Drucksache - 3133/V  

 
 
Betreff: Regelleistungen des Gesundheitsamts wieder aufnehmen, „Muster-Gesundheitsamt“ weiter entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Dr. Freikamp, Lötzer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
08.06.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
10.08.2021 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 18.05.2021
2. BE SozGes vom 10.08.2021
3. Beschluss vom 19.08.2021
4. VzK SB vom 22.05.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 21.05.2024

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3133/V

Mitte von Berlin


V

  1. Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Regelleistungen des Gesundheitsamts wieder aufnehmen, „Muster-Gesundheitsamt“ weiter entwickeln.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.08.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3133/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. sich kurzfristig mit dem Gesundheitsamt abzustimmen, um sicher zu stellen, dass die infolge von Corona eingeschränkten Regelleistungen des Amtes insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder in vollem Umfang wieder aufgenommen werden. Dazu gehören die Beratungsangebote bei allen Neugeburten, die Schuleingangsuntersuchungen und die andere gesundheitlichen Untersuchungen und Beratungen für Kleinkinder und ihre Eltern im Kita-Alter und in der Schule. Diese müssen sofort in vollem Umfang wieder aufgenommen werden. Alles andere geht zu Lasten der Kinder und ihrer frühkindlichen Entwicklung.
  2. gemeinsam mit den anderen Bezirken und mit der Senatsverwaltung für Gesundheit das bisherige Konzept des „Mustergesundheitsamtes“ vor dem Hintergrund der Corona-Erfahrungen nachzubessern und die Ausstattung des öffentlichen Gesundheitssystems dauerhaft personell wie materiell zu verbessern, damit die Berliner Gesundheitsämter auf künftige Risiken besser vorbereitet sind als vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie.

 

 

Das Bezirksamt hat am 21.05.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Gesundheitsämter der Bezirke haben in Absprache mit der Landesebene alle gesetzlichen Pflichtaufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit im vollen Umfang ab 2022 wieder erbracht. Dies war in der Pandemiephase ebenfalls in Absprache mit der Landesebene im Rahmen der Pandemiebewältigung zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und auch aus Kapazitätsgründen (personell und räumlich) angepasst worden. Gleichzeitig wurden die digitalen sowie telefonischen Beratungsangebote stark ausgebaut.

Die Anpassung des Mustergesundheitsamtes geschieht regelhaft in entsprechenden bezirksübergreifenden Runden auf Landesebene. Dabei werden immer neu auftretende Bedarfe oder erkannte Fehlstellen thematisiert und eingebracht, so auch die Erfahrungen aus der Coronapandemie. Schon während der Pandemie wurde über den auf Bundesebene beschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ein Stellenaufwuchs in den Gesundheitsämtern ermöglicht.

 

A)    Rechtsgrundlage:

BezVG §36

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der

BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

Berlin, den 21.05.2024

Bezirksstadtrat Keller  Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 
 
 

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