Drucksache - 1111/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu prüfen, ob die von der Verstetigung betroffenen Quartiersmanagement-Gebiete durch einen neuen, aber ähnlichen Gebietszuschnitt für eine erneute Festsetzung als QM-Gebiete in Frage kommen und gegebenenfalls eine entsprechende Festsetzung zu unterstützen. Gleichzeitig wird das BA ersucht, zur Vorbereitung einer sozial verträglichen und bürgernahen Verstetigung betroffener auslaufender Quartiere im Bezirk Mitte, frühzeitig mit den in der Drucksache 0808/VI angegeben Maßnahmen bzw. Ideen zu beginnen. Hierbei sollen die Empfehlungen an die Bezirke aus dem Schlussbericht zur von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragten „Studie zur Verstetigung in der Sozialen Stadt“ beachtet werden. Um dies zu erreichen, wird das Bezirksamt ersucht, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Verstetigung der auslaufenden Quartiersmanagement-Gebiete zu bilden. Das BA wird ersucht, alles dafür zu tun, dass soziale die Infrastruktur und Daseinsvorsorge in den jeweiligen Gebieten auch nach dem (eventuellen) Wegfallen der Fördergelder gewährleistet werden kann. Das BA wird ersucht, Auswahlkriterien zu finden, welche Aufgaben, die im Brief der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Thema der Verstetigung der QM-Gebiete in Mitte erwähnten, „Leuchtturmprojekte“ zu leisten haben. Ein Kriterium sollte dringend sein, dass nach sozialen Bedarfen entschieden wird sowie welche positiven und nachhaltigen Auswirkungen „Anker- und Leuchtturmprojekte“ auf die Region haben. Das Bezirksamt ist ersucht, Projekte aufgrund dieser Kriterien auszuwählen , welche nach dem evtl. Wegfallen der QM-Gelder verstetigt werden sollen. Um eine Übernahme dieser in eine finanzielle Regelleistung zu sichern, ist das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, ob diese bereits im Doppelhaushalt 2026/27 berücksichtigt werden können und sich ggf. beim Senat zusätzlich dafür einzusetzen, dass diese Projekte im Landeshaushalt berücksichtigt werden. Auch ist das BA ersucht, die daran interessierten Quartiersräte, bei dem Übergang in andere Bürgerbeteiligungsstrukturen (z.B. ein Bürgerforum oder einen Bürgerverein) zu unterstützen.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob auch nach Abschluss der Gesamtmaßnahme die Notwendigkeit einer Ansprechperson vor Ort für Bewohnende, Initiativen und Institutionen besteht, genauer eine Ansprechperson, die Akteure zusammenführen, Anliegen bündeln, Konzepte entwickeln und diese an die entsprechenden (Verwaltungs-) Stellen weiterleiten oder verweisen kann. Im Rahmen dieser Untersuchung sollte ebenfalls erläutert werden, wie das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit starken Partnern und Partnerinnen vor Ort sicherstellen kann, dass diese Aufgaben auch weiterhin erfüllt werden (beispielsweise durch die Einbindung der bezirklichen Stadtteilkoordination) und welche Verantwortlichkeiten dabei von den verschiedenen Partnerinnen und Partnern übernommen werden. Dem Ausschuss Soziale Stadt ist über die Entwicklungen der Vorbereitung der Verstetigung der QM-Gebiete kontinuierlich zu berichten.
Erledigungsfrist: 02.09.2024
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