Tagesordnung - 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 09.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Jahresabschluss 2017 / Haushalt 2019      
Ö 3  
Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben  
Enthält Anlagen
0474/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeitenr inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf die Sonn- und Feiertage einzusetzen.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten im Hinblick auf die Sonn- und Feiertage einzusetzen.

 

Begründung:

Das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen ist nicht mehr zeitgemäß.

Insbesondere in Neukölln müssen die als „Spätis“ bekannten Spätkauf-Stellen die Folgen der aktuellen Rechtslage ausbaden. Das Verkaufsverbot in Verbindung mit einer besonderen Kontrolle desselben, die in anderen Bezirken nicht praktiziert wird, hat viele dieser Nahversorger an den Rand ihrer Existenz gebracht. Besonders Neukölln kann sich den Verlust dieser Arbeitsplätze nicht leisten.

Eine Freigabe des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, da es unterschiedliche Ausnahmeregelungen gibt, die bestimmte Teile des Einzelhandels, wie z.B. Tankstellen, bevorzugen.

Um das Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) auf einer verfassungsmäßig sicheren Grundlage ändern zu können, muss Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV geändert werden. Hierzu muss der Berliner Senat eine entsprechende Initiative im Bundesrat einreichen.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich im Rat der Bürgermeister für einen Prüfantrag an den Senat eingesetzt, inwieweit das Berliner Ladenöffnungsgesetz dahingehend modifiziert werden kann, dass inhabergeführte Spätverkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

 

Nach eingehender Diskussion hat der Rat der Bürgermeister die Vorlage des Bezirksamtes abgelehnt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    24.01.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.16 - vertagt
   

vertagt

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.33 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    09.04.2018 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, sich für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einzusetzen. Zur Antragbegründung wird darauf hingewiesen, dass das Verkaufsverbot an diesen Tagen nicht mehr zeitgemäß ist und insbesondere die sog. Spätis von der geltenden Rechtslage betroffen sind.

 

Herr Hikel verweist zunächst darauf, dass auch Verkaufsstellen, die sich selbst als „Spätis“ bezeichnen, unter das Berliner Ladenöffnungsgesetz fallen. Danach dürfen Verkaufsstellen an Werktagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr durchgehend geöffnet, müssen an Sonn- und Feiertagen jedoch geschlossen sein. Ausnahmeregelungen sind im Gesetz klar definiert, die „Spätis“ fallen nicht hierunter.

 

Im Übrigen hat sich das Bezirksamt schon einmal im Sinne des vorliegenden Antrages eingesetzt. In seiner Antwort hat der Senat ausgeführt, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz 2010 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechend den Vorgaben des Gerichtes novelliert wurde. Das Gesetzgebungsverfahren verlief sehr kontrovers. Das Gesetz besteht aus zahlreichen Kompromissen, die nach Ansicht des Senats nicht erneut zur Diskussion gestellt werden sollten. Die Kirchen haben bereits angedeutet, gegen eine weitere Einschränkung der Sonn- und Feiertagsruhe vorgehen zu wollen.

 

Da die Aussicht auf Erfolg sehr gering ist, empfiehlt das Bezirksamt die Ablehnung des Antrages.

 

Die Fraktionen der SPD und CDU begrüßen die Intention des Antrages, der allerdings im Sinne des Vorhergesagten in Richtung „inhabergeführte Spätverkaufsstellen“ modifiziert werden sollte.

 

Die Fraktion der Linken spricht sich gegen den Antrag aus, da Berlin ohnehin schon eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze hat und zudem an die Belange der Menschen gedacht werden sollte, die dann an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Herr Hermann von der Fraktion der Grünen kann sich dem anschließen.

 

Es wird folgender Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf die Sonn- und Feiertage einzusetzen.

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, AfD und 1 Ja-Stimme der Grünen sowie Nein-Stimme der Linken und 1 Nein-Stimme der Grünen die Annahme des Antrages empfohlen.

   
    25.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - vertagt
   

vertagt

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf die Sonn- und Feiertage einzusetzen.

 

Redebeiträge: Herr BV Morsbach, Herr BV Leppek, Herr BV Licher, Herr BV Lüdecke, Herr BV Abed, Herr BV Piehl, Herr BV Abed, Herr BV Förster, Frau BV Blumenthal, Herr BV Lüdecke, Herr BV Schröter, Herr BV Piehl, Herr BV Leppek, Herr BV Schulze, Herr BV Abed

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD (7), der CDU, der Grünen, der AfD-Neu, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der SPD (7), der LINKEN und der AfD (3) bei Enthaltung der SPD (2) beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.7 - vertagt
   

vertagt

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.16 - vertagt
   

vertagt

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.15 - vertagt
   

vertagt.

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.7 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Das Bezirksamt hat sich im Rat der Bürgermeister für einen Prüfantrag an den Senat eingesetzt, inwieweit das Berliner Ladenöffnungsgesetz dahingehend modifiziert werden kann, dass inhabergeführte Spätverkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Nach eingehender Diskussion hat der Rat der Bürgermeister die Vorlage des Bezirksamtes abgelehnt. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Redebeiträge: Herr BV Leppek, Herr BV Lüdecke, Herr BV Abed, Herr BV Szczepanski

 

Kenntnis genommen

Ö 4  
Maßnahmen gegen „Trinkerszene“ im U-Bahnhof Rathaus Neukölln  
Enthält Anlagen
0475/XX  
Ö 5  
Keine Mehrbelastung durch Erschließungsbeiträge  
Enthält Anlagen
0506/XX  
Ö 6  
Landesmittel für Drogenkonsumraum in Neukölln nutzen
Enthält Anlagen
0428/XX  
Ö 7  
Fairer Bezirk – Faires Equipment  
Enthält Anlagen
0345/XX  
Ö 8  
Soko BTM  
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
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Ö 12  
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