Tagesordnung - 31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 27., 28. und 29. Sitzung      
Ö 3  
Sozialraumorientierung im Bezirk Neukölln/Büro Jahn, Mack & Partner - Sachstand Prozessbegleitung      
Ö 4  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt) - Stadtentwicklungsamt - Bürgervorschläge
Enthält Anlagen
1416/XX  
    VORLAGE
   

Änderungsantrag DIE LINKE 1

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Schlichtungsstelle des Jobcenters arbeitsfähig machen

 

Im Bezirksdoppelhaushalt 2020/2021 wird für die Einrichtung und Betreibung der am 26.09.2018 von der BVV beschlossenen Schlichtungsstelle für das Jobcenter Neukölln ein Betrag in Höhe von 6.000 Euro eingestellt. Der Betrag kann aus den Mitteln für die Feier „100 Jahre Groß-Berlin 100 Jahre Bezirk Neukölln“ genommen werden, da bereits landesweit entsprechende Veranstaltungen durchgeführt werden.

Doris Hammer, DIE LINKE.

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 2

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Tourismuslenkung durch Beteiligungsformate

 

Erhöhung des Titels 53121 in Kapitel 4200 Stadtentwicklung um 12.000,-. Die Mittel sollen für Tourismuslenkung durch Beteiligungsformate wie z. B. Runde Tische mit Mediation/10 Termine verwendet werden. Gegenfinanzierung durch Kürzung des Titels 52906 012 Repräsentation im Kapitel 3300 Bezirksbürgermeister um 12.000,- (von 50.000,-)

Marlis Fuhrmann, DIE LINKE

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 3

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Nachuntersuchungen der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsgebiete

Erhöhung des Titels 54010 im Kapitel 4200 Stadtentwicklung um 30.000,-. Die Mittel sollen für Gutachten für Nachuntersuchungen zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsgebiete Reuterplatz, Schillerpromenade und Flughafenstr./Donaustr. verwendet werden. Gegenfinanzierung durch Kürzung des Titels 54010 Dienstleistungen aus 3300 Kapitel Bezirksbürgermeister um 30.000,- (z. B. aus: "Schön wie wir" 10.000,- von 100.000,- , "100 Jahre Groß Berlin" 20.000,- von 25.000,-

Marlis Fuhrmann, DIE LINKE

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 4

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Projekt Tagesreinigungskräfte an Neuköllner Schulen ausbauen und in bezirkliche Hand!

Die Finanzierung des Projektes „Tagesreinigungskräfte an Schulen“ wird von 390.000,- € auf 1.000.000,- € erhöht und die einzustellenden Reinigungskräfte werden direkt beim Bezirk angestellt. Der Ansatz für den Titel Nr. 51701 im Kapitel 3306 für das Jahr 2020 erhöht sich von 19.032.000 € auf 19.642.000 € und erhöht sich somit lediglich um 3,2 %. Die neu zu schaffenden Stellen werden in den Stellenplan eingefügt und die Gegenfinanzierung erfolgt aus den Mitteln für das „Sicherheitskonzept für das Rathaus Neukölln Stufe 3/5“, Kapitel 3306, Titel 54010, welches um 360.000,- € im Ansatz r 2020 reduziert wird, für die "Umsetzung von Klimakonzepten für die Bürodienstgebäude", welches um 200.000,- € im Ansatz für 2020 reduziert wird, und für das Konzept "Neukölln macht Bildung", welches um 50.000,- € im Ansatz für 2020 reduziert wird. Denn die Reinigungssituation an den Schulen muss dringend verbessert werden!
Ahmed Abed, DIE LINKE.

 

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 5

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Ausbau der „Fraueninfrastruktur“ im Süden von Neukölln

In Anlehnung an die Vorschläge 62 und 69 der Bürgerbeteiligung wird eine Stelle (VZÄ) für die

Stärkung der „Fraueninfrastruktur“ im Süden im Haushalt fest eingeplant. Diese soll auch eine niederschwellige, offene Beratung zu häuslicher Gewalt für Frauen mit und ohne Migrationshintergrund ermöglichen.

Zur Finanzierung soll auf eine der seit längeren unbesetzten Arztstellen im Gesundheitsamt Es mach wenig Sinn schlecht zu besetzende Stellen als „Spardosen“r die jeweiligen Ämter zu belassen.

Thomas Licher, DIE LINKE

 

 

Änderungsantrag der Gruppe der FDP Herr Wittke:

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Titel 42811 043 und 51140 043 A05 im Kapitel 3400 Ordnung im Öffentlichen Raum wie folgt zu erhöhen: Titel 42811 043 um 20.000 Euro und den Titel 51140 043 A05 um 10.000 Euro. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Titel 544010 012 A09 im Kapitel 3300 Bezirksbürgermeisterin / Bezirksbürgermeister durch Kürzung der Mittel für das Projekt „Schön wie wir“ von 50.000 Euro auf 20.000 Euro.

 

Begründung: Zusätzliche Mittel für das Ordnungsamt für zusätzliche nichtplanmäßige Tarifbeschäftigte sowie Geräte sind effektiver zur Bekämpfung der Vermüllung des Bezirks als Medienkampagnen. Für diese dürften die verbleibenden 20.000 Euro ausreichen.

 

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage der Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Änderung HWVG:

In Kapitel 3300 Titel 52906 wird die textliche Erläuterung um folgenden Satz ergänzt: "Die Erhöhung des Titels dient der Stärkung der internationalen Freundschaftsbeziehungen (Städtepartnerschaften)."

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung UmNat:

Die im Stellenplan vorgesehene Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten wird dem Einzelplan 3300 (Bezirksbürgermeister) zugeordnet.

 

Begründung: Der/Die Klimaschutzbeauftragte nimmt abteilungs- und bereichsübergreifende Aufgaben für das gesamte Bezirksamt Neukölln wahr. Eine Zuordnung zur Verwaltung des Bezirksbürgermeisters gewährleistet am besten, dass alle Bereiche des Bezirksamts gleichermaßen am Einsatz des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin partizipieren können.

 

 

Ursprung:

Der Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2020

2021

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

973.567.200 €

985.335.200 €

Verpflichtungsermächtigungen:

32.715.000 €

22.400.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

945.775.200 €

959.543.200 €

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

945.768.200 €

959.542.200 €

Verpflichtungsermächtigungen
r Verwaltungsausgaben:

11.300.000 €

10.300.000 €

Investitionen - Einnahmen:

27.792.000 €

25.792.000 €

Investitionen - Ausgaben:

27.799.000 €

25.793.000 €

Verpflichtungsermächtigungen
r Investitionen:

21.415.000 €

12.100.000 €

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2020 und 2021 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese soweit zweckmäßig oder erforderlich auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

 

 

 

Begründung:

1.                      Allgemeines

1.1.               Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.

Die Aufstellung des Haushalts 2020/2021 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Mehreinnahmen in 2020 und 2021 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr. 146/19 vom 28. Mai 2019 eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik und dem BA-Beschluss vom 21. Mai 2019 über die Priorisierung der Personalmehrbedarfe folgend, die Sachverhalte der 1. Fortschreibung der Globalsummen 2020/2021 vom 21. Juni 2019 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2018. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2021 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2019 werden sodann in den Haushalt übernommen. Auf Absatz 2 Satz 3 dieser Tz. wird verwiesen.

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2018/2019 nicht verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgergruppierungen erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht.

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung zu bewirken.

1.2.               Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen nicht unterschritten worden.

Der Bezirk hat entschieden, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2019 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 festzulegen.

Dabei wurden die bezirklichen Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur und der Herausforderungen der weiterhin Wachsenden Stadt neu bewertet, zum Teil verstetigt und um neue Sachverhalte ergänzt. (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben berücksichtigt die erwarteten Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) und beinhaltet die aus den Beschlüssen der AG Ressourcensteuerung des Landes Berlin und mit der ersten Fortschreibung der Globalsummen 2020/2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel (vgl. Tz 3.2).

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2019 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

r die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2020 und 2021 wie folgt abgebildet wird:

 2020 2021

pauschale Mehreinnahme:  6.500 T€ 6.750 T€

Die Pauschalen in dieser Höhe gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[1] jeweils nicht übersteigen.

Über die Umsetzung der Pauschalen beschließt das Bezirksamt mit gesonderten Vorlagen zum Beginn des Haushaltsjahres 2020 sowie zur Fortschreibung der Globalsumme 2021.

2.                      Einnahmen

Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2018 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Obergrenze von rd. 0,2 Mio.  veranschlagt. Diese resultiert aus der entsprechenden Einnahmeerwartung des Liegenschaftsfonds.

Zudem ist im Jahr 2020 das positive Ergebnis des Jahres 2018 i.H.v. 9.490 T€ eingestellt. Der Jahresüberschuss beinhaltet rd. 2.582 T€ nicht verausgabte Mittel für die Schulbauunterhaltung 2018, die gem. Vorgabe der SenFin spätestens in 2020 zweckentsprechend zu verwenden sind.

3.                      Ausgaben

3.1.               Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Das für den Bezirk Neukölln ermittelte Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2020 rd. 616 Mio.  bei einer Gesamtzuweisung i.H.v. rd. 733 Mio. . Für das Jahr 2021 beträgt das Produktsummenbudget z.Z. rd. 632 Mio.  und die Gesamtzuweisung rd. 752 Mio. €.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen.

Ein zentraler Punkt der Richtlinien der Regierungspolitik ist die Erhöhung des laufenden Schulbauunterhalts auf 1,32% der Gebäude-Wiederbeschaffungswerte. Den Berliner Bezirken wurden über eine Erhöhung des Bezirksplafonds hierfür zusätzliche Mittel i.H.v. insgesamt rd. 95,6 Mio.  bereitgestellt. Zur Umsetzung des damit verbundenen Ziels sowie zur Sicherstellung und Nachhaltung der zweckentsprechenden Verwendung wurde durch die SenFin eine Veranschlagungsleitlinie Schulbauunterhalt festgelegt. Für den Bezirk Neukölln beträgt diese Leitlinie für den laufenden Schulbauunterhalt 2020/2021 rd. 16,9 Mio.  p.a. (10,6% des Schulbauunterhalts der Berliner Bezirke).

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kamerale Veranschlagungsleitlinie aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden ist, mithin der kennzahlgestützten Leitlinienermittlung keine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

Der Rat der Bürgermeister hatte den Senat aufgefordert[2], bereits für 2020 die Mittelzuweisung für den Schulbauunterhalt kennzahlgestützt in Höhe der Veranschlagungsleitlinie vorzunehmen; dies wurde nicht umgesetzt. Das hat zur Folge, dass trotz sachgerechter Erhöhung des Bezirksplafonds den Bezirk Neukölln die zur Erfüllung der Leitlinie erforderlichen Mittel im Wege der Globalsummenzuweisung nicht erreichen.

Es steht jedoch in Aussicht, dass die Schulbauunterhaltung erstmals mit der Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2021 nach einem kennzahlgestützten Verfahren zugewiesen wird, welches sich stärker an den Wiederbeschaffungswerten orientiert. Um infolge dieses einmalig zuweisungstechnisch bedingten Effekts nicht wesentliche bezirkliche Leistungen und Standards vorübergehend reduzieren zu müssen und vor dem Hintergrund der andauernden Bemühungen, eine geeignete bezirksindividuelle Lösung zu erwirken, weist der Bezirk eine pauschale Mehreinnahme für das Jahr 2020 i.H.v. 6.500 T€ und für das Jahr 2021 i.H.v. 6.750 T€ aus.

Die folgende Darstellung stellt die vorgegebenen Leitlinien und Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen den veranschlagten Beträgen gegenüber.

