Tagesordnung - 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Terminplanung 2020      
Ö 3  
Haushaltsaufstellung 2020/2021 - Bürgerbeteiligung – Vorschläge zur Beratung im Ausschuss      
Ö 4  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt) - Beratung der Kapitel 3100, 3300, 3302, 3304, 3305, 3306, 3309, 3310, 3390, 4500 und 4520
Enthält Anlagen
1416/XX  
Ö 5  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1189/XX  
Ö 6  
Bürgerhaushalt für Neukölln  
Enthält Anlagen
1333/XX  
Ö 7  
Schüler*innenhaushalt
Enthält Anlagen
1362/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/ 2021 Mittel für einen Schüler*innenhaushalt einzustellen. Pro Haushaltsjahr 2020/2021 sollten mindestens 10.000 € eingestellt werden.

 

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/ 2021 Mittel für einen Schüler*innenhaushalt einzustellen.

Begründung: Schüler*innen sollen Beteiligung lernen. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, in einem demokratischen Prozess ihre Schule mitzugestalten.

-Schlussbericht-

 

Die BVV hat das Bezirksamt gebeten, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/ 2021 Mittel für einen Schüler*innenhaushalt einzustellen. Pro Haushaltsjahr 2020/2021 sollten mindestens 10.000 € eingestellt werden.

 

Das Bezirksamt hat die Mittel in Höhe von jährlich 10.000 Euro im Bezirkshaushalt 2020/2021 eingestellt. Im Schuljahr 2020/2021 nehmen fünf Schulen am Schüler*innenhaushalt teil, die hierfür jeweils 2.000 Euro erhalten: die Schule am Regenweiher, die Otto-Hahn-Schule, die Zuckmayer-Schule, die Adolf-Reichwein-Schule und das Albert-Schweitzer-Gymnasium.

 

Für den Bezirkshaushalt 2022/2023 hat das Amt für Schule und Sport jährliche Mittel in Höhe von 20.000 Euro beantragt.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, 12. März 2021

 

 

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

   
    19.06.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.1 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur und federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    07.08.2019 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Schulze schlägt vor, die Anträge zum Schüler*innenhaushalt (TOP 4, 5 und 6) gemeinsam zu behandeln.

Frau Klein und Herr Schulze stellen die Anträge vor. Herr Schulze erklärt, es solle klar benannt werden, wie viele Schulen beteiligt werden sollen (erst fünf, dann zehn). Eine sukzessive Erhöhung sei wichtig. Der Antrag 1362/XX sei zu unkonkret. Frau Klein entgegnet, der Antrag der SPD-Fraktion sei bewusst offen formuliert worden.

Frau Klein schlägt vor, den Antrag 1362/XX um den Zusatz „Pro Haushaltsjahr sollten mindestens € 10.000 eingestellt werden.“ zu ergänzen.

Herr Dr. Hoffmann merkt an, dass nicht vorgegeben werden sollte, wie viele Schulen sich beteiligen sollten. Im Antrag 1372/XX sei die Summe pro Schule zu niedrig. Herr Schulze entgegnet, dass die Schulen frei über das Geld verfügen sollten. € 1.500 pro Schule sollten nicht unterschritten werden. Auch Fahrtkostenzuschüsse sollten ermöglicht werden. Herr Dr. Hoffmann entgegnet, dass es über verschiedene Programme bereits jetzt möglich sei, Fahrtkostenzuschüsse, z.B. für Bildungsfahrten zu beantragen.

Herr Koglin wirbt für Annahme des Antrags der SPD-Fraktion. Entscheidend sei, dass das Geld projektbezogen ausgegeben wird. Die Anträge sollten von einer Jury bewertet werden. Die Verstetigungsforderung der CDU-Fraktion im Antrag 1372/XX vermische Landes- und Bezirksmittel. Dazu entgegnet Herr Schulze, dass bisher ein Pilotprojekt aus Landesmitteln finanziert werde. Dieses laufe Ende des Jahres aus, ab 2020 gebe es nur noch eine pädagogische Begleitung. Für die restlichen Mittel müssten die Bezirke aufkommen.

Herr Glücklich wirbt für die Zusammenführung der Anträge und bemerkt, dass es auf Landesebene Bestrebungen gebe, wonach in jedem Bezirk zwei Stellen für dieses Arbeitsfeld geschaffen werden sollen. Zudem habe der Landesjugendhilfeausschuss den Senat aufgefordert, einen eigenen Titel für Schülerhaushalte zu schaffen.

Herr Abed bemängelt die fehlende Abgrenzung zwischen Grundversorgung und zusätzlichen Mitteln.

Frau Klein erklärt, die SPD-Fraktion werde den Antrag 1372/XX ablehnen. Beim Antrag 1373/XX bittet sie darum, die Eingangsformel zu ändern in: „Das BA wird gebeten“. Dies wird vom Antragsteller übernommen.

Frau Korte erklärt, sie unterstütze den Schüler*innenhaushalt. Es wäre gut, wenn das Pilotprojekt fortgesetzt werde. Sie wird auf Landesebene dafür werben. Die Anmeldung für den Haushalt komme allerdings zu spät, die BVV müsse einen entsprechend Beschluss fassen.

 

Abstimmung:

Ja: SPD, Grüne

Nein: CDU, AfD

E: Linke

 

Damit ist der Antrag angenommen.

   
    29.08.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Ausschussmitglieder einigen sich, aufgrund der Thematik die TOP 7 und TOP 8 gemeinsam zu diskutieren.

 

Zur Drs. 1362/XX begründet die antragstellende Fraktion der SPD ihren Antrag mit den bereits im BSK-Ausschuss eingebrachten Änderungen. Vorgesehen ist pro Haushaltsjahr 2020/2021 mindestens 10.000 Euro für den Schüler*innenhaushalt einzustellen.

 

Zur Drs. 1372/XX begründet die antragstellende Fraktion der CDU ihren Antrag. Aktuell läuft ein Pilotprojekt an drei Schulen (Fritz-Karsen-Schule, Albrecht-Dürer-Schule, Heinrich-Mann-Schule).  Doch die Finanzierung durch Landesmittel läuft aus. Im Antrag ist vorgesehen in 2020 Mittel in Höhe von 7.500 Euro (bei teilnehmenden 5 Schulen) und in 2021 15.000 Euro (bei teilnehmenden 10 Schulen) einzustellen.

 

Die Fraktion der SPD sieht in beiden Anträgen gleiche Intentionen, jedoch unterschiedliche Wege. Sie verweist auf mehr Wettbewerbsansatz in ihrem Antrag und gleichzeitig mehr Flexibilität in der Verteilung der Mittel.

 

Die Fraktion der CDU merkt an, dass sie im Antrag der SPD keinen Wettbewerbsgedanken erkennen kann. Der Antrag der CDU ist konkreter – hier sind eine konkrete Anzahl von Schulen und eine jeweils bestimmte Summe genannt.

 

Herr Hikel fragt nach der vorgesehenen Steuerung des Prozesses und der Bindung von Personal. Hinsichtlich des Steuerungsgremiums verweist die SPD auf einen bereits bestehenden Termin.

 

Die Fraktion der Grünen unterstützt den Gedanken, Schüler*innenhaushalte einzurichten/fortzuführen. Zum Antrag der CDU stellt sie die Frage, wie beispielsweise mit der Zahl teilnehmender Schulen bei höherer Bewerberquote umgegangen werden soll?

 

Die Ausschussmitglieder stimmen über die beiden Anträge ab:

Zu TOP 7- Drs. 1362/XX:

Der Antrag wird mit den im BSK-Ausschuss eingebrachten Änderungen angenommen bei Ja-Stimmen der SPD und Grüne und Enthaltung von CDU, Linke und AfD und der BVV zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Zu TOP 8 - Drs. 1372/XX:

Der Empfehlung des BSK-Ausschuss wird mit Ja-Stimmen der SPD und Grüne, mit Nein-Stimmen der CDU und Linke und bei Enthaltung der AfD gefolgt. Somit wird der BVV empfohlen, den Antrag abzulehnen.

1

 

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/ 2021 Mittel für einen Schüler*innenhaushalt einzustellen. Pro Haushaltsjahr 2020/2021 sollten mindestens 10.000 € eingestellt werden.

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schulze, Frau BV Klein

 

Herr BV Schulze zieht die Drs. 1372/XX TOP 6.5 zurück und reicht diese als Änderungsantrag zu TOP 6.4 Drs. 1362/XX ein.

 

Änderungsantrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Konzept Schüler/innenhaushalt zu unterstützen, um es auch nach dem teilweisen Wegfall der Landesmittel langfristig in Neukölln zu verankern. Hierfür soll im Doppelhaushalt 2020/21 finanzielle Vorsorge getroffen werden: im Jahr 2020 für mindestens fünf Schulen, im Jahr 2021 für mindestens zehn Schulen. Die Höhe der jährlichen Summen pro Schule soll mit den bereits teilnehmenden Schulen und der Servicestelle Jugendbeteiligung abgestimmt werden, aber 1.500 € pro Schule nicht unterschreiten.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der AfD und der Fraktionslosen Zielisch gegen die Stimmen der CDU und der Gr. FDP bei Enthaltung der LINKEN und der Fraktionslosen Babilon und Kapitän abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der CDU, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon und Kapitän beschlossen.

   
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die BVV hat das Bezirksamt gebeten, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/ 2021 Mittel für einen Schüler*innenhaushalt einzustellen. Pro Haushaltsjahr 2020/2021 sollten mindestens 10.000 € eingestellt werden. Das Bezirksamt hat die Mittel in Höhe von jährlich 10.000 Euro im Bezirkshaushalt 2020/2021 eingestellt. Im Schuljahr 2020/2021 nehmen fünf Schulen am Schüler*innenhaushalt teil, die hierfür jeweils 2.000 Euro erhalten: die Schule am Regenweiher, die Otto-Hahn-Schule, die Zuckmayer-Schule, die Adolf-Reichwein-Schule und das Albert-Schweitzer-Gymnasium. Für den Bezirkshaushalt 2022/2023 hat das Amt für Schule und Sport jährliche Mittel in Höhe von 20.000 Euro beantragt. Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 12. März 2021

 

 

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 8  
Schüler/innenhaushalt verstetigen I  
Enthält Anlagen
1372/XX  
Ö 9  
Schüler/innenhaushalt verstetigen II
Enthält Anlagen
1373/XX  
Ö 10  
Förderung des Bezirksjugendrings  
Enthält Anlagen
1323/XX  
Ö 11  
Geschäftsführung des Bezirksjugendrings  
Enthält Anlagen
1322/XX  
Ö 12  
Mehrweg statt Einweg – Umweltgerecht feiern in Neukölln  
Enthält Anlagen
1329/XX  
Ö 13  
Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe  
Enthält Anlagen
1289/XX  
Ö 14  
Erarbeitung bezirklicher Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung  
Enthält Anlagen
1070/XX  
Ö 15  
Ordentliche Bezahlung unterstützen – Armut entgegenwirken  
Enthält Anlagen
1374/XX  
Ö 16  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 17  
Verschiedenes      
Ö 18  
Protokollabstimmung      
Ö 19  
Nächste Sitzung am 09. September 2019      
               
 
 

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