Auszug - Plastikmüll an Neuköllner Schulen vermeiden  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 11.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Museum Neukölln - Gutshof Britz
Ort: Alt-Britz 81, 12359 Berlin
1589/XX Plastikmüll an Neuköllner Schulen vermeiden
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Kopp, ChristophKorte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


BV Glücklich möchte statt im Satz: „Dazu zählt unter anderem, dass Mahlzeiten in Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden…“ ändern in. „Dazu zählt unter anderem, dass Mahlzeiten in spülmaschinengeeigneten Mehrwegboxen angeliefert und ausgeteilt werden…“  ersetzten.

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Der Antragsteller, Herr Kopp, bittet den ersten Satz des Antrages, wie folgt zu ergänzen:

„Das Bezirksamt wird gebeten, dahingehend zu wirken, dass bei der Auswahl zukünftiger Schulcaterer und Cafeteriabetreiber sowie bei der Verlängerung bereits bestehender Verträge mit solchen, einheitliche Auswahlkriterien anzuwenden sind, die sich an aktuellen ökologischen Standards orientieren.

 

BV Blesing: „Was wir mit diesem Antrag beschließen wollen, wird jetzt ziemlich deutlich.“

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Bezirksstadträtin Korte führte dazu aus:

Bei Cafeterien obliegt die Vertragsgestaltung sowie dessen Abschluss mit den Betreibern der SE FM. Die Cafeteriabetreiber sind aber heute schon laut Vertrag dazu verpflichtet

Mehrweggeschirr und Mehrwegflaschen für die Ausgabe von Speisen und Getränken zu verwenden. Falls dies nicht möglich ist, ist darauf zu achten, biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien zu verwenden. Und der Pächter hat eigenverantwortlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung der im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehenden Abfälle zu sorgen. Zudem haben die Schulleitungen das Recht auf Einflussnahme hinsichtlich der angebotenen Waren und können somit Produkte, welche nicht nachhaltig sind oder übermäßigen Müll verursachen ausschließen.


 
 

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