Tagesordnung - 23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:31 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Verleihung Aisbildungspreis Neukölln 2013      
Ö 2  
Geschäftliches      
Ö 3     Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 4     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 4.1  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung  
0761/XIX  
Ö 5     Beschlussempfehlungen      
Ö 5.1  
Ehemalige Frauenklinik retten  
0045/XIX  
Ö 5.2  
Verdrängung entgegentreten  
0500/XIX  
Ö 5.3  
Konzept gegen Gentrifizierung  
0533/XIX  
Ö 5.4  
Entmietung verhindern  
0534/XIX  
Ö 5.5  
Milieuschutz für Neukölln  
0535/XIX  
Ö 5.6  
Förderunterrichtsprojekt Sprint (Sprache und Integration)
0674/XIX  
Ö 5.7  
Verdienten Stadtvater im Straßenbild würdigen  
0709/XIX  
Ö 5.8  
Begrüßungspaket für die Schüler*innen Neuköllns Oberschulen  
0745/XIX  
Ö 5.9  
Integration von Rückläufer*innen an Sekundarschulen  
0746/XIX  
Ö 6     Große Anfragen      
Ö 6.1  
Maßnahmen gegen steigende Mieten  
0681/XIX  
    VORLAGE
    Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt das Rundschreiben vom Senator für Stadtentwicklung Müller, in dem die Bezirke aufgefordert werden gegen überhöhte Mieten vorzugehen?
  2. Sieht das Bezirksamt sich personell in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen?
  3. Welche Maßnahmen ergreift oder fordert das Bezirksamt gegen stark steigende Mieten?

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Biedermann,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der Grünen wie folgt:

 

Zu 1.

 

Es handelt sich nicht um ein Rundschreiben, sondern um ein von Herrn Senator Müller schriftlich verfasstes Ersuchen an die Bezirke, das jedoch keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet.

 

Grundlage dessen ist die sogenannte Kappungsgrenzen – Verordnung. In dieser wird Berlin im Sinne des § 558 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch als Gemeinde, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist, ausgewiesen und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20% auf 15 % innerhalb von drei Jahren gesenkt. Die Verordnung wird mit Ablauf des 10. Mai 2018 außer Kraft gesetzt. Herr Senator Müller bittet die Bezirke in dem bereits benannten Schreiben, wieder verstärkt Ordnungswidrigkeiten-verfahren gem. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durchzuführen. Die 12 Bezirke haben jedoch festgestellt, dass die Verfolgung von sogenanntem Mietwucher nach der benannten Rechtsgrundlage kein gangbarer Weg ist, flächendeckend gegen zu hohe Mieten vorzugehen.

 

 

 

Vielmehr tendiert die Aussicht auf Erfolg, damit Mietpreiserhöhungen oder Mietwucher zu bekämpfen, gegen Null. Denn solange Mieter derartige Mietverträge unterzeichnen (der Vertrag also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt) und die Behörde erst danach Kenntnis davon erlangt, werden die Gerichte immer im Sinne des Vermieters entscheiden.

 

Zu 2.

 

Wie bereits bekannt und vielfach diskutiert, wurde nach dem Außerkrafttreten der Zweiten Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per OVG – Urteil vom 13.06.2002  massiv Personal im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus abgebaut. Insoweit ist der Bezirk Neukölln, genauso wie alle anderen elf Bezirke, nicht in der Lage, die zusätzlichen, wieder eingeführten Aufgaben mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen.

 

 

Zu 3.

 

Das Bezirksamt selbst kann gar keine Maßnahmen gegen stark steigende Mieten ergreifen, auch wenn zahlreiche Akteure der irrigen Auffassung sind, das Instrument des Milieuschutzes würde das Problem der steigenden Mieten lösen. Sie kennen meine differenzierte Auffassung diesbezüglich.

 

Letztlich ist die rechtliche Festlegung im Kampf gegen steigende Mieten oder für den Bau von Sozialwohnungen die Aufgabe der Bundesregierung und des Senats von Berlin.

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

 

 

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 

 

 

   
    28.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.11 - vertagt
    Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt

Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    18.09.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.14 - vertagt
    Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt

Die Große Anfrage wird gemäß § 38 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    30.10.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - vertagt
    Die Drucksache wird gem

Die Drucksache wird gem. § 39 GO der BVV Neukölln auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

 

   
    27.11.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - beantwortet
    Beantwortung durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing

Beantwortung durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing.

 

Redebeiträge: Herr BV Biedermann, Herr BV Hikel, Herr BV Burger, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Oeverdick, Herr BV Rämer, Herr BzStR Blesing, Herr Bv Biedermann, Frau BV Helm.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Biedermann,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der Grünen wie folgt:

 

Zu 1.

 

Es handelt sich nicht um ein Rundschreiben, sondern um ein von Herrn Senator Müller schriftlich verfasstes Ersuchen an die Bezirke, das jedoch keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet.

 

Grundlage dessen ist die sogenannte Kappungsgrenzen – Verordnung. In dieser wird Berlin im Sinne des § 558 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch als Gemeinde, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist, ausgewiesen und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20% auf 15 % innerhalb von drei Jahren gesenkt. Die Verordnung wird mit Ablauf des 10. Mai 2018 außer Kraft gesetzt. Herr Senator Müller bittet die Bezirke in dem bereits benannten Schreiben, wieder verstärkt Ordnungswidrigkeiten-verfahren gem. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durchzuführen. Die 12 Bezirke haben jedoch festgestellt, dass die Verfolgung von sogenanntem Mietwucher nach der benannten Rechtsgrundlage kein gangbarer Weg ist, flächendeckend gegen zu hohe Mieten vorzugehen.

 

 

 

Vielmehr tendiert die Aussicht auf Erfolg, damit Mietpreiserhöhungen oder Mietwucher zu bekämpfen, gegen Null. Denn solange Mieter derartige Mietverträge unterzeichnen (der Vertrag also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt) und die Behörde erst danach Kenntnis davon erlangt, werden die Gerichte immer im Sinne des Vermieters entscheiden.

 

Zu 2.

 

Wie bereits bekannt und vielfach diskutiert, wurde nach dem Außerkrafttreten der Zweiten Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per OVG – Urteil vom 13.06.2002  massiv Personal im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus abgebaut. Insoweit ist der Bezirk Neukölln, genauso wie alle anderen elf Bezirke, nicht in der Lage, die zusätzlichen, wieder eingeführten Aufgaben mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen.

 

 

Zu 3.

 

Das Bezirksamt selbst kann gar keine Maßnahmen gegen stark steigende Mieten ergreifen, auch wenn zahlreiche Akteure der irrigen Auffassung sind, das Instrument des Milieuschutzes würde das Problem der steigenden Mieten lösen. Sie kennen meine differenzierte Auffassung diesbezüglich.

 

Letztlich ist die rechtliche Festlegung im Kampf gegen steigende Mieten oder für den Bau von Sozialwohnungen die Aufgabe der Bundesregierung und des Senats von Berlin.

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

 

 

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 

Ö 6.2  
Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße  
Enthält Anlagen
0684/XIX  
Ö 6.3  
Klagen gegen Hartz IV-Bescheide  
Enthält Anlagen
0687/XIX  
Ö 6.4  
Investoren zu Sozialwohnungen verpflichten  
0688/XIX  
Ö 6.5  
Vermittlung in Jobs mit sittenwidrigen Dumpinglöhnen  
Enthält Anlagen
0689/XIX  
Ö 6.6  
Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen  
0711/XIX  
Ö 6.7  
Lern-/Verhaltensdispositionen bei „Umsteiger*innen im Schuljahr 2013/14“  
Enthält Anlagen
0715/XIX  
Ö 6.8  
Beteiligung der Öffentlichkeit bei großen Bauvorhaben  
0734/XIX  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Infoabend an den Integrierten Sekundarschulen  
0677/XIX  
Ö 7.2  
Städtepartnerschaft mit Pavlovsk-Puschkin aussetzen  
0682/XIX  
Ö 7.3  
Ausstellung "Widerstand in Neukölln"  
0717/XIX  
Ö 7.4  
Personal der Hörberatungsstelle  
0736/XIX  
               
 
 

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