Auszug - Vorläufige Geltung der Geschäftsordnung für die BVV Neukölln von Berlin
Die Geschäftsordnung für die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der Fassung der XIX. Wahlperiode bleibt vorläufig in Kraft.
Die Geschäftsordnung wird dem zu bildenden Geschäftsordnungsausschuss zur Beratung überwiesen. |
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