Drucksache - 0957/VI
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule und Sport 26500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0957/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Freifläche gegenüber dem Bundesfinanzministerium für Schulneubau erwerben! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0957/VI) Das Bezirksamt wird ersucht, den Senat aufzufordern, die Freifläche gegenüber dem Bundesfinanzministerium in der Wilhelmstraße (sog. Postblock Areal) zu erwerben, um dort einen Schulneubau oder eine Erweiterung der Grundschule am Brandenburger Tor (GSBT) zu ermöglichen. Das Bezirksamt hat am 23.04.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Wie das Bezirksamt in seinem Zwischenbericht vom 13.02.2024 geschildert hat, hat sich das Bezirksamt am 06.02.2024 schriftlich an den Staatssekretär für Finanzen gewandt, um ihn um eine Prüfung über den Erwerb der vorbezeichneten Freifläche, auf der eine Schule gebaut bzw. die Grundschule am Brandenburger Tor erweitert werden soll, durch die Senatsverwaltung für Finanzen zu bitten. Mit Schreiben vom 14.03.2024 – siehe Anlage 1 – wurde das Bezirksamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) der Senatsverwaltung für Finanzen mitgeteilt hat, dass sie einen Verkauf der Grundstücke im Postblock oder auch nur von Teilen davon ausschließt. Grund dafür sind die Pläne, die die BImA für diese Grundstücke zur Durchführung ihrer eigenen Aufgaben hat. Auf dem nördlichen Teil des Areals soll ein Gebäude für rein ministerielle Nutzungen errichtet werden. Das südliche Teilstück des Postblocks werde zu einem Teil für ministerielle Nutzungen bebaut, zum anderen Teil würden 110 Wohnungen errichtet. Die Planungen für beide Bauvorhaben seien schon weit fortgeschritten. Aus diesen Gründen ist der Erwerb die Freifläche gegenüber dem Bundesfinanzministerium in der Wilhelmstraße zu einem Schulneubau bzw. -ergänzungsbau nicht möglich. A) Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 2 f) BezVG i.V.m. § 15 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Keine
Berlin, den 17.04.2024
Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadtrat Fritz
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