Tagesordnung - 38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
Datum: Di, 11.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Museum Neukölln - Gutshof Britz
Ort: Alt-Britz 81, 12359 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 31., 32., 33., 34. und 35. Sitzung      
Ö 3  
Vorstellung des neuen Amtsleiters Weiterbildung und Kultur sowie der Schwerpunkte des Amtes      
Ö 4  
Bericht über die aktuelle Arbeit des Museums Neukölln      
Ö 5  
App exclamo als Pilotprojekt an Neuköllner Schule einführen  
Enthält Anlagen
1588/XX  
Ö 6  
Türkischen Konsulatsunterricht schnellstmöglich beenden  
Enthält Anlagen
1531/XX  
Ö 7  
Plastikmüll an Neuköllner Schulen vermeiden  
Enthält Anlagen
1589/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und Cafeteriabetreiber sowie bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren. Dazu zählt unter anderem, dass die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden, Lunchpakete nicht in Plastiktüten, Folien und Verpackungen ausgegeben werden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet werden.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren. Dazu zählt unter anderem, dass die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden, Lunchpakete nicht in Plastiktüten, Folien und Verpackungen ausgegeben werden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet werden.

 

Begründung: Wenn wir Schule als Ganzes betrachten, darf der Erziehungsprozess nicht mit dem Unterricht enden, sondern muss sich über sämtliche Bereiche des Schulalltags erstrecken. Den Schüler*innen muss auch in den Pausen und bei den Mahlzeiten vermittelt werden, wie wichtig ökologisches Handeln ist und welch großen Beitrag dies für den Umweltschutz darstellt. In Anbetracht der Umweltbelastung durch vermeidbaren Müll und der Erziehung der Lernenden zu ressourcenschonendem Verhalten stehen wir in der Pflicht, auch einen Mehraufwand in Kauf zu nehmen, um überflüssigen Müll zu vermeiden.

 

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und Cafeteriabetreiber sowie bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren. Dazu zählt unter anderem, dass die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden, Lunchpakete nicht in Plastiktüten, Folien und Verpackungen ausgegeben werden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet werden.

 

Das Bezirksamt stellt dazu fest: Cafeteriabetreiber sind bereits heute dazu verpflichtet, Mehrweggeschirr und Mehrwegflaschen für die Ausgabe von Speisen und Getränken zu verwenden. Falls dies nicht möglich ist, ist darauf zu achten, biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien zu verwenden. Der Pächter hat eigenverantwortlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung der im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehenden Abfälle zu sorgen. Zudem haben die Schulleitungen das Recht auf Einflussnahme hinsichtlich der angebotenen Waren und können somit Produkte, welche nicht nachhaltig sind oder übermäßigen Müll verursachen, ausschließen.

 

Schulmittagscaterer haben laut Leistungsbeschreibung folgende Vorgaben einzuhalten:

 

       Das Standardangebot von Lebensmitteln (z.B. Senf) wird nicht in Portionsverpackungen dargereicht.

       Getränke dürfen nicht in Einwegverpackungen angeboten werden.

       Der Einsatz von Einweggeschirr und Einwegbesteck ist unzulässig.

       Einzelverpackte Speisen (z.B. Joghurt im Becher) und Getränke (0,2l Tetra-Pak) werden nicht eingesetzt.

       Die Kaltverpflegung wird unportioniert, in Mehrweg-Lunchboxen oder in umweltverträglichen Pappbehältern geliefert.

       Es werden nur Küchenrollen und Papierhandtücher aus Altpapier genutzt.

       Es dürfen nur ungebleichte Back-/Koch- und Heißfilterpapiere (z. B. Teefilter) eingesetzt werden.

       Der Caterer hat bei Verpackungen Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die in abfallarmen und rohstoffschonenden Produktionsverfahren aus Abfällen, sekundären oder nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen, die im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen und die sich im besonderen Maße zu einer möglichst hochwertigen Verwertung eignen und im Übrigen umweltverträglich beseitigt werden können.

       Anfallende Wertstoffe wie Speiseabfälle und Verpackungen (z.B. Pappe/Kartonagen) darf der Caterer nur sortenrein in den dafür vorgesehenen jeweiligen Wertstoffbehältnissen aufbewahren. Für die Aufstellung der Wertstoffbehältnisse sowie der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in zugelassenen Behandlungsanlagen ist der Caterer verantwortlich. Entsprechende Nachweise müssen nach Aufforderung dem Auftraggeber vorgelegt werden.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 16.03.2021

 

 

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.13 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur überwiesen.

   
    14.01.2020 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 7 - vertagt
   

BV Chalil begründet den Antrag der Grünen. Der Caterer an der Schule seiner Kinder benutzt Plastikgeschirr, wie soll sich da ein Umweltbewusstsein bilden.

 

BD von Hoerschelmann wirft ein, dass es nach den neuen Ausschreibungen keinerlei Einweggeschirr mehr gibt und auch nur noch wiederverwertbare Flaschen.

 

Bzsträtin Korte ergänzt.

