Tagesordnung - 1. öffentliche (konstituierenden) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 1. öffentliche (konstituierenden) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung durch die Alterspräsidentin und Berufung von zwei Beisitzern      
Ö 2  
Namensaufruf der Bezirkverordneten      
Ö 3     Vorlage zur Beschlussfassung      
Ö 3.1  
Vorläufige Geltung der Geschäftsordnung für die BVV Neukölln von Berlin  
0001/XX  
Ö 4     Vorlagen zur Wahl      
Ö 4.1  
Wahl zum Bezirksverordnetenvorsteher  
Enthält Anlagen
0002/XX  
Ö 4.2  
Wahl zur stellvertretenden Bezirksverordnetenvorsteherin  
0003/XX  
Ö 5     Vorlage zur Beschlussfassung      
Ö 5.1  
Anzahl der Beisitzer im Vorstand der BVV Neukölln von Berlin  
0004/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl der Beisitzer in den Vorstand der BVV Neukölln von Berlin  
0005/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin  
0006/XX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 iher Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt acht festgesetzt und besteht aus

 

dem Vorsteher,

der stellvertretenden Vorsteherin,

dem Fraktionsvorsitzenden der SPD,

dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

der Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

dem Fraktionsvorsitzenden der AfD,

dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN

sowie zusätzlich

einem Mitglied der Fraktion der SPD.

   
    27.10.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 iher Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt acht festgesetzt und besteht aus

 

   dem Vorsteher,

   der stellvertretenden Vorsteherin,

   dem Fraktionsvorsitzenden der SPD,

   dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

   der Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

   dem Fraktionsvorsitzenden der AfD,

   dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN

   sowie zusätzlich

   einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der 6 Stimmen der AfD und der FDP, sowie Enthaltungen der LINKEN und 1 Stimmer der AfD beschlossen.

Ö 8  
Bildung des Ältestenrates      
Ö 9     Vorlagen zur Wahl      
Ö 9.1  
Wahl zur Bezirksbürgermeisterin auf Vorschlag der aus den Fraktionen der SPD und Grünen bestehenden Zählgemeinschaft  
0007/XX  
Ö 9.2  
Wahl zum Bezirksstadtrat und stellvertretenden Bezirksbürgermeister auf Vorschlag der Fraktion der CDU  
0008/XX  
Ö 9.3  
Wahl zum Bezirksstadtrat auf Vorschlag der Fraktion der SPD  
Enthält Anlagen
0009/XX  
Ö 9.4  
Wahl zum Bezirksstadtrat auf Vorschlag der Fraktion der Grünen  
0010/XX  
Ö 9.5  
Wahl zum Bezirksstadtrat auf Vorschlag der Fraktion der AfD  
0011/XX  
Ö 10  
Überreichung der Ernennungsurkunden und Vereidigung der Mitglieder des Bezirksamtes      
Ö 11  
Übergabe der Amtsgeschäfte      
Ö 12  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 13     Vorlage zur Kenntnisnahme      
Ö 13.1  
Verteilung der Geschäftsbereiche unter den Mitgliedern des Bezirksamtes  
0012/XX  
Ö 14  
Dringlichkeiten      
Ö 15     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 15.1  
Bildung von Ausschüssen gem. § 9 Abs. 1 und 2 Bezirksverwaltungsgesetz  
0013/XX  
Ö 15.2  
Zuordnung der Zugriffsrechte auf die Ausschüsse  
0015/XX  
               
 
 

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