Umweltbildung ist in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) indirekt verankert, insbesondere in § 2, wo die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für den Naturschutz betont wird. In Berlin ist Umweltbildung explizit im Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) in § 2 festgeschrieben.
Sie umfasst eine Vielzahl von Ansätzen, die darauf abzielen, Wissen und Einstellungen zu fördern. Diese Ansätze unterstützen das Verständnis für die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Natur und Umwelt und tragen dazu bei, ein Bewusstsein für die Verantwortung gegenüber der Natur, anderen Menschen, künftigen Generationen und dem Planeten zu entwickeln. So leistet Umweltbildung einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.