Auszug - Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
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Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 iher Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt acht festgesetzt und besteht aus
dem Vorsteher, der stellvertretenden Vorsteherin, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN sowie zusätzlich einem Mitglied der Fraktion der SPD.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der 6 Stimmen der AfD und der FDP, sowie Enthaltungen der LINKEN und 1 Stimmer der AfD beschlossen. |
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