Uferschutz am Plötzensee

Der Plötzensee in Berlin-Wedding liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) “Volkspark Rehberge einschließlich des Plötzensees mit Ufergelände”.

Plötzensee

Ufer des Plötzensees

Daher ist ausschließlich das offizielle Strandbad auf der gegenüberliegenden Seite für die Badenutzung freigegeben. Hier ist über den künstlich abgeflachten Strandbereich ein naturschonender Zugang ins Gewässer möglich.

Der gesamte restliche Uferbereich des Plötzensees ist nicht für eine Badenutzung vorgesehen; das Betreten der eingezäunten Uferzone ist verboten! Die steilen natürlichen Ufer dieses eiszeitlichen Rinnensees sind extrem anfällig für Erosion.

Dennoch überklettern gerade in den Sommermonaten viele Menschen die Einzäunung zum Baden, Lagern, Picknicken oder sogar Grillen und Feuermachen und zerstören durch die kontinuierliche Trittbelastung die sensible natürliche Ufervegetation. Der Boden wird stark verdichtet; die Ufer erodieren immer mehr und werden ausgespült. Die Wurzeln der hier wachsenden Bäume verlieren ihren Halt. Zudem werden brütende Vögel wie Schwäne und Enten und andere Tiere gestört und an der Fortpflanzung gehindert.

Aufgrund des in den letzten Jahren stark angestiegenen Nutzungsdrucks ist es auch nicht möglich, die Badenutzung auf einzelne Stellen am Ostufer zu konzentrieren. Die Enge an solchen kleinen Einlässen würde zum Ausweichen der Nutzerinnen und Nutzer in den restlichen Schutzbereich und damit wiederum zu den beschriebenen Schäden am Ufer führen.

Nur, wenn der Uferschutzbereich des Plötzensees nicht durch die ständige Nutzung überbeansprucht würde, könnte sich die Ufervegetation erholen und durch Anpflanzung neues Röhricht etabliert werden.

Auch wenn es verlockend ist, an heißen Sommertagen am Plötzensee eine schnelle Abkühlung zu suchen, stellt das Betreten der eingezäunten Uferschutzzone einen Verstoß gegen das Berliner Grünanlagengesetz dar, der als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Zum Zwecke des Uferschutzes wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Verbote auf der Grundlage des Grünanlagengesetzes spezifiziert und mit Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt am 17. September 2021 in Kraft getreten ist.

  • Allgemeinverfügung über das Betretungsverbot für bestimmte Uferbereiche des Plötzensees

    Bekanntmachung vom 17. September 2021 (Amtsblatt für Berlin
    Nr. 41, 71. Jahrgang)

    PDF-Dokument (315.8 kB)

Plötzensee im Landschaftsschutzgebiet Rehberge

Naturraum Plötzensee

Bitte helfen Sie mit, die im Plötzensee lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen! Baden Sie ausschließlich im dafür vorgesehenen Strandbad oder in anderen Berliner Badegewässern.

Respektieren Sie den Schutz des Plötzensees, damit er noch lange als Naturrefugium im Bezirk Mitte erhalten bleibt!