Auszug - Maßnahmen gegen steigende Mieten  

 
 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:31 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0681/XIX Maßnahmen gegen steigende Mieten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
 
Beschluss

Beantwortung durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing

Beantwortung durch die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste vertreten durch Herrn BzStR Blesing.

 

Redebeiträge: Herr BV Biedermann, Herr BV Hikel, Herr BV Burger, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Oeverdick, Herr BV Rämer, Herr BzStR Blesing, Herr Bv Biedermann, Frau BV Helm.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Biedermann,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der Grünen wie folgt:

 

Zu 1.

 

Es handelt sich nicht um ein Rundschreiben, sondern um ein von Herrn Senator Müller schriftlich verfasstes Ersuchen an die Bezirke, das jedoch keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet.

 

Grundlage dessen ist die sogenannte Kappungsgrenzen – Verordnung. In dieser wird Berlin im Sinne des § 558 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch als Gemeinde, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist, ausgewiesen und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20% auf 15 % innerhalb von drei Jahren gesenkt. Die Verordnung wird mit Ablauf des 10. Mai 2018 außer Kraft gesetzt. Herr Senator Müller bittet die Bezirke in dem bereits benannten Schreiben, wieder verstärkt Ordnungswidrigkeiten-verfahren gem. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durchzuführen. Die 12 Bezirke haben jedoch festgestellt, dass die Verfolgung von sogenanntem Mietwucher nach der benannten Rechtsgrundlage kein gangbarer Weg ist, flächendeckend gegen zu hohe Mieten vorzugehen.

 

 

 

Vielmehr tendiert die Aussicht auf Erfolg, damit Mietpreiserhöhungen oder Mietwucher zu bekämpfen, gegen Null. Denn solange Mieter derartige Mietverträge unterzeichnen (der Vertrag also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt) und die Behörde erst danach Kenntnis davon erlangt, werden die Gerichte immer im Sinne des Vermieters entscheiden.

 

Zu 2.

 

Wie bereits bekannt und vielfach diskutiert, wurde nach dem Außerkrafttreten der Zweiten Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per OVG – Urteil vom 13.06.2002  massiv Personal im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus abgebaut. Insoweit ist der Bezirk Neukölln, genauso wie alle anderen elf Bezirke, nicht in der Lage, die zusätzlichen, wieder eingeführten Aufgaben mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen.

 

 

Zu 3.

 

Das Bezirksamt selbst kann gar keine Maßnahmen gegen stark steigende Mieten ergreifen, auch wenn zahlreiche Akteure der irrigen Auffassung sind, das Instrument des Milieuschutzes würde das Problem der steigenden Mieten lösen. Sie kennen meine differenzierte Auffassung diesbezüglich.

 

Letztlich ist die rechtliche Festlegung im Kampf gegen steigende Mieten oder für den Bau von Sozialwohnungen die Aufgabe der Bundesregierung und des Senats von Berlin.

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

 

 

 

Blesing

Bezirksstadtrat

 


 
 

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