Drucksache - 0140/XX  

 
 
Betreff: Maßnahmen am Werner-Seelenbinder-Grab
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBzBm/Fin
Verfasser:Fuhrmann, MarlisHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.03.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sportausschuss Vorberatung
17.05.2017 
3. öffentliche Sitzung des Sportausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Vorberatung
14.06.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.09.2019 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Beschluss Ausschuss 1
Beschluss Ausschuss 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme vertagt 3
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung 2: Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung

Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen.

Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen.

 

Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationstafel mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Tafel soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren.

 

Der Sport selber darf dadurch nicht behindert werden und der Etat des Sport darf nicht dafür verwendet werden.

 

Änderung 1: Sportausschuss

Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen.

Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen oder zu entfernen sowie die Wegedecke zu erneuern.

Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationsstele mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Stele soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren.

Der Sport selber darf dadurch nicht behindert werden und der Etat des Sport darf nicht dafür verwendet werden.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen.

Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen oder zu entfernen sowie die Wegedecke zu erneuern.

 

Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationsstele mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Stele soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren.

 

Begründung: Werner Seelenbinder wird als Sportler und Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime in Neukölln durch die Benennung einer Stadionanlage samt Grabstätte geehrt. Jährlich findet dort eine Gedenkfeier am Tag der Mahnung und Erinnerung im September statt. 1966 erfolgte die offizielle Anerkennung als Grab eines Opfers von Krieg und Gewaltherrschaft. Im entsprechenden Gräbergesetz (Neufassung 16.1.2012) heißt es unter § 5 Feststellung und Erhaltung von Gräbern: „(3) Die Länder haben die in ihrem Gebiet liegenden Gräber nach §1 zu erhalten. Maßnahmen zur Erhaltung sind Anlegung, Instandhaltung und Pflege.“ Das Land Berlin hat diese Aufgabe an den Bezirk delegiert. Die am Zugang zum Stadion gelegene Grabstätte ist aktuell durch eine doppelte Hecke geschützt und verdeckt. Insbesondere eine das Grab umgebende - ursprünglich schmale und niedrige - Hecke erschwert Sicht und Zugang. Ein Teil der das Grab einfassenden Bodenplatten ist überwachsen, der zuführende Weg eingeschränkt verkehrssicher. Zusätzlich bedarf es - ähnlich wie auf dem Tempelhofer Feld oder vor dem Urban-Krankenhaus - einer ausführlichen bebilderten Erläuterungstafel oder -stele. Auf ihr soll die Bedeutung Werner Seelenbinders sowie der großen antifaschistischen Gedenkveranstaltung nach Kriegsende in der Stadionanlage herausgestellt werden.

 

-Schlussbericht-

 

Der angemessene Zustand der Grabstätte Werner Seelenbinder wurde hergestellt. So wurde die Einfriedung der Grabstelle in Form einer Taxus- und Hainbuchen-Hecke entsprechend der gebotenen Pietät und der Möglichkeit zum stillen Gedenken geschnitten. Auf der Seite der Hainbuchen-Hecke wurde die zusätzliche Taxus-Hecke zurückgenommen und der Wegebelag durch Platten ergänzt bzw. ersetzt und ein Sitzblock aufgestellt. Der alte Holzhinweis "Gedenkstätte Werner Seelenbinder" wurde durch eine Steintafel mit dem Hinweis "Grabstätte Werner Seelenbinder" ersetzt. Hintergrund hierfür ist, dass es sich - anders als die alte Beschilderung suggerierte - nicht nur um eine reine Gedenkstätte ohne Grabbezug handelt, sondern real um eine Grabstätte mit der Urne mit der Asche von Werner Seelenbinder. Der Aufstellung einer Infostele konnte das Bezirksamt bislang nicht veranlassen, weil die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 5.000 Euro aus dem Friedhofsbudget nicht aufgebracht werden konnten. Die BVV hat ihren Wunsch nach Aufstellung einer solchen Infostele mit der Beschlussfassung zur Drs. Nr. 1077/XX bekräftigt und sich für eine Finanzierung im Rahmen des Haushalts 2020/2021 ausgesprochen. Dazu wird das Bezirksamt in 2020 berichten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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