Auszug - Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin  

 
 
1. öffentliche (konstituierenden) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0006/XX Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Koglin, JürgenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 iher Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt acht festgesetzt und besteht aus

 

   dem Vorsteher,

   der stellvertretenden Vorsteherin,

   dem Fraktionsvorsitzenden der SPD,

   dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

   der Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

   dem Fraktionsvorsitzenden der AfD,

   dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN

   sowie zusätzlich

   einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der 6 Stimmen der AfD und der FDP, sowie Enthaltungen der LINKEN und 1 Stimmer der AfD beschlossen.


 
 

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