Drucksache - 1106/VI  

 
 
Betreff: Jobcenter – Chancengleichheit berlinweit bei §16b SGB II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer, Riedel, Morgenstern 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
05.12.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
09.01.2024 
20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
13.02.2024 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 07.11.2023
2. BE SozABüDWohn vom 13.02.2024
3. Beschluss vom 22.02.2024
4. VzK SB vom 10.06.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 29.05.2024

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1106/VI

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

 

Jobcenter Chancengleichheit berlinweit bei 16b SGB II

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2024 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1106/VI):

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

darauf hinzuwirken, dass sich die Jobcenter berlinweit dahingehend abstimmen, dass zur Gewährung von Leistungen nicht von Bezirk zu Bezirk ungleiche Zugangsbedingungen gehandhabt werden. Vorrangig erforderlich diesbezüglich ist, dass die Verfahren zur Gewährung des Einstiegsgelds für Bürgergeldempfänger: innen in eine unternehmerische Selbständigkeit von den Jobcentern aller Bezirke auf Best-Practice-Niveau i.S. der Antragstellenden angeglichen werden. Orientierung kann das - als gute Praxis berichtete - einheitliche Verfahren bei den Anträgen auf Gründerzuschuss sein.

 

 

Das Bezirksamt hat am 04.06.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Wird von Bürgergeldempfängerinnen und empfängern eine selbständige Erwerbstätigkeit angestrebt, so kann das Jobcenter zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit ein Einstiegsgeld gewähren. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Die Entscheidung obliegt den Jobcentern.

Die Gewährung von Einstiegsgeld setzt eine positive Beurteilung der persönlichen Eignung der Gründerin/des Gründers und eine positive Prognose über die künftige Tragfähigkeit der Selbständigkeit im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang voraus.

Die zuständige Integrationsfachkraft im Jobcenter entscheidet, ob das Einstiegsgeld zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Dabei kann als Grundlage für diese Entscheidung eine schriftliche Beurteilung einer fachkundigen Stelle herangezogen werden. Diese muss beurteilen, ob die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist.

 

Eine Vereinheitlichung der Zugangsbedingungen zur Gewährung von Einstiegsgeld für

rgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger in eine unternehmerische Selbständigkeit ist kaum umsetzbar, da jede Förderentscheidung nach erfolgter Bewertung der Tragfähigkeit sowie der persönlichen, fachlichen und unternehmerischen Eignung durch das jeweilige Jobcenter getroffen wird.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

 Berlin, den    .   .2024

 

 

Bezirksstadtrat Spallek                            Bezirksbürgermeisterin Remlinger ZV bei SozAL RefSozBüD L EU 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen