Im Rahmen der naturschutzfachlichen Planungskoordination werden Stellungnahmen zu allen in der Verwaltung aufkommenden Verfahren erstellt. Die wichtigsten Schwerpunkte sind:
- die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bezirksentwicklungsplanung)
- Fachplanungen der Senatsverwaltung (Landschaftsprogramm)
- die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) und Planfeststellungsverfahren
- städtebauliche und landschaftsplanerische Gutachten und Wettbewerbe
- Vorhaben der Grün- und Freiraumplanung
- Naturschutz und Landschaftsplanung in privaten Bauvorhaben einschließlich Baugenehmigungsverfahren