 

 

 

Vorgabe/Berechnung der SenFin

Veranschlagung

in T€

 in T€

 

 

 

2020

2021

2020

2021

Leitlinien

 

 

 

 

Lehr- und Lernmittel

3.364

3.364

3.367

3.367

Hochbauunterhaltung

 

 

 

 

- Schulen

19.471

16.889

19.472

16.891

- übriges Fachvermögen

3.830

3.830

3.831

3.831

Tiefbauunterhaltung

2.181

2.181

2.404

2.404

Ausbildungsmittel

1.413

1.458

1.414

1.460

Teilbudgets der
Transferausgaben

 

 

 

 

Hilfen in bes. Lebenslagen
(ohne Krankenhilfe)

122.750

124.671

122.751

124.672

Krankenhilfe (Soz)

8.863

8.863

8.863

8.863

Krankenhilfe (Jug)

659

659

659

659

Hilfen zur Erziehung

64.164

64.704

64.164

64.704

Kindertagesbetreuung

181.306

189.803

181.306

189.803

Tagespflege

3.956

3.956

3.956

3.956

Sozialpädagogische Hilfen
in Ausbildungsprojekten

1.970

1.970

1.970

1.970

Psychiatrie-Entwicklungs-
Programm

1.490

1.487

1.490

1.487

Kommunaler Finanzierungs-
anteil am Jobcenter

11.298

11.522

11.298

11.522

ltehilfe

242

242

242

242

Masterplan Integr. u. Sicherheit

538

538

538

538

Bildung und Teilhabe

2.368

2.404

2.368

2.404

Insolvenzordnung

1.144

1.160

1.144

1.160

Sonstige betreute Wohnformen (außerhalb HzE)

2.771

2.827

2.771

2.827

 

3.2.               Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit 108.254,0 T€ in 2020 und 111.143,7 T€ in 2021 veranschlagt (ohne kommunale Beschäftigte des Jobcenters Kapitel 3960). Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2018. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie der Personalleitwert. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben.

Sachverhalte, für die darüber hinaus bereits Personalmehrbedarfe durch die SenFin anerkannt und deren Finanzierung zugewiesen wurde sind ebenso berücksichtigt, wie Bezirksamtsbeschlüsse zur Personalverstärkung ausgewählter Ressorts aus der Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel, z.B. aus der AG Ressourcensteuerung.

Dabei wurden die neuen Personalsachverhalte - mit Ausnahme der pauschal für die Umsetzung des Bundes- und Teilhabegesetzes (BTHG) zugewiesenen Beträge - auf Basis fortgeschriebener, entgelt- bzw. besoldungsgruppenscharfer Durchschnittssätze veranschlagt, auch wenn deren Zuweisung pauschal mit 45 T€ je Vollzeitäquivalent (VZÄ) erfolgt ist. Gleiches gilt für die arbeitsplatzbezogenen Sachkostenanteile. Diese wurden nicht pauschal mit 5 T€ je VZÄ berücksichtigt; es wurden die durchschnittlichen, bezirkskonkreten Beträge auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung des Jahres 2018 ermittelt, plausibilisiert und im Ergebnis mit rd. 8 T€ je VZÄ in der Veranschlagung entsprechend umgesetzt.

Aus den zusätzlichen, durch den Bezirk unter Berücksichtigung der Richtlinien der Regierungspolitik frei zu belegenden Mitteln wurden mehr als 50 neue Stellen/VZÄ in den Stellenplan aufgenommen. Diese verteilen sich auf alle Abteilungen. Sie dienen damit der Sicherung einer leistungsfähigen Bezirksverwaltung und stärken zudem die Querschnittsbereiche, wie z.B. den Hochbau, das Objektmanagement und die Büroleitungen der Abteilungen.

Der von der SenFin übermittelte Richtwertr die Veranschlagung der Personalausgaben wurde berücksichtigt.

Die im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmenden Auszubildenden sind gesondert abgebildet, sofern sie nicht auf freie und dauerhaft besetzbare Stellen vermittelt werden können. Eine Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen wird grundsätzlich nur bei Überschreiten der vorhandenen Personalmittelansätze infolge der Übernahmen und unter Nachweis der landesweiten Vermittlungsbemühungen in Aussicht gestellt.

Dem Stellenplan lässt sich neben der bereits beschriebenen Erhöhung der Gesamtstellenanzahl auch eine Ausweitung des Nachwuchskräfteförderangebotes in den verschiedensten Berufsgruppen und Fachrichtungen entnehmen.

Die stellenplanmäßige Abbildung der sieben verschiedenen Ausbildungsberufe (Tarifbeschäftigte und Beamte) erfolgt mit der jeweiligen Zwischenüberschrift in den Kapiteln 3304 (Verwaltungsfachangestellte, Lebensmittelkontroll-sekretäranwärter/innen, Stadtsekretäranwärter/innen), 3640 (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste), 3810 (Gärtner/innen), 4100 (Gesundheitsaufseher/innen) und 4202 (Vermesser/innen).

 

Ferner wurden die dual Studierenden im Stellenplan in Kapitel 3304 zentral berücksichtigt. Dazu gehören sechs verschiedene Studiengänge: Technisches Facility Management, Bauingenieurswesen, Wirtschaftsinformatik, Landschaftsbau- und Grünflächenmanagement, Soziale Arbeit und Öffentliche Verwaltung.

Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Hierzu gehören neben den Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten des Bezirks auch die Erstattungen durch das Jobcenter, Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und der vom Bezirk zu tragende kommunale Finanzierungsanteil i.H.v. 15,2% an den Verwaltungskosten des Jobcenters. Für die kommunalen Beschäftigten des Jobcenters wurden 161 Stellen im Stellenplan eingestellt.

Die mit Auflösung des Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagements (EZeP) ins Bezirksamt Neukölln versetzten Überhangkräfte sind weiterhin bei Kapitel 3390 abgebildet und ausfinanziert.

3.3.               Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen Ansätze 2019, denn diese spiegeln im Kontext Wachsende Stadt die bestätigten, aktuellen Bedarfe wider. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

r das Jahr 2020 hat das Bezirksamt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur und der Herausforderungen der Wachsenden Stadt die Verwendung des positiven Jahresergebnisses 2018 zur ergänzenden Finanzierung ausgewählter Sachverhalte beschlossen. Hierzu zählen u.a.:

Sachverhalt 2020

Betrag
in T€

Umsetzung von Klimakonzepten für die Bürodienstgebäude

900

Sicherheitskonzept für das Rathaus Neukölln Stufe 3/5

900

Schulausstattung gem. § 7 SchulG

950

Aufstockung der Leistungsverträge §§ 11, 13, 16 SGB VIII

585

"Grünes Neukölln"; Neuköllner Grünanlagen

400

Projekt Tagesreinigungskräfte an Schulen

390

Finanzierung von Maßnahmen 2020 aus der Bürgerbeteiligung
zum Haushalt (davon mind. 100 T€ SGA - relevante Maßnahmen)

350

Neukölln macht Bildung

200

Suchthilfe

128

Erweiterung Schulstationen

105

Präventionskette

100

Umzug der Bezirkskasse

100

Einrichtung einer Sozialräumlichen Planungskoordination

75

Mittel für das Personalmarketing des Bezirksamtes Neukölln

70

100 Jahre Groß-Berlin - 100 Jahre Bezirk Neukölln

65

Umsetzung Mobilitätsgesetz

55

 

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine immer größere Bedeutung zu. So haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

r verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind im vorliegenden Bezirkshaushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt. In Umsetzung des § 21 Abs. 3 Satz 1 des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln), werden die vu-IKT-Haushaltsmittel für die Berliner Verwaltung seit dem Haushaltsjahr 2018 in einem gesonderten Einzelplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geführt.

4.                      Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2019-2023 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

 

Gesamtkosten
(T€)

Ansatz 2020
(T€)

Ansatz 2021
(T€)

Clay-Schule

 

 

 

BVV-Beschluss

59.700

21.000

21.000

SenFin-Revision

59.700

12.000

12.000

Differenz

0

-9.000

-9.000

Leonardo-da-Vinci-Schule

 

 

 

BVV-Beschluss

30.250

13.000

2.898

SenFin-Revision

30.250

8.000

6.000

Differenz

0

-5.000

3.102

 

r beide Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung haben sich im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen Verschiebungen in den Jahresraten ergeben. Das Revisionsergebnis ist im Gesamtberliner Kontext zu betrachten. Die veränderten Jahresraten führen nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit gegenüber der Bauplanung, da die Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Finanzen weiterhin gesichert ist. Das umfasst auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, sofern diese bei erfolgter Ausschöpfung der Jahresraten für einen kontinuierlichen Baufortschritt zusätzlich benötigt und die anerkannten Gesamtkosten hierbei nicht überschritten werden.

r den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.425 T€r die Haushaltsjahre 2020/2021 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

 

5.                      Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2018 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

 

6.                      Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses für konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben für nunmehr 109 Produkte sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2020/2021

 

Berlin-Neukölln, den 13. August 2019

 

Hikel
Bezirksbürgermeister


[1]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2018 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2020/2021 vom 23.04.2019, S.24)

[2] RdB-Beschluss R-562/2019 vom 14.03.2019

   
    14.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 3.1 - überwiesen
   

Redebeiträge: Herr BzBm Hikel, Herr BV Morsbach, Herr BV Lüdecke

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung und mitberatend

-in den Ausschuss für Integration,

-Gesundheitsausschuss,

-in den Jugendhilfeausschuss,

-Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz,

-Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur,

-Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste,

-Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung,

-Grünflächenausschuss,

-Sportausschuss und

-Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    20.08.2019 - Ausschuss für Integration
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Hikel erläutert den derzeitigen Stand der Haushaltsplanung. Derzeit befinden wir uns im Gesetzentwurfsprozess. Es ist zu hoffen, dass der Haushaltsplan bis Ende 09/19 durch das Abgeordnetenhaus verabschiedet wird.

r den Bereich Integration gibt es neben den Mitteln aus dem Integrationsfond lediglich einige Bürgervorschläge (die den BVV-Mitgliedern per Mail zugegangen sind), die im Haushalt relevant sind.

Die Mittel aus dem Integrationsfond wurden durch einen veränderten Zuweisungsschlüssel r die Jahre 2020/2021 angepasst. Nach RdB-Beschluss vom 25.07.19 erhält Neukölln für die entsprechenden Haushaltsjahre 572.332 €, gegenüber noch im Haushaltsplan ausgewiesenen 538.233 €.

Die bisher finanzierten Projekte aus diesen Mitteln stellen sich zurzeit im Integrationsfond vor.

Der Bezirksbürgermeister empfiehlt den Ausschussmitgliedern notwendige Anmerkungen/Anträge im HWVG-Ausschuss

Mit einer Gegenstimme der AFD beschließt der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen die Beschlussvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021 anzunehmen.7

   
    21.08.2019 - Gesundheitsausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Schröter fragt, ob es sich bei der Präventionskette um ein Landesprogramm handelt und warum es zusätzlich im Bezirkshaushaltsplan eingestellt ist. Herr Liecke antwortet, dass seit 2011 kontinuierlich 100.000 Euro für die Präventionskette eingestellt sind. Ein Landesprogramm existiert nicht. Die Präventionskette ist eine politische Schwerpunktsetzung und wird neben den Sachmitteln auch mit zwei Personalstellen hinterlegt. Diesen Schwerpunkt gibt es in keinem anderen Bezirk.

