Licht / Strahlung

Licht an einer Zimmerdecke

Licht an der Zimmerdecke

Licht kann stören

Licht kann stören, besonders nachts oder in den Dunkelstunden des Tages. Falls Licht von außen in schutzbedürftige Räume trifft, kann es unerwünscht den Raum aufhellen oder blenden.
Als schutzbedürftige Räume gelten Räume zum dauerhaften Aufenthalt. Das umfasst Schlaf-, Wohn-, Kinder- und Arbeitszimmer, Wohnküchen, Büros und Seminarräume. Nicht gesetzlich gegen störende Immissionen geschützt sind Bäder, Flure und Balkone.

Wieviel ist erlaubt?

Wieviel Licht zu viel ist, legen meist die Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (AV LImSchG Bln) bzw. Lichtleitlinien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz fest. Dort sind für Tag und Nacht sowie für die verschiedenen Gebietsarten Richtwerte festgelegt. Auch besonderes Störpotenzial durch farbiges oder flackerndes Licht wird berücksichtigt. Ob die zulässigen Werte überschritten sind, wird meist durch Messung im betroffenen Raum geprüft.

In Berlin Mitte gibt es die Gebietseinstufungen KU (Kurgebiet, z.B. in Krankenhäusern), WA (Allgemeines Wohngebiet), WB (besonderes Wohngebiet), MI (Mischgebiet), MU (Urbanes Gebiet) und GE (Gewerbegebiet). Entscheidend ist dabei die Gebietseinstufung dort, wo die Störung auftritt, nicht dort, wo sie entsteht. Welche Adresse in welcher Gebietsart liegt, kann hier erfragt werden.

Blendendes Licht

Wo bekomme ich Hilfe?

Wenn Sie sich durch Raumaufhellung oder Blendung gestört fühlen, können Sie sich beschweren. Je nach störender Lichtquelle gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Beschweren Sie sich über Straßenlaternen (beleuchtung@SenMVKU.berlin.de), über Baustellenbeleuchtung oder über alle anderen Lichtquellen.
Geben Sie bei einer Beschwerde immer an, wie Sie zu erreichen sind, an welcher Adresse, wann die Störung auftritt und was Sie über die Ursache wissen. Da die Störung im betroffenen Raum beurteilt wird, kann eine anonyme Beschwerde nicht zu einem Ergebnis führen.
Aussagekräftige Messungen können vom Umweltamt (nach Beschwerde kostenfrei für Betroffene) oder von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.

Mobilfunkantenne

Schutz vor elektromagnetischer Strahlung

Die Menschen sind täglich elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Viele davon entstehen im privaten Haushalt durch z.B. Küchengeräte, Computerbildschirme oder schnurlose Telefone und Handys. Im Dicht besiedelten Bereichen kommen die elektromagnetische Felder durch Mobilfunkanlagen hinzu.

Wieviel ist erlaubt?

Damit die Menschen in der Stadt vor diesen elektromagnetischen Feldern geschützt werden, legt die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Grenzwerte fest.
Bevor eine Mobilfunkanlage gebaut wird, muss der Mobilfunkbetreiber für seine Anlage eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur beantragen. In dieser Bescheinigung wird ein Sicherheitsabstand festgelegt, den die Anlage zu z.B. Wohnungen einhalten muss. Das Umweltamt prüft, ob eine Standortbescheinigung beantragt wurde und vorliegt.

Wo bekomme ich Hilfe?

Wenn Sie Bedenken haben, ob eine Mobilfunkanlage in Berlin Mitte die nötigen Sicherheitsabstände einhält, können Sie sich direkt an die Bundesnetzagentur oder an das Umweltamt Mitte wenden.
Geben Sie bei einer Meldung immer an, wie Sie zu erreichen sind und wo Sie wohnen. Zudem wird der (ungefähre) Standort der Mobilfunkanlage benötigt.

Berliner Umweltportal

Aufgaben anderer Ämter / Behörden / Einrichtungen

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