Drucksache - 0914/VI
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Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen (Poller, Schranke, o.ä.) umzusetzen sind, um die Durchfahrt des nördlichen Teils der Wilhelmshavener Straße zu verhindern. Die Durchfahrtsbeschränkungsmaßnahme soll unmittelbar südlich der Kreuzung Quitzowstraße/ Wilhelmshavener Straße erfolgen. Zudem soll im nördlichen Teil der Wilhelmshavener Straße zwecks Schaffung eines Wendehammers eine einstellige Anzahl von Parkplätzen entwidmet werden. Sollte sich die Möglichkeit einer gestalterischen Veränderung abzeichnen, ist ein Bürgerbeteiligungsverfahren unter Einbindung der Anwohnenden durchzuführen.
Erledigungsfrist: 16.04.2024
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