 

Bei 3320 51190 werden aus Kooperation mit der TK Mittel eingestellt. Bei 53101 werden Ausgaben für Flyer und Broschüren nachgewiesen. Bei 54010 sind neben der App „Gesundes Neukölln“ auch die Zahnputzsets zur Einschulung, die Familienlotsen an Arztpraxen, die Präventionskonferenzen, interne Fortbildungen (Qualitätswerkstätten) sowie die Weiterentwicklung des Handlungsleitfadens vorgesehen. Das Begrüßungspaket für Neugeborene wird im KJGD nachgewiesen. Neukölln besucht über den gesetzlich vorgeschrieben Umfang hinaus (nur Erstgeborene) alle Neugeborenen im Bezirk. Das Begrüßungspaket unterstützt bei der Kontaktaufnahme und spricht die Familien positiv an.

 

Bei den planmäßig Tarifbeschäftigten (42801) gibt es einen Zuwachs von ca. 800.000 Euro, der weitgehend aus den oben genannten zusätzlichen Stellen sowie aus Tarifsteigerungen, soweit zum aktuellen Zeitpunkt voraussehbar, entsteht.

 

In der Suchthilfe gibt es einen Zuwachs, der auf die politische Schwerpunktsetzung des Stadtrates zurückzuführen ist. Das Bezirksamt reagiert damit auf die zunehmende Belastung des öffentlichen Raumes durch Drogenkonsum. Die Straßensozialarbeit wird ausgeweitet und durch fremdsprachliche Angebote erweitert. Zwar wäre eigentlich der Senat für illegale Drogen zuständig. Da von dort bisher aber keine maßgebliche Unterstützung zu verzeichnen ist, hat sich das Bezirksamt entschieden, selber tätig zu werden. Zwar existieren auch im laufenden Haushalt Mittel des Landes für die Suchthilfe, jedoch wird Neukölln aktuell keine weiteren Mittel erhalten. Aus eigenen Mitteln kann ein Beratungs- und Konsummobil nicht finanziert werden.

 

Eine Verschiebung von Mitteln aus dem Jugendbereich in den Gesundheitsbereich, wie sie Herr Schröter anregt, kommt mit Blick auf die Unterfinanzierung der Jugendfreizeit und den damit zusammenhängenden Präventionsgedanken auch Sicht von Herrn Liecke nicht in Betracht.

 

Bei 54014 ist der Mittelansatz geringfügig niedriger. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die tatsächliche Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen. Soweit höhere Kosten anfallen, wird das im Haushaltsvollzug angepasst.

 

Ausgaben für medizinische Zwecke sind etwas höher, was dem Bedarf des letzten Haushaltsjahres folgt.

 

68473 ist aufgrund einer Zuweisung des Senats höher. Entgegen der Vermutung von Herrn Schröter findet bei der Versorgung psychisch kranker Menschen keine Selektion nach Herkunft statt.

 

Zu den übrigen Ansätzen gibt es keine Fragen. Der Ausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf mit zwei Enthaltungen zustimmend zur Kenntnis.

   
    22.08.2019 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Drs. 1416/XX Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt):

 

Zunächst werden die Vorschläge zur Bürger*innenbeteiligung diskutiert. Da hier nur einzelne allgemeine Anregungen enthalten sind, die keinen direkten Bezug zum Haushaltsplan aufweisen, werden dazu keine Beschlüsse gefasst.

 

Herr BzStR Eberenz erläutert den Einzelplan der Abteilung (Kapitel 4300) und führt aus, dass für die vorgesehene Stelle eines/einer Klimaschutzbeauftragten bislang nur eine 30%-Finanzierung vorliegt. Eine Fördermittelzusage für die restliche Finanzierung steht aus. Herr Teschner-Steinhardt arbeitet jedoch bereits an einer BAK (Beschreibung des Aufgabenkreises).

 

Die SPD und Grünen bringen folgenden Antrag ein:

 

Die im Stellenplan vorgesehene Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten wird dem Einzelplan 3300 (Bezirksbürgermeister) zugeordnet.

Begründung:

Der/Die Klimaschutzbeauftragte nimmt abteilungs- und bereichsübergreifende Aufgaben für das gesamte Bezirksamt Neukölln wahr. Eine Zuordnung zur Verwaltung des Bezirksbürgermeisters gewährleistet am besten, dass alle Bereiche des Bezirksamts gleichermaßen am Einsatz des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin partizipieren können.

Für den Antrag SPD und die Grüne (9), dagegen CDU (2), Enthaltung Linke und AfD (2).

 

In der folgenden Diskussion ergeben sich keine weiteren Änderungsanträge zum Bezirkshaushalt 2020/2021. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Drs. 1416/XX unter Berücksichtigung des obigen Änderungsantrages mit den Stimmen von SPD, Grünen u. CDU (11 Stimmen), bei Enthaltung von Linken u. AfD (2 Stimmen).

   
    22.08.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3 - vertagt
   

Frau Blumenthal übergibt für diesen Tagesordnungspunkt an Herrn Liecke.

Die Abteilung hat ein Budget in Höhe von ca. 300 Millionen Euro in 2020 und 310 Millionen Euro in 2021, was einem Anteil von 1/3 des bezirklichen Gesamthaushaltes umfasst. Davon landen aber 160 Millionen Euro in der Finanzierung von Kitaplätzen. Für Hilfen zur Erziehen fallen 63 Millionen Euro an. Ca. 590 Personen arbeiten in der Abteilung.

 

Als politische Schwerpunktsetzung für Jugend wurden im Bezirksamt im wesentlichen die Aufstockung der Leistungsverträge um 585.000 Euro beschlossen. Hinzu kommt die Präventionskette aus dem Bereich Gesundheit, die aber an der Schnittstelle Frühe Hilfen und Prävention auch für Jugend relevant ist mit 100.000 Euro.

 

Ca. eine Million Euro für die Jugendarbeit der letzten Jahre konnten verstetigt werden.

 

Die Erhöhung wurde unter Berücksichtigung der Beschlusslage des JHA vorgenommen. Dies betrifft beispielsweise die Schulstationen.

 

Die Ausstattung von Jugendfreizeiteinrichtungen nicht nur in Buckow, sondern beispielsweise auch in Britz könnte zukünftig durch das Jugendfördergesetz verbessert werden. Mittel aus dem Gesetz sind im aktuellen Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt.

 

Frau Blumenthal erläutert, dass die heutige Sitzung zur Klärung von Verständnisfragen gedacht ist. Anfang September soll dann der Haushaltsentwurf beschlossen werden.

 

Herr Schmöker fragt zu 4000 42201 nach, worauf die Erhöhung zurückzuführen ist. Herr Liecke antwortet, dass es sich hier um Stellenzuwächse und Besoldungserhöhungen handelt.

 

Herr Hecht fragt zu 4000 42722 nach der Finanzierung von Ausbildungen. Herr Liecke antwortet, dass es sich um Praktikantenvergütungen handelt.

 

Herr Schmöker fragt nach der Erhöhung bei 4000 42811. Dies wird auf teilzeitbeschäftigte Zeitverträge zurückgeführt.

 

Herr Hecht fragt nach dem Bedarf bei Aus- und Weiterbildung. Herr Gladisch antwortet, dass dies ein erfreulicher Zuwachs ist, der aber auch erforderlich ist. Insbesondere die Nachfrage nach Supervision in schwierigen Arbeitsgebieten ist hoch. Zudem gibt es großen Bedarf bei der Umsetzung neuer und geänderter Rechtsgebiete. Dies trägt auch zur Attraktivität als Arbeitgeber bei.

 

Herr Liecke weist auf den neuen Titel 4010 54116 zum neuen Jugendfördergesetz hin. Auf Nachfrage von Frau Blumenthal erläutert Herr Gladisch, dass sich die Summe aus einer Zuweisung vom Land ergibt. Das entsprechende Konzept wird derzeit erarbeitet. In 4010 67120 werden fremdveranstaltete Maßnahmen nachgewiesen. Auch hier handelt es sich um eine Festzuweisung vom Land.

 

4010 67103 ist eine Schwerpunktsetzung zu §11, die im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung des Bezirksamt erfolgt ist. Viele weitere Erhöhungen gehen darauf zurück. Ob dies auch in 2021 möglich ist, ist noch nicht klar und ergibt sich aus dem Haushaltsergebnis.

 

In 4010 67161 wird die Schreibabyambulanz mit 27.000 Euro finanziert. Die Senatsgesundheitsverwaltung plant, für ganz Berlin ein Budget von 24.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Hecht fragt nach einer starken Variation in 4010 68490 zwischen 2020 und 2021. Hier handelt es sich um eine Drittmittelfinanzierung (unter anderem Partnerschaften für Demokratie JustiQ), für die die Bewilligungen in 2021 noch nicht vorliegen. Ein Programm endet und wird vermutlich in anderer Form fortgeführt.

Herr Liecke weist auf Titel 4010 68466 hin, dessen erhöhte Ausstattung Folge der Beschlusslage im JHA ist. Der Ausschuss begrüßt die Umsetzung dieser Beschlusslage durch die Verwaltung.

 

Frau Blumenthal fragt, wem die Mittel aus 53104 zu Gute kommen könnten. Herr Gladisch antwortet, dass die eingestellten Mittel dazu da sind, dieses Feld der Jugendarbeit zu reaktivieren. Diese Mittel sind für selbst veranstaltete Maßnahmen des Jugendamtes vorgesehen.

 

Herr Koglin fragt, ob die 70.000 Euro für die Küche im Neuen Stadtteilzentrum Alt-Buckow ausreichen (4011 81279). Frau Herz antwortet, dass es Modellrechnungen für Schulen gibt, für Jugendeinrichtungen hingegen nicht. Hier liegt eine Schätzung vor, die ggf. noch durch Mittel aus Baukosten ergänzt werden kann. Mit Blick auf gestiegene Kosten ist zum Zeitpunkt der Umsetzung auf Finanzierbarkeit zu prüfen.

 

Herr Liecke erläutert die Ausgaben in 4011 51168. Hier soll die pädagogische IKT erneuert werden. Es steht noch nicht fest, wo dies erfolgen wird. In jedem Fall aber in bezirklichen Einrichtungen. Auch hier handelt es sich um eine politische Schwerpunktsetzung. Frau Blumenthal mahnt an, dies auch für die freien Träger in Erwägung zu ziehen.

 

Das Kapitel 4015 ist mit Blick auf das BTHG neu. Dort wurden die Titel neu zusammengefasst, beispielsweise aus HzE.

 

Herr Gladisch erläutert den Aufwuchs bei der Jugendberufsagentur (4040 67154). Selbst dieser Ansatz wird ggf. übertroffen.

 

Frau Tanana fragt der Reduzierung bei 4045 67126. Ein Teil der Leistungen erfolgen aus einem anderen Kapitel und sind daher nur an anderer Stelle nachgewiesen (4015).

 

Herr Blank fragt, welche Träger Geld erhalten werden. Herr Gladisch antwortet, dass im Oktober eine Übersicht über die Verteilung auf die Träger erfolgt, die dann auch vom JHA zu beschließen ist. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nur über die Gesamtsumme zu entscheiden.

 

Der Beschluss über den Haushalt wird auf die nächste Sitzung vertagt.

   
    29.08.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Hikel gibt einführend einige grundsätzliche Informationen zum Haushalt 2020/2021. Er betont, dass dieser Haushalt voraussichtlich der letzte mit einem Volumen von unter 1 Mrd € sein wird.

 

Einige Verständnisfragen zum Vorbericht bzw. zu den Kapiteln und den darin enthaltenen Titeln werden mündlich beantwortet. Auf Nachfrage erläutert der Leiter FM zu Kapitel 3306, Titel 54010 den Kostenpunkt zum Sicherheitskonzept. Die Fraktion der Linken schlägt vor, das Konzept im HWVG-Ausschuss vorzustellen. Dies soll im Laufe des Jahres 2020 erfolgen. Zum Kapitel 3382 – Schulbauoffensive – erläutert Herr Hikel die abgebildeten Personalkosten und die Kooperationsweise zwischen Land und Bezirken sowie die koordinierende Funktion durch die Geschäftsstelle SBO in Neukölln.

