Fördermöglichkeiten Klimaschutz und Klimaanpassung

An wen richtet sich diese Aufstellung?

Die auf dieser Seite abgebildeten Fördermöglichkeiten adressieren:
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Im Fokus stehen die im Land Berlin verfügbare Möglichkeiten, sich zu Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung beraten zu lassen, und Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.

Die Übersicht hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird im Quartalsturnus aktualisiert.
Aktueller Stand: 06.08.2024

Weitere Fördermöglichkeiten für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen lassen sich z.B. über den Förderwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ermitteln.

An Unternehmen richtet sich der Förderkompass des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder das Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Analog finden Privatpersonen bei der KfW viele Förderprodukte rund um den nachhaltigen Hausbau als auch der Sanierung von Bestandsimmobilien.

Fördermöglichkeiten im Land Berlin

Beratungsangebot der Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)

Die KEK bietet allen Berliner Unternehmen eine kostenlose Einstiegsberatung an, in der erste Informationen zu möglichen Maßnahmen und denkbaren Förderungen bereitgestellt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine individuelle Detailberatung möglich, die wesentlich stärker auf die Fragestellungen des Unternehmens eingehen kann. Auch individuelle Workshops vor Ort sind möglich, z.B. zu:
  • Treibhausgasbilanzen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSDR
  • Ressourcenschonung (z.B. Energie- und Stoffstrombilanz

Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

Das BENE 2 Programm fördert Unternehmen im Rahmen der De-Minimis-Richtlinie. Dies muss bei den Überlegungen berücksichtigt werden. In 2024 sind bis zu 300.000 € in den letzten 3 Jahren (Stand: 17. Mai 2024) pro Unternehmen förderfähig. Hier sind die jeweiligen Fördermerkblätter der Förderschwerpunkte zu beachten.

Im nachfolgenden Abschnitt sind die Unterpunkte des jeweiligen Fördermerkblatts, auf die hier Bezug genommen wird, in Klammern angegeben.

Förderschwerpunkt 1: Energieverbrauchs- und Gebäudebezogene Maßnahmen

Förderablauf: Einreichen einer Skizze —> Nachweis, dass das Vorhaben zur Steigerung der EnEff beiträgt —> Reduzierung Primärenergieverbrauch und/oder Reduzierung der THG-Emissionen (3.1).

Fördergegenstand (1.3) sind energieeffiziente Lösungen für:
  • Gebäudehülle
  • Wärmeversorgung
  • Kälteversorgung
  • Querschnittstechnologien (Antriebe, Motoren, Beleuchtung, Lüftung, IT, Druckluft)
  • Erneuerbare Energien
  • Prozessoptimierung (Verbesserung der Energieeffizienz)
Fördervoraussetzungen:
  • 30% Energieeinsparung (inkl. Ausnahmen)
  • Sanierung Nichtwohngebäude (mindestens GEG-Referenzgebäude)
  • Berechnung der Einsparungen (bzw. Validierung dieser) durch Energieeffzienzexpert*innen
  • Investive Maßnahmen ab 10.000 € förderfähiger Gesamtkosten
  • Vorhaben muss im Land Berlin stattfinden, antragstellende Unternehmen mindestens mit einer Niederlassung in Berlin vertreten sein (4.)

Förderschwerpunkt 2: Energie- und Umweltmanagement

Gefördert werden: kleine und mittlere Unternehmen (De-Minimis-Regeln sind zu beachten), öffentliche Einrichtungen

Fördergegenstand: erstmalige Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 50001, 14001, EMAS)

  • Förderung bis zu 100.000 €
  • Förderquote: 80 %
  • Investitionen und Sachausgaben (nach 1.7 des Merkblatts FS 2)

Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Förderung ab 50.000 € förderfähiger Gesamtausgaben und vorhandener Machbarkeitsstudie.

Förderquote:
  • beihilfefrei: 75 %, ausnahmsweise 100 %
  • Kleine Unternehmen: 80 % (de-minimis beachten)
  • Mittlere Unternehmen: 70 % (de-minimis beachten)
  • Große Unternehmen 60 % (de-minimis beachten)

Förderschwerpunkt 3.1: „Förderung von investiven Vorhaben zum klimafreundlichen Umbau vorhandener Energieinfrastrukturen, Energieerzeugung und Speicherung.“

Fördergegenstand:
  • Nichtfossile Energieinfrastruktur und deren erneuerbare Energieerzeuger (z.B. Wärmenetz, Energiespeicher, Wärme-Übergabestationen, Wärmepumpen, PV-Anlage + Speicher zur Überschussstromnutzung
  • Verknüpfung und Ergänzung von bestehender Energieinfrastruktur (Sektorenkopplung)
  • Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und -verbrauch

Förderschwerpunkt 3.2: „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“

Ziel ist eine Minderung der CO2-Emissionen durch die Optimierung und den Ausbau bestehender Wärme-, Energie- und Speichersysteme, sowie durch Sektorenkopplung von Infrastrukturen für Wärme, Strom, Gas und Mobilität. Mithilfe von Machbarkeitsstudien/ -analysen sollen Investitionsvorhaben für die Vernetzung klimafreundlicher, nachhaltiger und intelligenter Energiesysteme mit Speichern und den dazugehörigen Netzen im Quartier oder am einzelnen Netzbestandteil vorbereitet werden. Die Konzepte bzw. Machbarkeitsanalysen können als Grundlage für eine Förderung für investive Vorhaben gemäß dem Aufruf 3.1. dienen.
Die Machbarkeitsstudien müssen mindestens einen indirekt Beitragen leisten zu: z.B. Reduzierung der Treibhausgasemissionen, Optimierung bestehender Energienetze, vermehrter Einsatz erneuerbarer Energien.

Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandeln und Schwammstadt

Fördergegenstand: Investive Vorhaben ab 200.000 € und Untersuchungen Machbarkeitsstudien, die zu einem der Ziele beitragen:
  • Umgestaltung und Ausbau der urbanen Infrastruktur zu klimawirksamen und klimawandelangepassten Flächen;
  • Anpassung und Ausweitung der klimatischen Ausgleichsfunktionen der grünen und blauen Infrastruktur im Sinne der „Schwammstadt“;
  • Prävention vor Gefahren durch Extremwetterereignisse und deren Folgen; Steigerung der Resilienz des urbanen Systems zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels