Tagesordnung - 5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 29.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 23:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl der Mitglieder in den Beirat für Migrationsangelegenheiten  
0119/XX  
Ö 6.2  
Wahl von Patientenfürsprecher/innen  
0120/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
0112/XX  
Ö 7.2  
Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeaussschuss  
0113/XX  
Ö 7.3  
Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
0146/XX  
Ö 7.4  
Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeaussschuss  
Enthält Anlagen
0147/XX  
Ö 8  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Mehr Kitaplätze nötig!  
Enthält Anlagen
0150/XX  
Ö 9.2  
Vorbildfunktion der Bezirksbürgermeisterin  
Enthält Anlagen
0156/XX  
Ö 9.3  
Europapreis  
Enthält Anlagen
0154/XX  
Ö 9.4  
Zustand der Doppelstocksporthalle im Efeuweg 28 und Buckower Damm 282 nach Auszug der aus sicheren Drittländern eingereisten Migranten  
Enthält Anlagen
0162/XX  
Ö 9.5  
Viel zu wenig neue Kitaplätze 2016 in Neukölln  
Enthält Anlagen
0148/XX  
Ö 9.6  
Bildungsstandort Campus Efeuweg  
Enthält Anlagen
0151/XX  
Ö 9.7  
Weniger Bedarf an Schulen?  
Enthält Anlagen
0158/XX  
Ö 9.8  
Erhalt der Kinderstube der Natur im Comenius-Gartens  
Enthält Anlagen
0152/XX  
Ö 9.9  
„Parkplätze“ vor der Jahn-Sporthalle  
Enthält Anlagen
0155/XX  
Ö 9.10  
Verlängerung U7 zum BER  
Enthält Anlagen
0163/XX  
Ö 9.11  
Teure Sanierung Krugpfuhlsiedlung  
Enthält Anlagen
0149/XX  
Ö 9.12  
Neuorientierung der Carl-Legien-Schule  
Enthält Anlagen
0153/XX  
Ö 9.13  
Zustand Waßmannsdorfer Chaussee  
Enthält Anlagen
0160/XX  
Ö 9.14  
Furkan e.V.  
Enthält Anlagen
0157/XX  
Ö 9.15  
Spielplatz Robin Hood in der Rudower Gartenstadt – defekte Wasseranlage  
Enthält Anlagen
0161/XX  
Ö 9.16  
Erdarbeiten auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 269-273  
Enthält Anlagen
0159/XX  
Ö 9.17  
Schändungen von und Angriffe auf Kirchen in Berlin Neukölln  
Enthält Anlagen
0115/XX  
Ö 9.18  
Hisbollah und Hamas in Neukölln  
Enthält Anlagen
0116/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Maserninfektionen in Neukölln  
Enthält Anlagen
0053/XX  
Ö 10.2  
Ein Hauptstadtflughafen braucht auch eine Hauptstadtanbindung! Für eine Verlängerung der U7 bis zum BER  
Enthält Anlagen
0088/XX  
Ö 10.3  
Müll-Chaos in Neukölln  
Enthält Anlagen
0090/XX  
Ö 10.4  
Drogenkonsum am U- und S-Bahnhof Neukölln  
Enthält Anlagen
0092/XX  
Ö 10.5  
Öffentl. Veranstaltung Bauvorhaben südl. Mariendorfer Weg  
Enthält Anlagen
0082/XX  
Ö 10.6  
Fahrradplätze Rathaus  
0091/XX  
Ö 10.7  
Beleuchtung am U- und S-Bahnhof Neukölln  
Enthält Anlagen
0093/XX  
Ö 10.8  
Political correctness: „Index der belasteten Ausdrücke“  
0081/XX  
Ö 10.9  
Geschichtliche Aufarbeitung Wissmannstraße  
Enthält Anlagen
0089/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Änderung der GO §28  
0114/XX  
Ö 11.2  
ÖPNV-Anpassung Gerlinger Straße  
0118/XX  
Ö 11.3  
Berichte der Patientenfürsprecherinnen 2016  
Enthält Anlagen
0121/XX  
Ö 11.4  
GO - Beteiligungsrechte gemäß Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes  
0056/XX  
Ö 11.5  
Antrag zur Geschäftsordnung  
0063/XX  
Ö 11.6  
GO - Arbeitsweise der Ausschüsse  
0057/XX  
Ö 11.7  
Antrag zur Geschäftsordnung III
0065/XX  
Ö 11.8  
GO - Redaktionelle Änderung  
0058/XX  
Ö 11.9  
Antrag zur Geschäftsordnung IV
0066/XX  
Ö 11.10  
Asbestregister und -sanierung durchführen
Enthält Anlagen
0023/XX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Begründung:

Asbestregister und -sanierung sind notwendig um insbesondere in Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaues einer Gesundheitsgefährdung der Mieterschaft entgegenzutreten. Diese Verantwortung gilt verstärkt für privatisierte Bestände - wie z. B. der Weißen Siedlung mit Beschwerden aus der Mieterschaft - mit der langfristigen Option eines Rückkaufes durch die öffentliche Hand.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen:

 

Die BVV Neukölln unterstützt das Vorhaben eines Asbestregisters mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung von kommunalen und privaten Siedlungen in Neukölln.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine  „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Siedlungen mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Begründung:

Asbestregister und -sanierung sind notwendig um insbesondere in Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaues einer Gesundheitsgefährdung der Mieterschaft entgegenzutreten. Diese Verantwortung gilt verstärkt für privatisierte Bestände - wie z.B. der Weißen Siedlung mit Beschwerden aus der Mieterschaft - mit der langfristigen Option eines Rückkaufes durch die öffentliche Hand.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. Mai 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung. Dabei soll das Bezirksamt in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z.B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Zurzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Ausbau- oder Entfernungsgebot für Asbest aus Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen. Daher sind auch heute noch, so wie beispielsweise in den Wohngebäuden der „Weißen Siedlung“, Asbestprodukte in und an den Gebäuden vorzufinden. Das Vorhandensein von intakten und festgebundenen Asbestprodukten stellt keinen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften dar, da in diesen Fällen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht unterstellt wird. Entsprechende Maßnahmen zum grundsätzlichen Asbestrückbau können demnach mangels öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht behördlich durchgesetzt werden. Gegenwärtig hat die jeweils zuständige Behörde nur dann Handlungsbefugnisse, wenn eine konkrete Gefährdung durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar ist oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt. Neben den Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (sichere Benutzbarkeit von Gebäuden), sind das LAGetSi (Arbeitsschutz), das LAGeSo (umweltbezogener Gesundheitsschutz), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Immissionsschutz, Abfallrecht) und das LKA (Strafrecht) im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zuständig (siehe hierzu auch Große Anfrage 0025/XX).

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde bereits im Jahr 2016 durch mehrere Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. gesetzliche Grundlagen für die Asbestsanierung des Berliner Wohnungsbestandes, eine Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin in denen Asbest verbaut wurde sowie den Aufbau eines öffentlichen Asbest-Registers vorzunehmen. Die Senatsverwaltung hat in einem Schreiben an alle bezirklichen Baustadträte im Oktober 2016 ein verpflichtendes Asbestregister sowie eine umfassende Bestandsaufnahme aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken (Eingriff in Eigentumsrechte, Datenschutz) als derzeit nicht realisierbar bezeichnet. Generelle gesetzliche Sanierungspflichten greifen darüber hinaus in den bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz ein, der rechtmäßig besteht, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Im konkreten Einzelfall greifen dann alle einschlägigen arbeitsschutz-, bauordnungs- und abfallrechtlichen Vorschriften.

 

Das Bezirksamt hat aufgrund des BVV-Beschlusses Kontakt zur Senatsverwaltung aufgenommen und um aktuelle Informationen gebeten. Zwischenzeitlich wurde Ende 2017 durch die Regierungskoalition der Antrag „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ im Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 18/0722).

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.03.2018 den Antrag angenommen, mit welchem der Senat aufgefordert wird, entsprechende Strategien zu entwickeln mit Schwerpunkten auf die

1.      Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien

2.      schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters

3.      Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote

4.      Einrichtung einer Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle

 

Mit der Bearbeitung beauftragt sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

 

Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat auf die Nachfrage des Bezirksamtes mitgeteilt, dass erste Schritte zur Prüfung und Untersuchung von Möglichkeiten der Realisierungen innerhalb der Einzelschwerpunkte, auch des geforderten Asbestregisters, in die Wege geleitet wurden. Hierzu wurde auf Fachebene der Berliner Bauaufsichtsbehörden ein Arbeitsgremium eingerichtet. Das Bezirksamt Neukölln ist durch den Leiter der Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln in diesem Gremium vertreten. Über die Dauer bis zum Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit keine Aussage möglich. Festzustellen ist, dass für alle Schwerpunkte Gutachter- und Forschungsbedarfe bestehen, darüber hinaus ressortübergreifende Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse anstehen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 04.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

   
    07.12.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.3 - vertagt
    Vertagt

Vertagt

   
    25.01.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - überwiesen
    Überwiesung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    09.03.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Vorsitzende begründet den Antrag kurz und bittet um ein Meinungsbild

Die Vorsitzende begründet den Antrag kurz und bittet um ein Meinungsbild.

 

Nach Erörterung im Ausschuss wird der Antrag wie folgt geändert:

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Mit den Stimmen der SPD, Grünen und Die Linke wird der geänderte Antrag, bei Enthaltung der Mitglieder der CDU und AfD, mehrheitlich angenommen.

 

   
    29.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke, Herr BV Dr

Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Wittke

 

Herr BV Wittke stellt gemäß § 24 GO einen Änderungsantrag.

 

Änderungsantrag von Herrn Wittke:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und 3 AfD gegen die Stimmen 1 AfD und der Gruppe der FDP, bei Enthaltung von 2 AfD und der Fraktionslosen abgelehnt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN, gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gruppe der FDP und der Fraktionslosen zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Änderungen beschlossen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.4 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.56 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.25 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.18 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. Mai 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung. Dabei soll das Bezirksamt in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z.B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Zurzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Ausbau- oder Entfernungsgebot für Asbest aus Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen. Daher sind auch heute noch, so wie beispielsweise in den Wohngebäuden der „Weißen Siedlung“, Asbestprodukte in und an den Gebäuden vorzufinden. Das Vorhandensein von intakten und festgebundenen Asbestprodukten stellt keinen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften dar, da in diesen Fällen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht unterstellt wird. Entsprechende Maßnahmen zum grundsätzlichen Asbestrückbau können demnach mangels öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht behördlich durchgesetzt werden. Gegenwärtig hat die jeweils zuständige Behörde nur dann Handlungsbefugnisse, wenn eine konkrete Gefährdung durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar ist oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt. Neben den Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (sichere Benutzbarkeit von Gebäuden), sind das LAGetSi (Arbeitsschutz), das LAGeSo (umweltbezogener Gesundheitsschutz), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Immissionsschutz, Abfallrecht) und das LKA (Strafrecht) im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zuständig (siehe hierzu auch Große Anfrage 0025/XX).

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde bereits im Jahr 2016 durch mehrere Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. gesetzliche Grundlagen für die Asbestsanierung des Berliner Wohnungsbestandes, eine Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin in denen Asbest verbaut wurde sowie den Aufbau eines öffentlichen Asbest-Registers vorzunehmen. Die Senatsverwaltung hat in einem Schreiben an alle bezirklichen Baustadträte im Oktober 2016 ein verpflichtendes Asbestregister sowie eine umfassende Bestandsaufnahme aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken (Eingriff in Eigentumsrechte, Datenschutz) als derzeit nicht realisierbar bezeichnet. Generelle gesetzliche Sanierungspflichten greifen darüber hinaus in den bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz ein, der rechtmäßig besteht, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Im konkreten Einzelfall greifen dann alle einschlägigen arbeitsschutz-, bauordnungs- und abfallrechtlichen Vorschriften.

 

Das Bezirksamt hat aufgrund des BVV-Beschlusses Kontakt zur Senatsverwaltung aufgenommen und um aktuelle Informationen gebeten. Zwischenzeitlich wurde Ende 2017 durch die Regierungskoalition der Antrag „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ im Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 18/0722).

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.03.2018 den Antrag angenommen, mit welchem der Senat aufgefordert wird, entsprechende Strategien zu entwickeln mit Schwerpunkten auf die

Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien

schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters

Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote

Einrichtung einer Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle

 

Mit der Bearbeitung beauftragt sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

 

Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat auf die Nachfrage des Bezirksamtes mitgeteilt, dass erste Schritte zur Prüfung und Untersuchung von Möglichkeiten der Realisierungen innerhalb der Einzelschwerpunkte, auch des geforderten Asbestregisters, in die Wege geleitet wurden. Hierzu wurde auf Fachebene der Berliner Bauaufsichtsbehörden ein Arbeitsgremium eingerichtet. Das Bezirksamt Neukölln ist durch den Leiter der Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln in diesem Gremium vertreten. Über die Dauer bis zum Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit keine Aussage möglich. Festzustellen ist, dass für alle Schwerpunkte Gutachter- und Forschungsbedarfe bestehen, darüber hinaus ressortübergreifende Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse anstehen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 04.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

Redebeträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Lüdecke

 

Kenntnis genommen

Ö 11.11  
Wahlrecht für Obdachlose sicherstellen  
0085/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Zukunft der Flüchtlingsunterkunft Gerlinger Straße  
Enthält Anlagen
0136/XX  
Ö 12.2  
Instandhaltung von Straßen und Gehwegen von 2011 - 2016  
Enthält Anlagen
0122/XX  
Ö 12.3  
Gymnasien bei der Inklusion in die Pflicht nehmen  
Enthält Anlagen
0137/XX  
Ö 12.4  
Schwerlastanlieferungen von Unternehmen in Neukölln  
Enthält Anlagen
0123/XX  
Ö 12.5  
Städtebauförderung „Zukunft Stadtgrün“ beantragen  
Enthält Anlagen
0138/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 13.1  
Diskriminierung von Musliminnen mit Kopftuch  
Enthält Anlagen
0080/XX  
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Jahresbericht rechtsextreme Aktivitäten in Neukölln  
0133/XX  
Ö 14.2  
Begrünte Randstreifen sind keine Parkbuchten  
0124/XX  
Ö 14.3  
Thomashöhe / Lessinghöhe – sicher hin und zurück  
0143/XX  
Ö 14.4  
Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns  
Enthält Anlagen
0142/XX  
Ö 14.5  
Drogenkonsum- und Suchtberatungsangebot  
Enthält Anlagen
0139/XX  
Ö 14.6  
Konzept zur Übernahme von Mietschulden  
Enthält Anlagen
0134/XX  
Ö 14.7  
Ausschilderung Öffentliche Toilette  
Enthält Anlagen
0125/XX  
Ö 14.8  
30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg  
Enthält Anlagen
0132/XX  
Ö 14.9  
Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen  
Enthält Anlagen
0144/XX  
Ö 14.10  
Maßnahmen am Werner-Seelenbinder-Grab  
Enthält Anlagen
0140/XX  
Ö 14.11  
Eingeschränktes Halten in der Köpenicker Straße im Eingangsbereich der Kita Sausewind  
0135/XX  
Ö 14.12  
Hinweisschild erneuern – so werden sie auch gefunden  
0126/XX  
Ö 14.13  
Fahrbahnmarkierung in der Köpenicker Straße erneuern  
0130/XX  
Ö 14.14  
Aufklärungskampagne zu Masernimpfung  
Enthält Anlagen
0145/XX  
Ö 14.15  
Gehweg in der Köpenicker Straße ab Eingang Schmiedeteich bis Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
0131/XX  
Ö 14.16  
City-Toiletten sichern  
0127/XX  
Ö 14.17  
Sozialmissbrauch verhindern  
0128/XX  
Ö 14.18  
Familienfreundliche Kommune Neukölln  
0129/XX  
Ö 14.19  
Explizite Erwähnung der islamischen Rechtsordnung sowie der Widersprüche zur FDGO im Rechtskundekurs für Asylbewerber  
0117/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Baumnachpflanzungen am Buckower Damm  
0059/XX  
Ö 16  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
               
 
 

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