 

Zum Kapitel 3300 schlägt die Fraktion der Grünen vor, aus dem bestehenden Titel 52906 „Repräsentationen…, Kontaktpflege“ Aufwendungen für die Pflege und den Ausbau der Städtepartnerschaften herauszulösen und in einem gesonderten Titel zu erfassen.

Dieser Vorschlag wird aufgenommen und soll in der nächsten Sitzung am 09.09.2019 separat diskutiert werden.

 

Es wird festgestellt, dass es keine Änderungsvorschläge zu den Kapiteln 3100, 3302, 3304, 3305, 3306, 3309, 3310, 3382, 3390, 4500 und 4520 gibt. Mit Ja-Stimmen der SPD, Grünen und CDU und Enthaltung der Linken und der AfD wird der BVV empfohlen, diese Kapitel zu beschließen.

1

 

   
    03.09.2019 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte stellt den Bezirkshaushalt und die Schwerpunktsetzungen im Bereich der Ämter BiSchuKu vor. Ab 2020 wird das Bildungsbüro als Stabsstelle aufgebaut, u.a. zur Koordination der Bildungsverbünde, zur Gewinnung von statistischen Daten und zur Begleitung der Rahmenkonzeption Bildung und Gesundheit. Frau Butzmann übernimmt die Leitung, eine Stelle wird zusätzlich neu geschaffen. Insgesamt werden sieben Stellen zusätzlich geschaffen, dazu kommen neun feste Stellen in der Musikschule.

2020 fließen insgesamt € 950T zusätzlich in die Schulausstattung gem. § 7 SchulG.

€ 18T stehen für die Beleuchtung der Galerie im Körnerpark zur Verfügung, € 390T für die Tagesreinigung an Schulen, € 50T für die Erneuerung der technischen Ausstattung der Bibliothek im Gemeinschaftshaus.

 

Im Anschluss informiert Herr Schulze über die Vorschläge zur Bürgerbeteiligung und die Mitteilungen der Verwaltung hierzu.

 

Anschließend werden die die Ämter BiSchuKu betreffenden Kapitel des Haushaltsplans einzeln erörtert.

Kapitel 3350: keine Rückfragen

Kapitel 3600: keine Rückfragen

 

Kapitel 3610: Herr Schröter erkundigt sich bzgl. der Titel 27290 und 42794, was passiert, wenn der Anteil der Selbstzahler weiter zurückgeht.

Herr Müller erläutert: Die Ausgaben finanzieren sich aus Entgelten und Zuschüssen. Das Angebot an Kursen ist bedarfsorientiert; Grenzen werden lediglich durch die verfügbaren Räume und verfügbare Kursleiter*innen gesetzt. Kurse für Geflüchtete sind kostenlos und nicht Teil des Haushalts. EU-Bürger und Personen mit Aufenthaltsstatus bekommen Kurse vom BAMF bezahlt.

 

Herr Kopp erkundigt sich, warum der Ansatz in Titel 51140 geringer ist. Herr Müller erläutert: Müller: 2019 wurde der VHS-Standort Mariendorfer Weg neu eingerichtet Dadurch entstanden zusätzliche Kosten.

 

Kapitel 3620: Herr Schröter erkundigt sich zum Titel 42701, welche Veranstaltungen gemeint seien, warum Integration gefördert werde und wie viele neue Tarifbeschäftigte eingestellt wurden.

Herr Müller erläutert: Durch Senatsbeschluss sind die Bezirke verpflichtet, 20% der Musikschullehrer fest anzustellen. In Neukölln betrifft das neun Stellen. Die Mehrkosten werden durch SenFin übernommen. Dies ist ein großer Erfolg für die soziale Lage der Musikschullehrer. Bei den Veranstaltungen handelt es sich um den Musikunterricht. Gemeinsames Musizieren fördert Integration.

Herr Abed erkundigt sich zum Titel 42801, ob alle Stellen besetzt werden konnten. Ja. Herr Müller bestätigt das, die Besetzungen erfolgten bereits unterjährig.

Kapitel 3630: keine Rückfragen

Kapitel 3640: keine Rückfragen

 

Kapitel 3700: Frau Klein erkundigt sich zum Titel 51404. Herrr Renker erläutert, trotz des kostenlosen Schulmittagessens bleibe der Titel vorsichtshalber in der bisherigen Höhe erhalten.

 

Kapitel 3701: Herr Schröter erkundigt sich zum Titel 53405, warum die Schwerpunktsetzung in dieser Höhe erfolgt und ob darin auch Mittel aus dem Digitalpakt enthalten sind. Herr Renker erläutert, dass die Erhöhung eine nötige Erneuerung der Schulausstattung ermöglicht. Mittel zur IT-Ausstattung sind im Titel 52509 eingestellt. Der Digitalpakt ist nicht Teil des Haushalts.

Kapitel 3702: keine Rückfragen

Kapitel 3703: keine Rückfragen

Kapitel 3704: keine Rückfragen

Kapitel 3705: keine Rückfragen

 

Ein Antrag zur Erhöhung der Mittel für die Tagesreinigung wird vom Antragsteller zurückgezogen.

Ein Antrag zur Erhöhung der Mittel in den Kapiteln 3701-3705, jeweils Titel 52509 wird vom Antragsteller zurückgezogen.

 

Herr Abed erkundigt sich, ob es offene Stellen gibt. Frau Korte bejaht, momentan sind etwa 75-80% der Stellen im Schulamt besetzt. Die Bewerberlage ist schwierig, Wiederbesetzungszeiten dauern lange wegen schwierigen Verhandlungen mit der Personalvertretung. Teilweise sind die Ausschreibungen sehr komplex, Bewerber*innen beschäftigen sich oft nicht ausreichend mit der ausgeschriebenen Stelle.

Zum Digitalpakt erklärt Frau Korte, dass das Land Berlin bis 2024 € 257 Mio erhält, 2019 voraussichtlich € 38 Mio. Pro Schule gibt es einen Sockelbetrag von € 100.000 plus 330 Euro pro Schüler.

Herr Schulze erkundigt sich, ob es Risiken im Haushalt bzgl. der KLAR gibt. Frau Korte bejaht: vor allem die niedrigen Klassenfrequenzen. Dies erhöht die Kosten pro Schulplatz Dies ist allerdings eine bewusste Entscheidung des Bezirks.

 

Abstimmung:

J: SPD CDU Grüne

N: ---

E: Linke, AfD

 

Damit ist die Vorlage zur Beschlussfassung angenommen.

   
    03.09.2019 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Vorsitzende schlägt vor, die Haushaltsplanaufstellungen der beiden Ämter seitenweise bzw. nach Kapitel aufzurufen - beginnend mit dem Amt für Bürgerdienste Seite 207 bis 220 - und bei Beanstandungen um entsprechende Wortmeldungen. Der Ausschuss hat keine Einwände. Wortmeldungen liegen in der Folge nicht vor.

 

Herr BzStR Biedermann möchte die Gelegenheit kurz nutzen und einige Anmerkungen zu den Schwerpunktsetzungen im Haushalt machen. Für den Haushalt im Amt für Bürgerdienste hebt er insbesondere die personellen Verstärkungen hervor, die zwei Stellen für die Wohngeldsachbearbeitung, zwei Stellen im Standesamt und eine Stelle für die zentrale Koordination zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (für die gesamte Abteilung) umfassen. Für das Amt für Soziales verteilt er an die Ausschussmitglieder den Jahresabschluss 2018 für die Betrachtung von vier exemplarisch ausgewählten Produkten, auf die es sich lohnt, einen Blick zu werfen und erläutert hierzu die Zusammenhänge.

 

Herr Kringel fragt, ob die Prognose für 2019 ebenfalls positiv ausfällt. Dies ist unterjährig nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann schwer zu beantworten, da eine Prognose zur Basiskorrektur insbesondere bei Transferleistungsprodukten schwierig ist. Dies wird bspw. auch bei der Abteilung Jugend und Gesundheit so der Fall sein. Herr Kringel führt aus, dass der Bezirksbürgermeister im Haushaltsausschuss angedeutet hat, dass es Probleme geben könnte. Frau Schwarz führt dazu aus, dass hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. So stellt z.B. die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bisher ein erhebliches Haushaltsrisiko dar, da es bisher seitens SenFin keine Aussagen zur Basiskorrektur dazu gibt. Stand jetzt ist keine Prognose möglich, zum Jahresende ist eine verlässlichere Aussage möglich. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass dies wesentliche Änderungen im Bezirkshaushalt zur Folge hatte, der Titel 3915 wurde neu eingerichtet und ist mit alles Unsicherheiten versehen, wie sie durch Frau Schwarz soeben dargestellt wurden.

 

Die Vorsitzende ruft nun den Haushalt für das Amt für Soziales auf (Seiten 317 bis 355). Frau Schwarz erläutert auf Nachfrage von Herrn Szczepanski (Seite 320) kurz, dass es hierbei um zwei aufgelöste Stiftungen handelt, die im kommenden Doppelhaushalt nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Herr BzStR Biedermann möchte auch hier auf die Schwerpunkte im Haushalt hinweisen. So wird aufgrund der Umstellung vom Geburtsdaten- auf das Wohnortprinzip eine zusätzliche Stelle im Bereich des AsylbLG eingerichtet, um die (für Neukölln vermutlich als einzigen Bezirk) steigenden Fallzahlen durch diese Umstellung zu berücksichtigen. Auch bei den Sachkosten wurden Schwerpunkte gesetzt. So sind die Ausgaben für Dolmetscher*innen jetzt regulär im Haushalt abgebildet. Über die Zuwendungen für den CARIsatt-Laden wurde heute bereits gesprochen. Darüber hinaus enthält der Haushaltsansatz 30.000 € aus der Schwerpunktsetzung 2020 des Bezirksamtes für aufsuchende Sozialarbeit (Streetworkprojekte). Der Ansatz wird dafür vermutlich nicht ausreichend sein und soll über die laufende Haushaltswirtschaft auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden. Auch die Mittel für Geburtstags- und Ehejubiläen im Bereich des Seniorenservice wurden aufgestockt. Auch wenn es sich hierbei sicher vorrangig um eine eher symbolische Geste handelt, wurde der Wert für einen Blumenstrauß oder ein kleines Präsent von 5 Euro auf 10 Euro erhöht.

 

Frau Hammer begrüßt die Personalaufstockung in der Wohngeldsachbearbeitung und fragt in diesem Zusammenhang, ob die Umsetzung des Mietendeckels im Haushaltsansatz dargestellt ist. Dies muss Herr BzStR Biedermann verneinen, da bisher keine Rechtsgrundlage besteht. Es muss jedoch allen klar sein, dass diese Aufgabe nur mit erheblichen Personalaufwuchs umsetzbar sein wird. Wie das Gesetz letztlich ausgestaltet sein wird, ist noch nicht geklärt. Gleichwohl gibt es zwischen den Bezirken und der Landesebene bereits einen intensiven Dialog zur Vorbereitung. Auch ein Landesamt ist noch denkbar. Was in der gesamten Diskussion nicht außer Betracht gelassen werden darf, und hier macht sich Herr BzStR Biedermann größere Sorgen, ist die Frage in allen Bezirken, woher das qualifizierte Personal genommen werden soll, die damit einhergehenden Besetzungsverfahren sowie die Ausstattung mit Büroräumen für die neuen Mitarbeiter*innen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt der BVV daraufhin bei Enthaltung der AfD mehrheitlich die Annahme des Bezirkshaushaltsplans für die Jahre 2020/2021.

