für "Gute Arbeit" unter Einbindung des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) in Neukölln zu evaluieren. Die Evaluierung soll den "Index Gute Arbeit des DGB" berücksichtigen.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Blank bei Enthaltung der AfD-Neukölln über die Konsensliste beschlossen.

Ö 11  
Bezirkliche Wochen für Rückkehrer  
Enthält Anlagen
1973/XX  
Ö 12  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Protokollabstimmung der 41., 42. und 43. Sitzung      
Ö 15  
Nächste Sitzung am 14. Dezember 2020      
               
 
 

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