Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Attraktive Rixdorfer Höhe  
Enthält Anlagen
0580/XX  
Ö 3  
Parkraumbewirtschaftung geht gar nicht  
Enthält Anlagen
0564/XX  
Ö 4  
Parkverbotszone  
Enthält Anlagen
0609/XX  
Ö 5  
Auto-Leichen bei OBI günstig zu haben?!  
Enthält Anlagen
0569/XX  
Ö 6  
Keine Mehrbelastung durch Erschließungsbeiträge  
Enthält Anlagen
0506/XX  
Ö 7  
Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung  
Enthält Anlagen
0612/XX  
Ö 8  
Beteiligung am europaweiten autofreien Tag  
Enthält Anlagen
0610/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, in Zukunft regelmäßig zum europaweiten autofreien Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf eine der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchzuführen. Für die erstmalige Durchführung dieses Festes am 22. September 2018 wird das Bezirksamt gebeten, dafür die Schirmherrschaft zu übernehmen.

 

Begründung: Seit 2002 ruft die Europäische Kommission jährlich im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im September zu einem autofreien Tag am 22. September auf. Die Idee, an einem Tag im Jahr auf die Autonutzung zu verzichten, wird von fast allen EU Staaten und zahlreichen Städten und Gemeinden unterstützt. Der autofreie Tag bietet eine ideale Möglichkeit auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.

 

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich in Zukunft regelmäßig am europaweiten autofreien Tag, jeweils am 22. September eines Jahres, zu beteiligen. Am autofreien Tag soll mindestens eine der drei Hauptverkehrsstraßen im Neuköllner Norden Sonnenallee, Karl-Marx-Straße oder Hermannstraße auf mindestens 500 Meter Länge und für mindestens 12 Stunden für den Autoverkehr gesperrt werden und der Nutzung der Bürger*innen, als Bereich für Fahrradfahrende oder Fußnger*innen, für Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Kulturveranstaltungen oder als Begegnungszone zur Verfügung gestellt werden. Diese Aktion ist jeweils im Vorfeld medienwirksam zu bewerben.

 

Begründung:

Seit 2002 ruft die Europäische Kommission jährlich im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche im September zu einem autofreien Tag am 22. September auf. Die Idee, an einem Tag im Jahr auf die Autonutzung zu verzichten, wird von fast allen EU Staaten und zahlreichen Städten und Gemeinden unterstützt. Der autofreie Tag bietet eine ideale Möglichkeit auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass dieser zukünftig zum europaweiten Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf einer der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchführt. Darauf ist der Senat wie folgt eingegangen.

 

Ich teile die Einschätzung, dass der autofreie Tag gute Möglichkeiten bietet, auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffemtlichkeitswirksam, zu präsentieren. Insofern begrüße ich Ihre Anregung sehr und gerne werde ich den Bezirk bei diesem Vorhaben mit meiner Verwaltung unterstützen.

 

Rechtlich ist dieses Vorhaben als Veranstaltung zu werten, welche im Sinne des § 29

Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einer Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde - hier der Verkehrslenkung Berlin (VLB) - bedarf. Daneben wird vom Grundsatz her auch eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers nach § 11 Berliner Straßengesetz (BeriStrG) benötigt. Durch die Zuständigkeitskonzentration des § 13 BeriStrG wird im Land Berlin jedoch die straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung in der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis inkludiert. Dementsprechend hört die Straßenverkehrsbehörde den Straßenbaulastträger hinsichtlich der von der Veranstaltung ausgehenden Sondernutzung an und nimmt dessen Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte und Sondernutzungsgebühren in ihren Erlaubnisbescheid auf.

 

Erfahrungsgemäß erweist es sich jedoch als hilfreich, wenn sich der Veranstalter bereits im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzt und ihm die geplante Veranstaltung auf seinem öffentlichen Straßenland erläutert. Auf diese Weise kann frühzeitig in Erfahrung gebracht werden, ob ein grundsätzliches Einvernehmen des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der Sondernutzung seines öffentlichen Straßenlandes besteht.“

 

Das Bezirksamt hat somit zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Senat letztendlich nur bereits bekannte rechtliche Rahmenbedingungen dargelegt, die eigentliche Frage nach der Bereitschaft des Senats zur Durchführung eines autofreien Bürger*innenfestes aber nicht beantwortet hat.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neulln, den 14. Januar 2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    25.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.2 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, sich in Zukunft regelmäßig am europaweiten autofreien Tag, jeweils am 22. September eines Jahres, zu beteiligen. Am autofreien Tag soll mindestens eine der drei Hauptverkehrsstraßen im Neuköllner Norden auf mindestens 500 Meter Länge und für mindestens 12 Stunden für den Autoverkehr gesperrt und für Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Kulturveranstaltungen oder als Begegnungszone zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Sperrung von Hauptverkehrsstraßen liegt allein bei der VLB. Unabhängig davon sieht sich das Bezirksamt auch aus logistischen Gründen nicht in der Lage, ein Straßenfest durchzuführen.

 

Der BVV wird einstimmig die Annahme des Antrages in folgender Fassung empfohlen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, in Zukunft regelmäßig zum europaweiten autofreien Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf eine der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchzuführen. Für die erstmalige Durchführung dieses Festes am 22. September 2018 wird das Bezirksamt gebeten, dafür die Schirmherrschaft zu übernehmen.

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.8 - vertagt
   

vertagt

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.20 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.14 - vertagt
   

vertagt

   
    17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, in Zukunft regelmäßig zum europaweiten autofreien Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf eine der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchzuführen. Für die erstmalige Durchführung dieses Festes am 22. September 2018 wird das Bezirksamt gebeten, dafür die Schirmherrschaft zu übernehmen.____________________________________________________________________

 

Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Wittke

 

Herr BV Wittke stellt einen Antrag auf Rück-Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung.

 

Der Überweisungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der BN-AfD und Gr. FDP abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der BN-AfD und der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag beschlossen.

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.7 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.80 - vertagt
   

vertagt

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.27 - (offen)
   
   
    10.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.13 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass dieser zukünftig zum europaweiten Tag ein autofreies Bürger*innenfest auf einer der 3 Hauptverkehrsstraßen des Bezirkes Neukölln durchführt. Darauf ist der Senat wie folgt eingegangen.

„Ich teile die Einschätzung, dass der autofreie Tag gute Möglichkeiten bietet, auf klimafreundliche und nachhaltige Verkehrslösungen hinzuweisen und solche öffemtlichkeitswirksam, zu präsentieren. Insofern begrüße ich Ihre Anregung sehr und gerne werde ich den Bezirk bei diesem Vorhaben mit meiner Verwaltung unterstützen. Rechtlich ist dieses Vorhaben als Veranstaltung zu werten, welche im Sinne des § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einer Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde - hier der Verkehrslenkung Berlin (VLB) - bedarf. Daneben wird vom Grundsatz her auch eine Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers nach § 11 Berliner Straßengesetz (BeriStrG) benötigt. Durch die Zuständigkeitskonzentration des § 13 BeriStrG wird im Land Berlin jedoch die straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung in der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis inkludiert. Dementsprechend hört die Straßenverkehrsbehörde den Straßenbaulastträger hinsichtlich der von der Veranstaltung ausgehenden Sondernutzung an und nimmt dessen Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte und Sondernutzungsgebühren in ihren Erlaubnisbescheid auf.

Erfahrungsgemäß erweist es sich jedoch als hilfreich, wenn sich der Veranstalter bereits im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzt und ihm die geplante Veranstaltung auf seinem öffentlichen Straßenland erläutert. Auf diese Weise kann frühzeitig in Erfahrung gebracht werden, ob ein grundsätzliches Einvernehmen des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der Sondernutzung seines öffentlichen Straßenlandes besteht.“

 

Das Bezirksamt hat somit zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Senat letztendlich nur bereits bekannte rechtliche Rahmenbedingungen dargelegt, die eigentliche Frage nach der Bereitschaft des Senats zur Durchführung eines autofreien Bürger*innenfestes aber nicht beantwortet hat. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 9  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Köpenicker Straße  
Enthält Anlagen
0619/XX  
Ö 10  
Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  
Enthält Anlagen
0511/XX  
Ö 11  
Blühstreifen, Blühflächen und wohnumfeldnahes Grün
Enthält Anlagen
0469/XX  
Ö 12  
Verkehrschaos und Gefährdung von Anwohnenden verhindern  
Enthält Anlagen
0672/XX  
Ö 13  
Baumschulware am Campus Rütli retten  
Enthält Anlagen
0673/XX  
Ö 14  
Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten  
Enthält Anlagen
0647/XX  
Ö 15  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 16  
Protokollabstimmung      
Ö 17  
Verschiedenes      
Ö 18  
Nächste Sitzung 12. September 2018      
               
 
 

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