   
    04.09.2019 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Ausschussmitglieder diskutieren die den jeweiligen Ausschuss betreffenden Kapitel eingehend.

 

Von der Fraktion der AfD werden folgende Änderungsanträge gestellt.

 

Verstärkung der Mittel für den Allgemeinen Ordnungsdienst II, Anschaffung von Körperkameras zur Beweissicherung und Schutz der AOD-Mitarbeiter durch Stichschutzwesten

 

Das Bezirksamt wird gebeten, finanzielle Mittel i.H.v. 50.000 € zur Anschaffung mehrerer Körperkameras und zur Anschaffung von Stichschutzwesten für die Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes bereitzustellen.

 

Begründung:

Körperkameras ermöglichen den Mitarbeitern des AOD, vor Ort Handlungen von Bürgern und AOD Mitarbeitern bei Einsätzen zu dokumentieren.

Stichschutzwesten dienen zum Schutz der Mitarbeiter, in einem Bezirk, in denen Messerangriffe leider schon üblich sind.

 

Der Änderungsantrag wird mit Ja-Stimme der AfD und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

 

 

Verstärkung der Mittel für den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) Anschaffung von Pedelecs

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Finanzmittel i.H.v. 12.500 € zur Anschaffung von fünf Pedelecs mit einer Geschwindigkeit bis 25 Km/h zur Ausstattung dea AOD bereitzustellen.

 

Begründung: Pedelecs ermöglichen es den Mitarbeitern des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) effektiver bestimmte Gebiete zu bestreifen, vor allem Park- und Grünanlagen. Derzeit stehen dem AOD keine Pedelecs zur Verfügung.

 

Der Einsatz der fünf Pedelecs führt zu einer Verstärkung der Mobilität der Kräfte im Allegmeinen Ordnungsdienst (AOD)

 

Hervorzuheben ist, dass es dem Ordnungamt Berlin-Mitte gelungen ist, für die Anschaffungskosten Fördergelder vom Bund zu akquirieren. So konnte sich der Bezirk Berlin-Mitte über einen Zuschuss von 90 Prozent der Anschaffungskosten freuen. Das Bezirksamt Neukölln sollte sich mit den Kollegen in Berlin-Mitte in Verbindung setzen, um Fördergelder vom Bund für die Anschaffung der fünf Pedelecs in Anspruch nehmen zu können.

 

Dadurch könnten die Anschaffungskosten auf 1.250 € reduziert werden.

 

Der Änderungsantrag wird mit Ja-Stimme der AfD und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

 

 

Aufstockung der Mittel für zusätzliche Parkbänke

 

Das Bezirksamt wird gebeten, eine Aufstockung der Mittel für zusätzliche Parkbänke und Sitzgelegenheiten in den Neuköllner Parks und Grünflächen vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Die Neuköllner Parks werden vielfältig für Spaziergänge genutzt. Oft fehlt es jedoch an Sitzgelegenheiten, um das Ausruhen zwischendurch zu ermöglichen. Dies ist vor allem für ältere oder in der Mobilität eingeschränkte Menschen ein Problem.

 

Der Änderungsantrag wird mit Ja-Stimme der AfD und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

 

 

Deutliche Verbesserung des Zustandes der Neuköllner Straßen und Gehwege

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Verstärkung der Sachmittel für die Straßensanierung und Gehwege um jährlich 500.000 € vorzunehmen.

 

Begründung: Viele Neuköllner Straßen befinden sich in einem schlimmen Zustand; jahrelange Flickenausbesserung, größtenteils mit Kaltasphalt und fehlende Mittel für vernünftige Sanierungen haben viele Straßen und Gehwege verkommen lassen.

 

Der Änderungsantrag wird mit Ja-Stimme der AfD und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

 

Im Anschluss an die Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende den Haushaltsentwurf zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, dem Entwurf zuzustimmen.

   
    04.09.2019 - Grünflächenausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Ausschussmitglieder diskutieren die den jeweiligen Ausschuss betreffenden Kapitel eingehend.

Z.B. Aufstockung der Mittel für zusätzliche Parkbänke in Neuköllner Parkanlagen. Herr Kanert entgegnet, dort wo der Bedarf an zusätzlichen Sitzgelegenheiten auftaucht, wird wie schon seit Jahren üblich, dies umgesetzt.

Der Antrag wird mit 1 Nein (AfD) und mit Ja aller anderen Fraktionen beschlossen.

   
    04.09.2019 - Sportausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Korte stellt den Bezirkshaushaltsplan, hier das Kapitel 3715 Sportförderung, vor. Trotz des geringen Volumens gebe es Veränderungen zum Positiven. Zudem profitiere der Bezirk vom Sportanlagensanierungsprogramm, in dessen Rahmen für 2020 Mittel von etwa 1,6 Mio. Euro beantragt wurden.

 

Herr Kopp erkundigt sich, warum das Produkt 77675 (Vergabe von Sportanlagen) höher als der Median sei. Frau Korte begründet dies mit den hohen Investitionen in Sanierungsmaßnahmen. Bei Nichtnutzung einer Anlage aufgrund von Sanierungsmaßnahmen seien die jeweiligen Mengen geringer, die Sportanlage sei aber trotzdem vorhanden.

 

Herr Schulze erkundigt sich nach dem Programm für eine integrierte Sportentwicklungsplanung. Herr Bleschke erklärt, dass die Senatsinnenverwaltung hier einen Aufschlag gemacht hat. Sechs Bezirke haben mit der Planung begonnen, in Neukölln sei die Ausschreibung in Vorbereitung.

 

Herr Kopp fragt nach der Produktanalyse zum Gender Budgeting. 2018. Gibt es Bemühungen, Diskrepanzen in der Nutzung von Sportanlagen zu verringern? Frau Korte antwortet, es müssten mehr Frauen und Mädchen für Sport interessieren. Das sei eine gemeinsame Aufgabe des Bezirksamts, von Vereinen und freien Trägern. Es gebe auch Erfolge: beim Staffellauf der Berliner Grundschulen war die Hälfte des Teilnehmerfelds Mädchen.

 

Abstimmung:

J SPD, Grüne, CDU

N ---

E AFD Linke

   
    05.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Vorsitzende schlägt vor den Haushaltsentwurf seitenweise zu besprechen.

 

Zunächst spricht sie aber den Bürger*innen-Vorschlag unter der lfd. Nr. 21 an, der eine häufigere Ausnutzung des Vorkaufsrechts beinhaltet. Herr BzStR Biedermann erläutert hierzu, dass sich inzwischen zwei Beschäftigte jeweils hälftig mit diesen Verfahren beschäftigen und dadurch gegenwärtig alle Kaufverträge daraufhin geprüft werden können, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist. Dennoch hätte er gegen mehr Personal keine Einwände.

 

Herr Laumann möchte wissen, was unter dem Vorschlag mit der lfd. Nr. 20 mit der Einrichtung einer zentralen Stelle zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gemeint ist. Herr BzStR Biedermann erklärt, dass es sich hierbei um den Aufbau einer zentralen, koordinierenden Einheit handelt, welche die Bearbeitung für die gesamte Abteilung bündelt. Vorgesehen sind hierfür gegenwärtig insgesamt 3,5 VZÄ.

 

Frau Fuhrmann spricht kurz die lfd. Nr. 30, 42 und 47 an, die Vorschläge zu Personal- und Sachmitteln für eine sozialraumorientierte Planungskoordination zum Inhalt haben. Hierzu hat der Ausschuss gerade einen ausführlichen Sachstandsbericht erhalten, so dass auf diese Vorschläge nicht weiter eingegangen werden muss.

 

Herr Wittke möchte wissen, was unter der lfd. Nr. 39 zu verstehen ist. Hierzu kann das Stadtentwicklungsamt - da nicht zuständig - keine Angaben machen, da es sich um ein Modellprojekt für Lastenfahrräder handelt.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass sich die Personallage, nachdem Anfang des Jahres noch die dünne Personaldecke im Stadtentwicklungsamt beklagt wurde, deutlich verändert hat und mehr Personal vorhanden ist. Herr BzStR Biedermann bestätigt zwar, dass es verschiedentlich gelungen ist, neue Stellen zu schaffen, gleichwohl bestehen weitere Bedarfe. Zudem befindet sich die Abteilung noch in mehreren Stellenbesetzungsverfahren. Zunehmend wird es schwieriger, geeignetes Fachpersonal zu finden, auch durch die Konkurrenz im Öffentlichen Dienst untereinander. Durch steigende Bearbeitungs- und Fallzahlen ist weiterer Personalbedarf vorhanden.

 

Herr Licher möchte wissen, ob die Aussage des Bezirksbürgermeisters bestätigt werden kann, dass im Stadtentwicklungsamt 13 neue Stellen im Entwurf des Haushaltsplans aufgeführt sind. Herr BzStR Biedermann kann diese Zahl nicht bestätigen. Er vermutet, dass diese im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt ermittelt wurde, da auch unterjährig neue Stellen geschaffen werden konnten, so z.B. zwei Stellen in der Bau- und Wohnungsaufsicht zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus. Im Entwurf für den neuen Doppelhaushalt ist eine Stelle für die Untere Denkmalschutzbehörde (speziell für das UNESCO Welterbe Hufeisensiedlung) vorgesehen, eine Stelle für Wohnungsbau- und Infrastrukturkoordination, eine Stelle für Fragen der Wohnungspolitik und Mieter*innenschutz und die beiden auch vorhin angesprochenen Stellen für die Sozialraumkoordination.

 

Die Vorsitzende beginnt nun den Haushaltsentwurf des Stadtentwicklungsamtes systematisch ab Seite 419 aufzurufen und bittet bei Fragen um Wortmeldungen.

 

Herr Wittke bittet zu Seite 420 um Auskunft zu Titel 11201. Die Einnahmeerwartungen sind hier nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann defensiv angesetzt. Er äußert den Wunsch, dass sich alle an den Milieuschutz halten und infolgedessen weniger Geldbußen verhängt werden müssen. Gleichwohl werden Verstöße im Rahmen des zur Verfügung stehenden Personals konsequent verfolgt.

 

Herr Licher spricht den Titel 53121 auf Seite 421 an, für den im Vorgriff auf den nächsten Tagesordnungspunkt ein Änderungsantrag eingebracht wird. Frau Fuhrmann verteilt hierzu den Antragsentwurf. Herr Schulze weist darauf hin, dass der beabsichtigte Titel zur Refinanzierung des Antrags im Bereich des Bezirksbürgermeisters liegt und für die Pflege der Städtepartnerschaften vorgesehen ist. Herr Morsbach ergänzt, dass dieser Titel auf Beschluss der BVV erst erhöht wurde. Herr Laumann führt an, dass noch nicht entschieden ist, wo der Tourismusbeirat in der Verwaltung organisatorisch angesiedelt wird. Frau Fuhrmann begründet den Änderungsantrag damit, dass es darum geht, was der Beirat dann in die Wege leiten kann. Frau Manteuffel verweist auf die vielen Beiräte die ohne eigene Mittel ehrenamtlich tätig sind. Sofern hier Mittel bereitgestellt werden, müsse dies aus Gleichbehandlungsgrundsätzen für alle Beiräte gelten. Für Frau Fuhrmann geht es um die für alle wichtige Tourismuslenkung im Bezirk. Herr Wittke entgegnet, dass der Beirat nach Konstituierung einen Finanzplan aufstellen kann. Frau Jahke spricht den Titel, welcher erhöht werden soll, an und möchte wissen, ob dies haushalterisch überhaupt möglich sei. Herr Groth führt aus, dass dieser Titel nicht nur für die öffentliche Beteiligung von Bebauungsplanverfahren herangezogen werden kann, sondern für alle Beteiligungen die das Stadtentwicklungsamt selbst durchführt. Der nachfolgende Dienstleistungstitel wäre dafür besser geeignet, grundsätzlich wären aber beide möglich. Herr BzStR Biedermann ergänzt noch, dass beide Titel untereinander deckungsfähig sind. Die im Dienstleistungstitel veranschlagten Mittel sehen zunächst nach viel aus, aufgrund der darunter beschriebenen Ausgaben ist der Titel im Vergleich zu 2018 de facto unterfinanziert. Gleichwohl werden sich für bestimmte Beteiligungsformate in der laufenden Haushaltswirtschaft Mittel finden lassen, das Thema eines verträglichen Tourismus liegt auch ihm sehr am Herzen.

