Die OE QPK fördert innerhalb ihrer Aufgabenbereiche Projekte der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung (Psychiatrieentwicklungsprogramm) sowie gesundheitsfördernde Projekte. Dabei verausgaben wir jährlich mehr als 2 Mio. € für die Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen sowie für die Gesundheitsförderung im Bezirk Mitte.
Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem Bezirkshaushalt bereitgestellt. Dazu kommen Fördermittel von verschiedenen Senatsverwaltungen für fachbezogene Förderprogramme.
Die zuwendungsrechtliche Bearbeitung erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachkoordinationen.
Informationen über die von der OE QPK bewilligten Förderungen finden Sie auch in der Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin.
Aufgaben der Zuwendungssachbearbeitung
- Haushaltstechnische Planungen
- Antragsprüfung und Bescheidung
- Koordination der Mittelauszahlung/ Mittelüberwachung
- Beratung von Projektträgern
- Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung
- Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling
Grundlage für alle zuwendungsrechtlichen Vorgänge ist dabei das Berliner Haushaltsrecht (LHO) mit dessen Ausführungsvorschriften (AV). Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Finanzen.
Was genau sind eigentlich Zuwendungen?
Zuwendungen sind Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke (aus: „Berliner Haushaltsrecht“ Stand 2023).
Downloads für Projektträger
Hier stellen wir Ihnen diverse Dokumente zur Projektförderung zur Verfügung: