Drucksache - 1116/VI  

 
 
Betreff: Konzept für die Sicherheit vor und in bezirklichen Dienstgebäuden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, von Dassel und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
22.11.2023 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
20.12.2023 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
31.01.2024 
26. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
28.02.2024 
27. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
05.03.2024 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.11.2023
2. BE StadtE vom 28.02.2024
3. BE HA vom 05.03.2024
4. Beschluss vom 21.03.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV bis spätestens zu ihrer Sitzung im rz Juli 2024 ein Konzept zur Sicherheit vor und in Dienstgebäuden vorzulegen. In diesem Konzept sind die aktuellen Kosten- und Stundenkapazitäten beauftragter Sicherheitsunternehmen vor den jeweiligen Dienstgebäuden und eine Einschätzung ihres Nutzens und ihrer beabsichtigten zukünftigen Inanspruchnahme vorzunehmen.

Die vom Bezirksamt erstellte Statistik der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den Jahren 2021, 2022 und 2023 sowie ggf. vorhandene Beschwerden wegen unangemessenen oder diskriminierenden Verhaltens der externen Sicherheitskräfte gegenüber Dritten sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Ferner ist in dem Konzept im Rahmen einer Modellrechnung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen beauftragten externen Sicherheitsdiensten und eigenen und dafür ausgebildeten und geeigneten Dienstkräften zu erstellen.t

 

 

 

 

 

Erledigunsgfrist: 05.07.2024

 

 
 

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