 

Als Vorsitzende bittet Frau Fuhrmann um Abstimmung des Änderungsantrags. Im Ergebnis wird dieser bei Befürwortung durch die Linke und einer Enthaltung bei den Grünen, mit der Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

 

Frau Fuhrmann kommt nun zum zweiten Änderungsantrag, welcher sich ebenfalls auf der bereits verteilten Vorlage befindet und begründet diesen. Herr Laumann möchte wissen, ob die Verwaltung die vorgeschlagenen Mittel benötigt. Herr BzStR Biedermann erläutert, dass die Milieuschutzsatzungen nicht automatisch befristet sind. Gleichwohl handelt es sich um ein Instrument auf Zeit, dass etwa alle 5 bis 7 Jahre hin überprüft werden müsse. Seine Intention ist, dies nicht vor Ablauf des Zeitraums vorzunehmen, da dies Kosten verursacht und lediglich den Status quo bestätigen würde. Er sieht infolgedessen noch keine Notwendigkeit für Nachuntersuchungen bereits in 2020.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Frau Fuhrmann als Vorsitzende über den zweiten Änderungsantrag abstimmen. Durch die Linke wird der Antrag befürwortet, alle anderen Fraktionen sprechen sich dagegen aus und lehnen den Antrag mehrheitlich ab.

 

Herr Wittke spricht den Titel 68463 auf Seite 421 an und bittet um Erläuterung. Herr BzStR Biedermann berichtet daraufhin, dass seit dem vergangenen Jahr zwei junge Menschen ihr Freiwilliges Soziales Jahr - Richtung Politik in seiner Abteilung (konkret: Stadtentwicklungsamt, Stadtratsbüro) absolviert haben. Es wurden sehr gute Erfahrungen gemacht und er beabsichtigt dieses Angebot dauerhaft fortzusetzen. In seinem Büro hat in der vergangenen Woche eine neue Teilnehmerin begonnen.

 

Auf Seite 423 spricht Herr Wittke die erhebliche Differenz im Titel 51168 im Vergleich zu 2018 an. Wie Herr BzStR Biedermann erläutert, handelt es sich in 2018 um eine Sonderzuweisung i.H.v. 40.000 Euro welche entsprechend zu verwenden und dort zu buchen gewesen war. Im Kapitel der Bau- und Wohnungsaufsicht auf Seite 426 spricht Herr Wittke den Titel 11201 an und fragt, ob der niedrige Ansatz analog zum gleichlautenden Titel auf Seite 420 zu verstehen ist. Herr BzStR Biedermann bestätigt diese Vermutung.

 

Herr Morsbach weist darauf hin, dass auch der Geschäftsbereich 4 unter Kapitel 3340 besprochen werden muss, da dieses ebenfalls zum Haushalt des Stadtentwicklungsamtes zählt. Die Vorsitzende ruft infolgedessen auch die Seiten 189 bis 191 auf, zu denen durch die Mitglieder aber keine Nachfragen bestehen.

 

Die Vorsitzende lässt nun den Haushaltsentwurf für das Stadtentwicklungsamt abstimmen. Im Ergebnis enthalten sich Linke und AfD. Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Grüne und CDU wird der BVV die Annahme des Haushaltsplans für das Stadtentwicklungsamt empfohlen.

   
    05.09.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Die Beschlussvorlage Drucksache 1416/XX „Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt)“ wird ohne Änderungswünsche bei drei Enthaltungen angenommen.

1

 

 

 

   
    09.09.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt)

Drs. 1416/XX

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage der Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Änderung 1: In Kapitel 3300 Titel 52906 wird die textliche Erläuterung um folgenden Satz ergänzt: "Die Erhöhung des Titels dient der Stärkung der internationalen Freundschaftsbeziehungen (Städtepartnerschaften)."

 

Änderung 2: Die im Stellenplan vorgesehene Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten wird dem Einzelplan 3300 (Bezirksbürgermeister) zugeordnet.

 

Begründung: Der/Die Klimaschutzbeauftragte nimmt abteilungs- und bereichsübergreifende Aufgaben für das gesamte Bezirksamt Neukölln wahr. Eine Zuordnung zur Verwaltung des Bezirksbürgermeisters gewährleistet am besten, dass alle Bereiche des Bezirksamts gleichermaßen am Einsatz des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin partizipieren können.

 

 

Ursprung:

Der Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 wird wie folgt beschlossen:

 

Haushaltsjahr

2020

2021

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben:

973.567.200 €

985.335.200 €

Verpflichtungsermächtigungen:

32.715.000 €

22.400.000 €

 

 

 

Die Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:

Verwaltungshaushalt - Einnahmen:

945.775.200 €

959.543.200 €

Verwaltungshaushalt - Ausgaben:

945.768.200 €

959.542.200 €

Verpflichtungsermächtigungen
für Verwaltungsausgaben:

11.300.000 €

10.300.000 €

Investitionen - Einnahmen:

27.792.000 €

25.792.000 €

Investitionen - Ausgaben:

27.799.000 €

25.793.000 €

Verpflichtungsermächtigungen
für Investitionen:

21.415.000 €

12.100.000 €

 

Beschlussinhalt der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan Neukölln für die Jahre 2020 und 2021 (Doppelhaushalt).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin im Kapitel 4500 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw. entsprechend den Änderungen im Kapitel 4500 zu überarbeiten. Sofern sich aus Entscheidungen oder Beschlüssen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Berliner Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin Veränderungen der Globalsummen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig oder erforderlich – auch außerhalb des Kapitels 4500 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen und festgestellten Haushaltsplanes für den Bezirk Neukölln umzusetzen.

Begründung:

1.                 Allgemeines

1.1.           Aufstellungsverfahren

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.

Die Aufstellung des Haushalts 2020/2021 ist zurzeit nur unter Ansatz sogenannter pauschaler Mehreinnahmen in 2020 und 2021 möglich (vgl. T 1.2). Es ist nicht auszuschließen, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und/oder sachbezogene Änderungen beschließt. Insoweit empfiehlt sich eine Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses sowohl redaktionelle als auch zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.

Bei der Aufstellung des Haushaltplanes sind die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) aus dem Aufstellungs- und weiteren Rundschreiben sowie der Eckwertebeschluss des Bezirksamtes Nr. 146/19 vom 28. Mai 2019 eingehalten. Zudem wurden der bezirksinternen Budgetierungs- und Aufstellungssystematik und dem BA-Beschluss vom 21. Mai 2019 über die Priorisierung der Personalmehrbedarfe folgend, die Sachverhalte der 1. Fortschreibung der Globalsummen 2020/2021 vom 21. Juni 2019 umgesetzt. Auf wesentliche Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird gesondert hingewiesen.

Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2018. Die Zuweisung für den Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der sich aus der KLR ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Die sich für das Planjahr 2021 ergebenden Veränderungen des Produktsummenbudgets aus dem Abschluss der KLR 2019 werden sodann in den Haushalt übernommen. Auf Absatz 2 Satz 3 dieser Tz. wird verwiesen.

Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan hat sich in seiner Gliederung gegenüber dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2018/2019 nicht verändert.

Der Bezirkshaushalt Neuköllns wird unter Beteiligung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgergruppierungen erstellt. Auf die Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde multimedial aufmerksam gemacht.

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan ist es allen Beteiligten - dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen der BVV - möglich, über Anträge aus der Bürgerbeteiligung zu beraten, zu beschließen und zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen bzw. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung zu bewirken.

1.2.           Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks

Die Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind im Einvernehmen mit den Ämtern und Serviceeinheiten soweit möglich sachbezogen umgesetzt worden. Dabei sind die Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen nicht unterschritten worden.

Der Bezirk hat entschieden, die Leistungsdichte und das Angebotsspektrum des Jahres 2019 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 festzulegen.

Dabei wurden die bezirklichen Schwerpunkte der Vorjahre unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur und der Herausforderungen der weiterhin Wachsenden Stadt neu bewertet, zum Teil verstetigt und um neue Sachverhalte ergänzt. (vgl. Tz 3.3).

Die Veranschlagung der Personalausgaben berücksichtigt die erwarteten Entwicklung der bezirklichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) und beinhaltet die aus den Beschlüssen der AG Ressourcensteuerung des Landes Berlin und mit der ersten Fortschreibung der Globalsummen 2020/2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel (vgl. Tz 3.2).

Die Eckwerte / Kostenstellenbudgets sind auf Grundlage dieser Prämissen und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den Ansätzen 2019 abgeleitet worden und in die konkrete titelgenaue Einnahmen- und Ausgabenplanung des Haushaltsplanes eingeflossen.

Für die zu planenden Haushaltsjahre verbleibt nach Umsetzung der Globalsummenzuweisung ein Fehlbetrag, der in Kapitel 4500 „Allgemeine Finanzangelegenheiten“ des Haushaltsplans in Form sogenannter Pauschalen in 2020 und 2021 wie folgt abgebildet wird:

 2020 2021

pauschale Mehreinnahme:  6.500 T€ 6.750 T€

Die Pauschalen in dieser Höhe gelten als unbedenklich, da sie den „Bodensatz des Haushalts“[1] jeweils nicht übersteigen.

Über die Umsetzung der Pauschalen beschließt das Bezirksamt mit gesonderten Vorlagen zum Beginn des Haushaltsjahres 2020 sowie zur Fortschreibung der Globalsumme 2021.

2.                 Einnahmen

Die Zuweisung der Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis aller Bezirke im Jahre 2018 geschätzten Einnahmeerwartungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden.

Darüber hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch die anteiligen, bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen entstehenden, Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung über das Produktbudget vorgesehen ist.

Erlösbeteiligungen nach AV Nr. 9 zu § 26a LHO aus Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfond wurden in Höhe der von SenFin übermittelten Obergrenze von rd. 0,2 Mio. € veranschlagt. Diese resultiert aus der entsprechenden Einnahmeerwartung des Liegenschaftsfonds.

Zudem ist im Jahr 2020 das positive Ergebnis des Jahres 2018 i.H.v. 9.490 T€ eingestellt. Der Jahresüberschuss beinhaltet rd. 2.582 T€ nicht verausgabte Mittel für die Schulbauunterhaltung 2018, die gem. Vorgabe der SenFin spätestens in 2020 zweckentsprechend zu verwenden sind.

3.                 Ausgaben

3.1.           Veranschlagungsvorgaben und Teilbudgets

Das in der Globalsumme zugrunde gelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert grundsätzlich auf den produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke – wobei die Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge bzw. Planmenge x Median“ folgt – und ist durch den Bezirksplafond gedeckelt. Das für den Bezirk Neukölln ermittelte Produktsummenbudget beträgt für das Jahr 2020 rd. 616 Mio. € bei einer Gesamtzuweisung i.H.v. rd. 733 Mio. €. Für das Jahr 2021 beträgt das Produktsummenbudget z.Z. rd. 632 Mio. € und die Gesamtzuweisung rd. 752 Mio. €.

