Förderung ab 50.000 € förderfähiger Gesamtausgaben und vorhandener Machbarkeitsstudie.
Förderquote:
- beihilfefrei: 75 %, ausnahmsweise 100 %
- Kleine Unternehmen: 80 % (de-minimis beachten)
- Mittlere Unternehmen: 70 % (de-minimis beachten)
- Große Unternehmen 60 % (de-minimis beachten)
Förderschwerpunkt 3.1: „Förderung von investiven Vorhaben zum klimafreundlichen Umbau vorhandener Energieinfrastrukturen, Energieerzeugung und Speicherung.“
Fördergegenstand:
- Nichtfossile Energieinfrastruktur und deren erneuerbare Energieerzeuger (z.B. Wärmenetz, Energiespeicher, Wärme-Übergabestationen, Wärmepumpen, PV-Anlage + Speicher zur Überschussstromnutzung
- Verknüpfung und Ergänzung von bestehender Energieinfrastruktur (Sektorenkopplung)
- Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und -verbrauch
Förderschwerpunkt 3.2: „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“
Ziel ist eine Minderung der CO2-Emissionen durch die Optimierung und den Ausbau bestehender Wärme-, Energie- und Speichersysteme, sowie durch Sektorenkopplung von Infrastrukturen für Wärme, Strom, Gas und Mobilität. Mithilfe von Machbarkeitsstudien/ -analysen sollen Investitionsvorhaben für die Vernetzung klimafreundlicher, nachhaltiger und intelligenter Energiesysteme mit Speichern und den dazugehörigen Netzen im Quartier oder am einzelnen Netzbestandteil vorbereitet werden. Die Konzepte bzw. Machbarkeitsanalysen können als Grundlage für eine Förderung für investive Vorhaben gemäß dem Aufruf 3.1. dienen.
Die Machbarkeitsstudien müssen mindestens einen indirekt Beitragen leisten zu: z.B. Reduzierung der Treibhausgasemissionen, Optimierung bestehender Energienetze, vermehrter Einsatz erneuerbarer Energien.
Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandeln und Schwammstadt
Fördergegenstand: Investive Vorhaben ab 200.000 € und Untersuchungen Machbarkeitsstudien, die zu einem der Ziele beitragen:
- Umgestaltung und Ausbau der urbanen Infrastruktur zu klimawirksamen und klimawandelangepassten Flächen;
- Anpassung und Ausweitung der klimatischen Ausgleichsfunktionen der grünen und blauen Infrastruktur im Sinne der „Schwammstadt“;
- Prävention vor Gefahren durch Extremwetterereignisse und deren Folgen; Steigerung der Resilienz des urbanen Systems zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels