Am 13. August 1961 um 1 Uhr nachts riegelten Polizei- und Armeeeinheiten der DDR die Sektorengrenze zwischen Ost- und West-Berlin mit Stacheldraht, Holzbarrikaden und Panzersperren ab. In der Folge entstand um ganz West-Berlin eine gemauerte Sperranlage: die Berliner Mauer.
Die Mauer wurde in mehreren Stufen zu einem gestaffelten und militärisch gesicherten Sperrgebiet ausgebaut. Sie bestand aus zwei Mauern, einem Kolonnenweg, einem Kontroll- und Schutzstreifen, einem Kontakt- und Signalzaun sowie verschiedenen Beleuchtungsanlagen und Beobachtungstürmen.
Die historischen Gründe für den Mauerbau waren vielfältig. Zum einen forderte die Sowjetunion den Abzug der West-Alliierten aus West-Berlin. Ganz Berlin sollte zu einer entmilitarisierten „Freien Stadt“ werden. Dieses sogenannte Berlin-Ultimatum von Nikita S. Chruschtschow aus dem Jahr 1958 wurde von den Westmächten rigoros abgelehnt, die UDSSR strebte nun eine Isolation und Blockade des Westteils der Stadt an. Zum anderen sah sich die DDR-Regierung mit einer wachsenden Zahl von Menschen konfrontiert, die das Land in Richtung Bundesrepublik und vor allem in Richtung West-Berlin verließen. Zu dieser Flucht von vor allem jüngerer Menschen kam das ungelöste Problem der sogenannten Grenzgänger*innen hinzu. Dabei handelte es sich um Personen, die im jeweils anderen Teil der Stadt oder im Umland arbeiteten und damit den Verwaltungen und der Wirtschaft auf beiden Seiten wegen der unterschiedlichen Währungsräume erhebliche Probleme bereiteten.
Auf Drängen Walter Ulbrichts und des Zentralkomitees der SED stimmte die sowjetische Führung am 3. August 1961 in Moskau der Abriegelung West-Berlins zu. In den Tagen des Mauerbaus spielten sich an der Sektorengrenze erschütternde Szenen ab. Menschen wurden abrupt voneinander getrennt, Straßen, Plätze und Häuser geteilt, Verkehrsverbindungen unterbrochen.