Drucksache - 0690/VI  

 
 
Betreff: Gewerbekontrollen diskriminierungsfrei und rechtsstaatlich durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sisauri, Massalme, Drebes, Luca, Sandjer und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Entscheidung
04.01.2023 
11. öffentliche Sitzung/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
29.03.2023 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
03.05.2023 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 06.12.2022
2. ÄA SPD vom 13.12.2022
3. BE VO vom 03.05.2023
4. Beschluss vom 21.09.2023
5. VzK SB vom 05.12.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin        13. November 2023

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0690/VI

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Gewerbekontrollen diskriminierungsfrei und rechtsstaatlich durchführen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0690/VI)

Das Bezirksamt wird ersucht im eigenen Zuständigkeitsbereich noch stärker als bisher darauf zu achten, dass Ordnungsaufgaben hinsichtlich Gewerbekontrollen und Gewerbeangelegenheiten rechtsmäßig, diskriminierungsfrei und getrennt von strafrechtlichen Vorermittlungen durchgeführt werden.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport dafür einzusetzen, dass Gewerbekontrollen in Berlin ordnungsgemäß, diskriminierungsfrei und getrennt von strafrechtlichen Vorermittlungen durchgeführt werden. Die Kompetenzen beziehungsweise die Zuständigkeiten einzelner Aufsichts- und Kontrollbehörden sollen dabei rechtskonform/sinngemäß definiert werden. Die Überprüfungen sollen sachlich und verhältnismäßig geplant und durchgeführt werden, so dass eine gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlich-öffentlichen Leben von Menschen mit Migrationsbiografie und keine pauschale öffentliche Kriminalisierung von Gewerbetreibenden erfolgen kann.

Das Bezirksamt hat am 21. November 2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt begrüßt und unterstützt das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung.

Das Ordnungsamt Mitte hat in den letzten Jahren sehr stark darauf geachtet (und wird dies gerne weiter so tun), dass sich sowohl beim Personalmarketing, der Personalgewinnung als auch der Personalauswahl Menschen aller ethnischen und sozialen Herkünfte, aller Geschlechter, aller Altersgruppen, aller sexuellen Orientierungen, aller Erscheinungsbilder etc. angesprochen fühlen und Teil des bereits jetzt schon buntesten Ordnungsamtes Berlins werden wollen. Zudem wurden diehrungskräfte und die Kolleg*innen des Außendienstes im Umgang mit Diversity geschult. All diese Maßnahmen tragen dem mit der BVV geteilten Wunsch nach rechtmäßigen und diskriminierungsfreien Kontrollen Rechnung.

Das Ordnungsamt kann berichten, dass eine Abfrage bei der zentralen Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) ergeben hat, dass es im Jahr 2020 vier Beschwerden gegen das BA Mitte (null bezogen auf das Ordnungsamt), im Jahr 2021 14 Beschwerden gegen das BA Mitte (davon eine Beschwerde gegen das Ordnungsamt), im Jahr 2022 23 Beschwerden gegen das BA Mitte (davon eine bezogen auf das Ordnungsamt) und im laufenden Jahre 2023 19 Beschwerden gegen das BA Mitte (davon eine gegen das Ordnungsamt) wegen möglicher Diskriminierungen (z.B. bei Kontrollen) gegeben hat. Der sehr geringe Beschwerdestand gegenüber dem Ordnungsamt zeigt, dass die internen Maßnahmen trotz Anstieg der Mitarbeiter*innen-Zahl wirken.

Der Wunsch der BVV, sich gegenüber der Senatsverwaltungsebene einzusetzen bzw. diese daran zu erinnern, dass Gewerbekontrollen ordnungsgemäß und diskriminierungsfrei durchzuführen sind, wird mitgetragen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m 36 BezVG 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Nein

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Nein

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein.

 

Berlin, den 13. November 2023

 

 

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 

 

 
 

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