Auszug - Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 09.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0474/XX Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPBzBm/Fin
Verfasser:1. Leppek, Roland
2. Beitritt: Fraktionslose, Zielisch, Anne
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, sich für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einzusetzen. Zur Antragbegründung wird darauf hingewiesen, dass das Verkaufsverbot an diesen Tagen nicht mehr zeitgemäß ist und insbesondere die sog. Spätis von der geltenden Rechtslage betroffen sind.

 

Herr Hikel verweist zunächst darauf, dass auch Verkaufsstellen, die sich selbst als „Spätis“ bezeichnen, unter das Berliner Ladenöffnungsgesetz fallen. Danach dürfen Verkaufsstellen an Werktagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr durchgehend geöffnet, müssen an Sonn- und Feiertagen jedoch geschlossen sein. Ausnahmeregelungen sind im Gesetz klar definiert, die „Spätis“ fallen nicht hierunter.

 

Im Übrigen hat sich das Bezirksamt schon einmal im Sinne des vorliegenden Antrages eingesetzt. In seiner Antwort hat der Senat ausgeführt, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz 2010 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechend den Vorgaben des Gerichtes novelliert wurde. Das Gesetzgebungsverfahren verlief sehr kontrovers. Das Gesetz besteht aus zahlreichen Kompromissen, die nach Ansicht des Senats nicht erneut zur Diskussion gestellt werden sollten. Die Kirchen haben bereits angedeutet, gegen eine weitere Einschränkung der Sonn- und Feiertagsruhe vorgehen zu wollen.

 

Da die Aussicht auf Erfolg sehr gering ist, empfiehlt das Bezirksamt die Ablehnung des Antrages.

 

Die Fraktionen der SPD und CDU begrüßen die Intention des Antrages, der allerdings im Sinne des Vorhergesagten in Richtung „inhabergeführte Spätverkaufsstellen“ modifiziert werden sollte.

 

Die Fraktion der Linken spricht sich gegen den Antrag aus, da Berlin ohnehin schon eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze hat und zudem an die Belange der Menschen gedacht werden sollte, die dann an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Herr Hermann von der Fraktion der Grünen kann sich dem anschließen.

 

Es wird folgender Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf die Sonn- und Feiertage einzusetzen.

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, AfD und 1 Ja-Stimme der Grünen sowie Nein-Stimme der Linken und 1 Nein-Stimme der Grünen die Annahme des Antrages empfohlen.


 
 

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