Auf Basis der in dieser Form errechneten und zugewiesenen Globalsumme hat das Bezirksamt die Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen vorgegeben. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben hat und darüber hinaus Teilbudgets für bedeutende Ausgabebereiche errechnet wurden, welche zwar nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, die jedoch in der Abrechnung der Haushaltsjahre gesondert herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten, auch diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen.

Ein zentraler Punkt der Richtlinien der Regierungspolitik ist die Erhöhung des laufenden Schulbauunterhalts auf 1,32% der Gebäude-Wiederbeschaffungswerte. Den Berliner Bezirken wurden über eine Erhöhung des Bezirksplafonds hierfür zusätzliche Mittel i.H.v. insgesamt rd. 95,6 Mio. € bereitgestellt. Zur Umsetzung des damit verbundenen Ziels sowie zur Sicherstellung und Nachhaltung der zweckentsprechenden Verwendung wurde durch die SenFin eine Veranschlagungsleitlinie Schulbauunterhalt festgelegt. Für den Bezirk Neukölln beträgt diese Leitlinie für den laufenden Schulbauunterhalt 2020/2021 rd. 16,9 Mio.  p.a. (10,6% des Schulbauunterhalts der Berliner Bezirke).

Problematisch ist an dieser Stelle, dass die kamerale Veranschlagungsleitlinie aus der medianbasierten Zuweisung zu bilden ist, mithin der kennzahlgestützten Leitlinienermittlung keine entsprechend kennzahlgestützte Zuweisung folgt.

Der Rat der Bürgermeister hatte den Senat aufgefordert[2], bereits für 2020 die Mittelzuweisung für den Schulbauunterhalt kennzahlgestützt in Höhe der Veranschlagungsleitlinie vorzunehmen; dies wurde nicht umgesetzt. Das hat zur Folge, dass trotz sachgerechter Erhöhung des Bezirksplafonds den Bezirk Neukölln die zur Erfüllung der Leitlinie erforderlichen Mittel im Wege der Globalsummenzuweisung nicht erreichen.

Es steht jedoch in Aussicht, dass die Schulbauunterhaltung erstmals mit der Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2021 nach einem kennzahlgestützten Verfahren zugewiesen wird, welches sich stärker an den Wiederbeschaffungswerten orientiert. Um infolge dieses einmalig zuweisungstechnisch bedingten Effekts nicht wesentliche bezirkliche Leistungen und Standards vorübergehend reduzieren zu müssen und vor dem Hintergrund der andauernden Bemühungen, eine geeignete bezirksindividuelle Lösung zu erwirken, weist der Bezirk eine pauschale Mehreinnahme für das Jahr 2020 i.H.v. 6.500 T€ und für das Jahr 2021 i.H.v. 6.750 T€ aus.

Die folgende Darstellung stellt die vorgegebenen Leitlinien und Teilbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen den veranschlagten Beträgen gegenüber.

 

Vorgabe/Berechnung der SenFin

Veranschlagung

in T€

 in T€

 

 

 

2020

2021

2020

2021

Leitlinien

 

 

 

 

Lehr- und Lernmittel

3.364

3.364

3.367

3.367

Hochbauunterhaltung

 

 

 

 

- Schulen

19.471

16.889

19.472

16.891

- übriges Fachvermögen

3.830

3.830

3.831

3.831

Tiefbauunterhaltung

2.181

2.181

2.404

2.404

Ausbildungsmittel

1.413

1.458

1.414

1.460

Teilbudgets der
Transferausgaben

 

 

 

 

Hilfen in bes. Lebenslagen
(ohne Krankenhilfe)

122.750

124.671

122.751

124.672

Krankenhilfe (Soz)

8.863

8.863

8.863

8.863

Krankenhilfe (Jug)

659

659

659

659

Hilfen zur Erziehung

64.164

64.704

64.164

64.704

Kindertagesbetreuung

181.306

189.803

181.306

189.803

Tagespflege

3.956

3.956

3.956

3.956

Sozialpädagogische Hilfen
in Ausbildungsprojekten

1.970

1.970

1.970

1.970

Psychiatrie-Entwicklungs-
Programm

1.490

1.487

1.490

1.487

Kommunaler Finanzierungs-
anteil am Jobcenter

11.298

11.522

11.298

11.522

Kältehilfe

242

242

242

242

Masterplan Integr. u. Sicherheit

538

538

538

538

Bildung und Teilhabe

2.368

2.404

2.368

2.404

Insolvenzordnung

1.144

1.160

1.144

1.160

Sonstige betreute Wohnformen (außerhalb HzE)

2.771

2.827

2.771

2.827

 

3.2.           Personalausgaben

Die Ausgaben für das Personal sind im Bezirkshaushalt mit 108.254,0 T€ in 2020 und 111.143,7 T€ in 2021 veranschlagt (ohne kommunale Beschäftigte des Jobcenters – Kapitel 3960). Die Bestimmung des Eckwertes für die Personalausgaben orientiert sich am Personalbestand und - den Vorgaben der SenFin folgend - an den Ist-Ausgaben 2018. Dabei wurden sich in Besetzung befindliche freie Stellen ebenso berücksichtigt wie der Personalleitwert. Entsprechend der Ermittlung des Teilplafonds Personal wurden die Beträge um erwartete Besoldungs- und Tarifentwicklungen fortgeschrieben.

Sachverhalte, für die darüber hinaus bereits Personalmehrbedarfe durch die SenFin anerkannt und deren Finanzierung zugewiesen wurde sind ebenso berücksichtigt, wie Bezirksamtsbeschlüsse zur Personalverstärkung ausgewählter Ressorts aus der Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel, z.B. aus der AG Ressourcensteuerung.

Dabei wurden die neuen Personalsachverhalte - mit Ausnahme der pauschal für die Umsetzung des Bundes- und Teilhabegesetzes (BTHG) zugewiesenen Beträge - auf Basis fortgeschriebener, entgelt- bzw. besoldungsgruppenscharfer Durchschnittssätze veranschlagt, auch wenn deren Zuweisung pauschal mit 45 T€ je Vollzeitäquivalent (VZÄ) erfolgt ist. Gleiches gilt für die arbeitsplatzbezogenen Sachkostenanteile. Diese wurden nicht pauschal mit 5 T€ je VZÄ berücksichtigt; es wurden die durchschnittlichen, bezirkskonkreten Beträge auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung des Jahres 2018 ermittelt, plausibilisiert und im Ergebnis mit rd. 8 T€ je VZÄ in der Veranschlagung entsprechend umgesetzt.

Aus den zusätzlichen, durch den Bezirk unter Berücksichtigung der Richtlinien der Regierungspolitik frei zu belegenden Mitteln wurden mehr als 50 neue Stellen/VZÄ in den Stellenplan aufgenommen. Diese verteilen sich auf alle Abteilungen. Sie dienen damit der Sicherung einer leistungsfähigen Bezirksverwaltung und stärken zudem die Querschnittsbereiche, wie z.B. den Hochbau, das Objektmanagement und die Büroleitungen der Abteilungen.

Der von der SenFin übermittelte Richtwert für die Veranschlagung der Personalausgaben wurde berücksichtigt.

Die im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmenden Auszubildenden sind gesondert abgebildet, sofern sie nicht auf freie und dauerhaft besetzbare Stellen vermittelt werden können. Eine Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Finanzen wird grundsätzlich nur bei Überschreiten der vorhandenen Personalmittelansätze infolge der Übernahmen und unter Nachweis der landesweiten Vermittlungsbemühungen in Aussicht gestellt.

Dem Stellenplan lässt sich neben der bereits beschriebenen Erhöhung der Gesamtstellenanzahl auch eine Ausweitung des Nachwuchskräfteförderangebotes in den verschiedensten Berufsgruppen und Fachrichtungen entnehmen.

Die stellenplanmäßige Abbildung der sieben verschiedenen Ausbildungsberufe (Tarifbeschäftigte und Beamte) erfolgt mit der jeweiligen Zwischenüberschrift in den Kapiteln 3304 (Verwaltungsfachangestellte, Lebensmittelkontroll-sekretäranwärter/innen, Stadtsekretäranwärter/innen), 3640 (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste), 3810 (Gärtner/innen), 4100 (Gesundheitsaufseher/innen) und 4202 (Vermesser/innen).

Ferner wurden die dual Studierenden im Stellenplan in Kapitel 3304 zentral berücksichtigt. Dazu gehören sechs verschiedene Studiengänge: Technisches Facility Management, Bauingenieurswesen, Wirtschaftsinformatik, Landschaftsbau- und Grünflächenmanagement, Soziale Arbeit und Öffentliche Verwaltung.

Die Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt. Hierzu gehören neben den Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten des Bezirks auch die Erstattungen durch das Jobcenter, Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und der vom Bezirk zu tragende kommunale Finanzierungsanteil i.H.v. 15,2% an den Verwaltungskosten des Jobcenters. Für die kommunalen Beschäftigten des Jobcenters wurden 161 Stellen im Stellenplan eingestellt.

Die mit Auflösung des Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagements (EZeP) ins Bezirksamt Neukölln versetzten Überhangkräfte sind weiterhin bei Kapitel 3390 abgebildet und ausfinanziert.

3.3.           Sachausgaben

Die Planung der Sachausgaben erfolgt auf Basis der fortgeschriebenen Ansätze 2019, denn diese spiegeln im Kontext Wachsende Stadt die bestätigten, aktuellen Bedarfe wider. Hierbei wurden erforderlichenfalls sowohl Bereinigungen der zusätzlichen Mittel aus der bezirklichen Schwerpunktsetzung der Vorjahre vorgenommen als auch absehbare künftige Entwicklungen und Prognosen berücksichtigt.

Für das Jahr 2020 hat das Bezirksamt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Sozialstruktur und der Herausforderungen der Wachsenden Stadt die Verwendung des positiven Jahresergebnisses 2018 zur ergänzenden Finanzierung ausgewählter Sachverhalte beschlossen. Hierzu zählen u.a.:

Sachverhalt 2020

Betrag
in T€

Umsetzung von Klimakonzepten für die Bürodienstgebäude

900

Sicherheitskonzept für das Rathaus Neukölln Stufe 3/5

900

Schulausstattung gem. § 7 SchulG

950

Aufstockung der Leistungsverträge §§ 11, 13, 16 SGB VIII

585

"Grünes Neukölln"; Neuköllner Grünanlagen

400

Projekt Tagesreinigungskräfte an Schulen

390

Finanzierung von Maßnahmen 2020 aus der Bürgerbeteiligung
zum Haushalt (davon mind. 100 T€ SGA - relevante Maßnahmen)

350

Neukölln macht Bildung

200

Suchthilfe

128

Erweiterung Schulstationen

105

Präventionskette

100

Umzug der Bezirkskasse

100

Einrichtung einer Sozialräumlichen Planungskoordination

75

Mittel für das Personalmarketing des Bezirksamtes Neukölln

70

100 Jahre Groß-Berlin - 100 Jahre Bezirk Neukölln

65

Umsetzung Mobilitätsgesetz

55

 

Im Bezirksamt besteht Konsens, dass sämtliche Maßnahmen - auch mit Blick auf die veranschlagten Pauschalen - unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen und vor dem Hintergrund aktueller politischer Schwerpunktsetzungen erforderlichenfalls zu gegebener Zeit neu zu bewerten sind.