Caterer sind keine Cafeteriabetreiber, letztere müssen jetzt nachziehen, das ist gar keine Frage.

 

BD Hopp hebt die Unschärfe im Antrag hervor, Schulcaterer sind nicht das Problem sondern Cafeteriabetreiber.

 

BV Manteuffel fragt, ob die Cafeteriabetreiber über Spülmaschinen verfügen.

 

Der Antrag wird aufgrund vieler Unklarheiten vertagt. Es soll einen Änderungsantrag geben, der auf die Schulcafeterien zugeschnitten ist.

   
    11.02.2020 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

BV Glücklich möchte statt im Satz: „Dazu zählt unter anderem, dass Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden…“ ändern in. „Dazu zählt unter anderem, dass Mahlzeiten in spülmaschinengeeigneten Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden…“  ersetzten.

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Der Antragsteller, Herr Kopp, bittet den ersten Satz des Antrages, wie folgt zu ergänzen:

„Das Bezirksamt wird gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und Cafeteriabetreiber sowie bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren.

 

BV Blesing: „Was wir mit diesem Antrag beschließen wollen, wird jetzt ziemlich deutlich.“

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Bezirksstadträtin Korte führte dazu aus:

Bei Cafeterien obliegt die Vertragsgestaltung sowie dessen Abschluss mit den Betreibern der SE FM. Die Cafeteriabetreiber sind aber heute schon laut Vertrag dazu verpflichtet

Mehrweggeschirr und Mehrwegflaschen für die Ausgabe von Speisen und Getränken zu verwenden. Falls dies nicht möglich ist, ist darauf zu achten, biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien zu verwenden. Und der Pächter hat eigenverantwortlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung der im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehenden Abfälle zu sorgen. Zudem haben die Schulleitungen das Recht auf Einflussnahme hinsichtlich der angebotenen Waren und können somit Produkte, welche nicht nachhaltig sind oder übermäßigen Müll verursachen ausschließen.

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.8 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.59 - vertagt
   

vertagt

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und Cafeteriabetreiber sowie bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren. Dazu zählt unter anderem, dass die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden, Lunchpakete nicht in Plastiktüten, Folien und Verpackungen ausgegeben werden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet werden.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der AfD(2) bei Enthaltung der AfD(1), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch beschlossen.

   
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.8 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und Cafeteriabetreiber sowie bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren. Dazu zählt unter anderem, dass die Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden, Lunchpakete nicht in Plastiktüten, Folien und Verpackungen ausgegeben werden und anstelle von Pappbechern ausschließlich Mehrwegbecher verwendet werden. Das Bezirksamt stellt dazu fest: Cafeteriabetreiber sind bereits heute dazu verpflichtet, Mehrweggeschirr und Mehrwegflaschen für die Ausgabe von Speisen und Getränken zu verwenden. Falls dies nicht möglich ist, ist darauf zu achten, biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien zu verwenden. Der Pächter hat eigenverantwortlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung der im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehenden Abfälle zu sorgen. Zudem haben die Schulleitungen das Recht auf Einflussnahme hinsichtlich der angebotenen Waren und können somit Produkte, welche nicht nachhaltig sind oder übermäßigen Müll verursachen, ausschließen.

 

Schulmittagscaterer haben laut Leistungsbeschreibung folgende Vorgaben einzuhalten:

 

 Das Standardangebot von Lebensmitteln (z.B. Senf) wird nicht in Portionsverpackungen dargereicht.

 

 Getränke dürfen nicht in Einwegverpackungen angeboten werden.

 

 Der Einsatz von Einweggeschirr und Einwegbesteck ist unzulässig.

 

 Einzelverpackte Speisen (z.B. Joghurt im Becher) und Getränke (0,2l Tetra-Pak) werden nicht eingesetzt.

 

 Die Kaltverpflegung wird unportioniert, in Mehrweg-Lunchboxen oder in umweltverträglichen Pappbehältern geliefert.

 

 Es werden nur Küchenrollen und Papierhandtücher aus Altpapier genutzt.

 

 Es dürfen nur ungebleichte Back-/Koch- und Heißfilterpapiere (z. B. Teefilter) eingesetzt werden.

 

 Der Caterer hat bei Verpackungen Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die in abfallarmen und rohstoffschonenden Produktionsverfahren aus Abfällen, sekundären oder nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen, die im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen und die sich im besonderen Maße zu einer möglichst hochwertigen Verwertung eignen und im Übrigen umweltverträglich beseitigt werden können.

 

 Anfallende Wertstoffe wie Speiseabfälle und Verpackungen (z.B. Pappe/Kartonagen) darf der Caterer nur sortenrein in den dafür vorgesehenen jeweiligen Wertstoffbehältnissen aufbewahren. Für die Aufstellung der Wertstoffbehältnisse sowie der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in zugelassenen Behandlungsanlagen ist der Caterer verantwortlich. Entsprechende Nachweise müssen nach Aufforderung dem Auftraggeber vorgelegt werden.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 16.03.2021

 

 

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Berichte      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
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