Auszug - GO - Arbeitsweise der Ausschüsse
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung mit redaktioneller Änderung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§17 Neufassung von Nr. 9: “Beschlüsse der Ausschüsse sind dem Vorsteher innerhalb von 5 Werktagen vom Sitzungstag an durch den Ausschussvorsitzenden zur Vorlage an die BVV schriftlich mitzuteilen.”
§17 Neufassung von Nr. 10: “Die Ausschüsse tagen öffentlich, mit Ausnahme des Geschäftsordnungsausschusses und des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Jeder Ausschuss kann wegen des Vorliegens besonderer oder der in §37 Nr. 5 dieser Geschäftsordnung beschriebenen Umstände für eine bestimmte Sitzung oder für Teile einer Sitzung die Öffentlichkeit ausschließen.”
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen. |
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