Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, in Zukunft regelmäßig zum europaweiten autofreien Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf eine der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchzuführen. Für die erstmalige Durchführung dieses Festes am 22. September 2018 wird das Bezirksamt gebeten, dafür die Schirmherrschaft zu übernehmen.
Begründung: Seit 2002 ruft die Europäische Kommission jährlich im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im September zu einem autofreien Tag am 22. September auf. Die Idee, an einem Tag im Jahr auf die Autonutzung zu verzichten, wird von fast allen EU Staaten und zahlreichen Städten und Gemeinden unterstützt. Der autofreie Tag bietet eine ideale Möglichkeit auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich in Zukunft regelmäßig am europaweiten autofreien Tag, jeweils am 22. September eines Jahres, zu beteiligen. Am autofreien Tag soll mindestens eine der drei Hauptverkehrsstraßen im Neuköllner Norden Sonnenallee, Karl-Marx-Straße oder Hermannstraße auf mindestens 500 Meter Länge und für mindestens 12 Stunden für den Autoverkehr gesperrt werden und der Nutzung der Bürger*innen, als Bereich für Fahrradfahrende oder Fußgänger*innen, für Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Kulturveranstaltungen oder als Begegnungszone zur Verfügung gestellt werden. Diese Aktion ist jeweils im Vorfeld medienwirksam zu bewerben.
Begründung:
Seit 2002 ruft die Europäische Kommission jährlich im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im September zu einem autofreien Tag am 22. September auf. Die Idee, an einem Tag im Jahr auf die Autonutzung zu verzichten, wird von fast allen EU Staaten und zahlreichen Städten und Gemeinden unterstützt. Der autofreie Tag bietet eine ideale Möglichkeit auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass dieser zukünftig zum europaweiten Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf einer der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchführt. Darauf ist der Senat wie folgt eingegangen.
„Ich teile die Einschätzung, dass der autofreie Tag gute Möglichkeiten bietet, auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffemtlichkeitswirksam, zu präsentieren. Insofern begrüße ich Ihre Anregung sehr und gerne werde ich den Bezirk bei diesem Vorhaben mit meiner Verwaltung unterstützen.
Rechtlich ist dieses Vorhaben als Veranstaltung zu werten, welche im Sinne des § 29
Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einer Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde - hier der Verkehrslenkung Berlin (VLB) - bedarf. Daneben wird vom Grundsatz her auch eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers nach § 11 Berliner Straßengesetz (BeriStrG) benötigt. Durch die Zuständigkeitskonzentration des § 13 BeriStrG wird im Land Berlin jedoch die straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung in der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis inkludiert. Dementsprechend hört die Straßenverkehrsbehörde den Straßenbaulastträger hinsichtlich der von der Veranstaltung ausgehenden Sondernutzung an und nimmt dessen Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte und Sondernutzungsgebühren in ihren Erlaubnisbescheid auf.
Erfahrungsgemäß erweist es sich jedoch als hilfreich, wenn sich der Veranstalter bereits im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzt und ihm die geplante Veranstaltung auf seinem öffentlichen Straßenland erläutert. Auf diese Weise kann frühzeitig in Erfahrung gebracht werden, ob ein grundsätzliches Einvernehmen des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der Sondernutzung seines öffentlichen Straßenlandes besteht.“
Das Bezirksamt hat somit zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Senat letztendlich nur bereits bekannte rechtliche Rahmenbedingungen dargelegt, die eigentliche Frage nach der Bereitschaft des Senats zur Durchführung eines autofreien Bürger*innenfestes aber nicht beantwortet hat.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020
Martin Hikel
Bezirksbürgermeister