Drucksache - 0143/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Mittelweg am Übergang zwischen Thomashöhe und Lessinghöhe an beiden Straßenseiten eine Gehwegvorstreckung mit Fahrbahnmarkierung gemäß Regelplan 200 anzuordnen.
Ursprungstext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Mittelweg am Übergang zwischen Thomashöhe und Lessinghöhe an beiden Straßenseiten ein Halteverbot in einer Länge von 15 m in jede Richtung anzuordnen.
Begründung: Der Mittelweg wird gern als Parkraum genutzt, vor allem auch für Lastfahrzeuge. Diese parken oftmals direkt am Übergang und erschweren es Fußgänger*innen, sich auf der Straße nähernde Fahrzeuge zu erkennen, zumal der Mittelweg nahe diesem Bereich in beiden Richtungen eine gekrümmte Straßenführung aufweist. Der Übergang wird in hohem Maße von Kindern genutzt, da er als Schulweg zu 3 Grundschulen führt. Außerdem befindet sich in unmittelbarer Nähe die Jugendeinrichtung Lessinghöhe, so dass im gesamten Bereich eine besonders hohe Gefährdung von Kindern vorliegt.
-Schlussbericht-
Anders als vom Bezirksamt im Rahmen der Antragsberatung selbst vorgeschlagen, kann eine Überquerungshilfe in Form einer Fahrbahnmarkierung nach Regelplan 200 nicht realisiert werden. Hintergrund hierfür sind umfangreiche Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe im Mittelweg ab Oktober 2017 bis voraussichtlich 2019. Um die Wegebeziehungen für Fußgänger sicherer zu gestalten, wird stattdessen in Anlehnung an den Ursprungsantrag im Mittelweg ein absolutes Haltverbot von jeweils 15 m pro Fahrtrichtung an den Übergängen zu den beiden Grünflächen angeordnet.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . August 2017
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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