Der Steuerung der Transferausgaben des T-Teils kommt eine immer größere Bedeutung zu. So haben die Erfahrungen der letzten Haushaltsjahre insbesondere bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung (HzE) gezeigt, dass eine unbedingte Haushaltsdisziplin erforderlich ist. Durch geeignete und angemessene Maßnahmen des Fach- und Finanzcontrollings sind Finanzierungsrisiken vorausschauend erkennbar und eine rechtzeitige Gegensteuerung durch die Fachbereiche grundsätzlich möglich. Dies gilt für alle entsprechenden Transferausgaben des Jugend- und des Sozialamtes. Die für Jugend sowie Soziales zuständigen Bezirksstadträte haben diesen Ausgabenblock im besonderen Fokus, um ein Gefährdungspotential für den Haushalt zu verhindern.

Für verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (vu IKT) sind im vorliegenden Bezirkshaushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt. In Umsetzung des § 21 Abs. 3 Satz 1 des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln), werden die vu-IKT-Haushaltsmittel für die Berliner Verwaltung seit dem Haushaltsjahr 2018 in einem gesonderten Einzelplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geführt.

4.                 Investitionen

Bei den Baumaßnahmen aus der gezielten Zuweisung entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der Investitionsplanung 2019-2023 durch die Senatsverwaltung für Finanzen, welche durch den Bezirk unverändert in den Entwurf des Haushaltsplans zu übernehmen sind.

 

Gesamtkosten
(T€)

Ansatz 2020
(T€)

Ansatz 2021
(T€)

Clay-Schule

 

 

 

BVV-Beschluss

59.700

21.000

21.000

SenFin-Revision

59.700

12.000

12.000

Differenz

0

-9.000

-9.000

Leonardo-da-Vinci-Schule

 

 

 

BVV-Beschluss

30.250

13.000

2.898

SenFin-Revision

30.250

8.000

6.000

Differenz

0

-5.000

3.102

 

Für beide Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung haben sich im Rahmen der Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen Verschiebungen in den Jahresraten ergeben. Das Revisionsergebnis ist im Gesamtberliner Kontext zu betrachten. Die veränderten Jahresraten führen nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit gegenüber der Bauplanung, da die Ausfinanzierung der Maßnahmen durch die Senatsverwaltung für Finanzen weiterhin gesichert ist. Das umfasst auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, sofern diese bei erfolgter Ausschöpfung der Jahresraten für einen kontinuierlichen Baufortschritt zusätzlich benötigt und die anerkannten Gesamtkosten hierbei nicht überschritten werden.

Für den Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5.500 T€ hat der Bezirk jeweils 6.425 T€ für die Haushaltsjahre 2020/2021 als pauschale Zuweisung erhalten. Die Beträge werden vollständig im Kontext investiver Baumaßnahmen veranschlagt. Soweit für geplante Maßnahmen der pauschalen Zuweisung bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden die hierfür vorgesehenen Mittel an zentraler Stelle (Kapitel 4500) ausgewiesen und ggf. zur Ausfinanzierung von Mehrkosten bei anderen Maßnahmen mit entsprechender Planungsreife herangezogen.

Gemäß Beschluss Bez 17/0098 D-1 des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses von Berlin unterliegen die Mittel der pauschalen Zuweisung für Investitionen einer Mindestverwendungsquote von (zunächst) 75%, die bei Umsetzung der veranschlagten Beträge im Haushaltsvollzug eingehalten wird.

5.                 Produktorientierter Haushalt

Die produktorientierte Darstellung stellt den outputorientierten Ressourcenverbrauch dar. Sie ermöglicht auf Grundlage der Daten aus der Kosten-Leistungs-Rechnung des für die Zuweisung relevanten Basisjahres 2018 einen Vergleich mit den künftig erwarteten Mengen- und Stückkostenentwicklungen für die durch den Bezirk erstellten Produkte.

6.                 Gender Budgeting

Die Bezirke sind durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert, das Ausgabevolumen einer Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Aufgrund gemeinsamer Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses für konkret ausgewählte Produkte. Entsprechende Angaben für nunmehr 109 Produkte sind im Vorbericht ausgewiesen und um eine produktbezogene Genderanalyse ergänzt.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz,

Artikel 72 und 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin,

§§ 11-33 der Landeshaushaltsordnung

 

Anlagen:

  • Bezirkshaushaltsplan 2020/2021

 

Berlin-Neukölln, den 13. August 2019

 

Hikel
Bezirksbürgermeister

__________________________________________________________________________

 

Das Wort hat Herr BzBm Hikel.

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Blumenthal, Herr BV Szczepanski, Herr BV Schröter, Herr BV Kringel, Herr BV Licher, Herr BV Wittke, Herr BV Koglin, Herr BV Lüdecke, Frau BV Tanana, Herr BV Kapitän, Herr BV Lüdecke, Herr BzBm Hikel

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 1

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Schlichtungsstelle des Jobcenters arbeitsfähig machen

Im Bezirksdoppelhaushalt 2020/2021 wird für die Einrichtung und Betreibung der am 26.09.2018 von der BVV beschlossenen Schlichtungsstelle für das Jobcenter Neukölln ein Betrag in Höhe von 6.000 Euro eingestellt. Der Betrag kann aus den Mitteln für die Feier „100 Jahre Groß-Berlin – 100 Jahre Bezirk Neukölln“ genommen werden, da bereits landesweit entsprechende Veranstaltungen durchgeführt werden.

 

Frau BV Hammer begründet den Änderungsantrag.

 

Redebeiträge: Herr BV Morsbach für den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung, Herr BV Kringel, Herr BV Lüdecke, Herr BV Abed

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD und der Fraktionslosen Babilon und Zielisch gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der Gr. FDP abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 2

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Tourismuslenkung durch Beteiligungsformate

Erhöhung des Titels 53121 in Kapitel 4200 Stadtentwicklung um 12.000,-. Die Mittel sollen für Tourismuslenkung durch Beteiligungsformate wie z. B. Runde Tische mit Mediation/10 Termine verwendet werden. Gegenfinanzierung durch Kürzung des Titels 52906 012 Repräsentation im Kapitel 3300 Bezirksbürgermeister um 12.000,- (von 50.000,-)

 

Frau BV Fuhrmann begründet den Änderungsantrag.

 

Redebeiträge: Herr BV Morsbach für den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon und Zielisch gegen die Stimmen der LINKEN abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 3

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nachuntersuchungen der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsgebiete

Erhöhung des Titels 54010 im Kapitel 4200 Stadtentwicklung um 30.000,-. Die Mittel sollen für Gutachten für Nachuntersuchungen zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsgebiete Reuterplatz, Schillerpromenade und Flughafenstr./Donaustr. verwendet werden. Gegenfinanzierung durch Kürzung des Titels 54010 Dienstleistungen aus 3300 Kapitel Bezirksbürgermeister um 30.000,- (z. B. aus: "Schön wie wir" 10.000,- von 100.000,- , "100 Jahre Groß Berlin" 20.000,- von 25.000,-

 

Frau BV Fuhrmann begründet den Änderungsantrag.

 

Redebeiträge: Herr BV Morsbach für den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon und Zielisch gegen die Stimmen der LINKEN abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 4

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Projekt Tagesreinigungskräfte an Neuköllner Schulen ausbauen und in bezirkliche Hand!

Die Finanzierung des Projektes „Tagesreinigungskräfte an Schulen“ wird von 390.000,- € auf 1.000.000,- € erhöht und die einzustellenden Reinigungskräfte werden direkt beim Bezirk angestellt. Der Ansatz für den Titel Nr. 51701 im Kapitel 3306 für das Jahr 2020 erhöht sich von 19.032.000 € auf 19.642.000 € und erhöht sich somit lediglich um 3,2 %. Die neu zu schaffenden Stellen werden in den Stellenplan eingefügt und die Gegenfinanzierung erfolgt aus den Mitteln für das „Sicherheitskonzept für das Rathaus Neukölln Stufe 3/5“, Kapitel 3306, Titel 54010, welches um 360.000,- € im Ansatz für 2020 reduziert wird, für die "Umsetzung von Klimakonzepten für die Bürodienstgebäude", welches um 200.000,- € im Ansatz für 2020 reduziert wird, und für das Konzept "Neukölln macht Bildung", welches um 50.000,- € im Ansatz für 2020 reduziert wird. Denn die Reinigungssituation an den Schulen muss dringend verbessert werden!

 

Herr BV Abed begründet den Änderungsantrag.

 

Redebeiträge: Herr BV Morsbach für den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung, Herr BV Lüdecke, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Kringel, Herr BV Szczepanski, Herr BV Babilon, Herr BV Kontschieder, Herr BV Lüdecke, Herr BV Babilon, Herr BV Abed, Herr BzBm Hikel

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon und Zielisch gegen die Stimmen der LINKEN abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag DIE LINKE 5

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausbau der „Fraueninfrastruktur“ im Süden von Neukölln

In Anlehnung an die Vorschläge 62 und 69 der Bürgerbeteiligung wird eine Stelle (VZÄ) für die Stärkung der „Fraueninfrastruktur“ im Süden im Haushalt fest eingeplant. Diese soll auch eine niederschwellige, offene Beratung zu häuslicher Gewalt für Frauen mit und ohne Migrationshintergrund ermöglichen. Zur Finanzierung soll auf eine der seit längeren unbesetzten Arztstellen im Gesundheitsamt Es mach wenig Sinn schlecht zu besetzende Stellen als „Spardosen“ für die jeweiligen Ämter zu belassen.

 

Herr BV Licher begründet den Änderungsantrag.

 

Redebeiträge: Herr BV Morsbach für den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung, Frau BV Künning

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der LINKEN abgelehnt.

 

Änderungsantrag der Gruppe der FDP Herr Wittke:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Titel 42811 043 und 51140 043 A05 im Kapitel 3400 Ordnung im Öffentlichen Raum wie folgt zu erhöhen: Titel 42811 043 um 20.000 Euro und den Titel 51140 043 A05 um 10.000 Euro. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Titel 544010 012 A09 im Kapitel 3300 Bezirksbürgermeisterin / Bezirksbürgermeister durch Kürzung der Mittel für das Projekt „Schön wie wir“ von 50.000 Euro auf 20.000 Euro.

 

Herr BV Wittke begründet den Änderungsantrag.

 

Der Änderungsantrag der Gr. der FDP wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch abgelehnt.

 

TOP 6.8 wird behandelt.(siehe TOP 6.8 Drs.1322/XX)

 

Die Beschlussempfehlung wird mit Änderung 1, Änderung 2 und der Drs. 1322/XX TOP 6.8 mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen gegen die Stimme der LINKEN, der AfD(4) und des Fraktionslosen Kapitän bei Enthaltung der AfD(1), der Gr. FDP und des Fraktionslosen Babilon beschlossen.


[1]Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.“ (Schreiben SenFin II D - HB 5210-3/2018 zur Globalsummenzuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2020/2021 vom 23.04.2019, S.24)

[2] RdB-Beschluss R-562/2019 vom 14.03.2019

Ö 5  
Tourismus – Konzept u. Beiratszusammensetzung Stellungnahmen, Vorschläge der Fraktionen Themen und Entsendung Beirat      
Ö 6  
Bebauungsplan 8-94B ("Buckower Damm") - Aufstellung des Bebauungsplanes      
Ö 7  
Bebauungsplan 8-95 ("Thomasstraße / Selkestr.") - Aufstellung des Bebauungsplanes      
Ö 8  
Bebauungsplan 8-71 ("Neuköllnische Allee – Nord") - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung      
Ö 9  
Bebauungsplan XIV-109a ("Theodor-Loos-Weg") - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens      
Ö 10  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Sitzungsplanung 2020      
Ö 14  
Nächste Sitzung am 12. September 2019      
               
 
 

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